Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2016
— 2017
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https://doi.org/10.11588/diglit.55652#0279
DOI Kapitel:
C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
DOI Kapitel:III. Akademiekonferenzen
DOI Artikel:Molnár-Gábor, Fruzsina; Dampc, Adam; Fischer, Kimberley: Freiheit und Verantwortung - Verfassung und Menschenrechte in Ungarn und in Deutschland im Wandel der Zeit: internationale Akademiekonferenz am 24. und 25. November 2016
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- Schmutztitel
- Titelblatt
- 5-10 Inhaltsverzeichnis
-
11-104
A. Das akademische Jahr 2016
-
11-36
I. Jahresfeier am 21.Mai 2016
- 11-12 Begrüßung durch den Präsidenten Thomas Holstein
- 13-16 Grußwort der Ministerin Theresia Bauer
- 17-22 Rechenschaftsbericht des Präsidenten
- 23 Verleihung der Preise
- 24-35 Festvortrag von Johannes Krause: „Die genetische Herkunft der Europäer: Biologische Anpassung und Mobilität in der Vorgeschichte“
- 37-75 II. Wissenschaftliche Vorträge
- 76-104 III. Veranstaltungen
-
11-36
I. Jahresfeier am 21.Mai 2016
-
105-200
B. Die Forschungsvorhaben
- 105-106 I. Forschungsvorhaben und Arbeitsstellenleiter (Übersicht)
-
107-200
II. Tätigkeitsberichte (chronologisch)
- 107-110 1. Deutsche Inschriften des Mittelalters
- 110-114 2. Wörterbuch der altgaskognischen Urkundensprache (DAG)
- 114-119 3. Deutsches Rechtswörterbuch
- 119-122 4. Martin Bucers Deutsche Schriften
- 122-124 5. Goethe-Wörterbuch (Tübingen)
- 124-128 6. Melanchthon-Briefwechsel
- 128-132 7. Altfranzösisches etymologisches Wörterbuch (DEAF)
- 132-137 8. Epigraphische Datenbank Heidelberg (EDH)
- 137-141 9. Evangelische Kirchenordnungen des 16.Jahrhunderts
- 141-145 10. Edition literarischer Keilschrifttexte aus Assur
- 145-150 11. Buddhistische Steininschriften in Nordchina
- 151-154 12. Geschichte der südwestdeutschen Hofmusik im 18.Jahrhundert (Schwetzingen)
- 155-165 13. The Role of Culture in Early Expansions of Humans (Frankfurt/Tübingen)
- 166-171 14. Nietzsche-Kommentar (Freiburg)
- 171-174 15. Klöster im Hochmittelalter: Innovationslabore europäischer Lebensentwürfe und Ordnungsmodelle
- 175-182 16. Der Tempel als Kanon der religiösen Literatur Ägyptens (Tübingen)
- 182-187 17. Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Freiburg)
- 187-189 18. Kommentierung und Gesamtedition der Werke von Karl Jaspers sowieEdition der Briefe und des Nachlasses in Auswahl
- 190-195 19. Historisch-philologischer Kommentar zur Chronik des Johannes Malalas (Tübingen)
- 195-200 20. Religions- und rechtsgeschichtliche Quellen des vormodernen Nepal
-
201-280
C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- 201-213 I. Die Preisträger
- 214-218 II. Das WIN-Kolleg
-
277-280
III. Akademiekonferenzen
-
281-362
D. Antrittsreden, Nachrufe, Organe und Mitglieder
-
281-308
I. Antrittsreden
-
309-333
II. Nachrufe
-
334-362
III. Organe, Mitglieder und Institutionen
- 334 Vorstand und Geschäftsstelle
- 335 Personalrat der Akademie
- 335 Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
- 335 Vertreter der Akademie in Kommissionen der Union
- 335 Vertreter der Akademie in wissenschaftlichen Institutionen
- 336 Förderverein
- 337 Verzeichnis der Mitglieder
- 360 Tabula mortuorum
- 361 Akademiekolleg
-
281-308
I. Antrittsreden
- 363-369 E. Anhang
- 371-379 Personenregister
C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Den Abschluss der Konferenz bildete ein Themenblock vom Verhältnis
der nationalen Verfassungsgerichtsbarkeit zum Europarecht und Völkerrecht.
Dr. Tamas Sulyok, Präsident des ungarischen Verfassungsgerichts schlug vor,
den Begriff der „Souveränität“ durch das in Art. 4 Abs. 2 des Vertrages über die
Europäische Union verankerte Prinzip der nationalen Identität zu ersetzen. Er
kritisierte damit den im Vergleich zum Europäischen Gerichtshof zunehmend
geringer werdenden Entscheidungsspielraum nationaler Gerichte. Die
gewonnenen Erkenntnisse fasste Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr, Vize-Präsidentin des
UN-Menschcnrechtsausschusses, aus völkerrechtlicher und rechtsvergleichender
Perspektive zusammen. Mit ihren materiellen Garantien ergänzt und flankiert
die Europäische Menschenrechtskonvention die nationalen Verfassungen. Über
diese Komplementarität hinaus beansprucht sie mitunter auch die Funktion
eines verfassungsrechtlichen Korrektivs. Der Vortrag nahm die jüngere
Verfassungsentwicklung in Ungarn zum Anlass, diese Konventionalisierung des
Verfassungsrechts nachzuzeichnen.
Wie Prof Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof in seinem feierlichen Schlusswort
feststellte, war die Konferenz eine wertvolle Begegnung zwischen
Rechtswissenschaftlern Ungarns und Deutschlands. Sie war ein offener und
lehrreicher Austausch zu aktuellen Entwicklungen in beiden Ländern und
verbesserte das gegenseitige Verständnis. Die hohe Anzahl von Diskussionsbeiträgen
im Anschluss an die Vorträge bezeugte den Erfolg der Veranstaltung. Die Vorträge
werden in einem Konferenzband veröffentlicht.
Adam Dampc, Kimberley Fischer und Fruzsina Molndr-Gdbor
280
Den Abschluss der Konferenz bildete ein Themenblock vom Verhältnis
der nationalen Verfassungsgerichtsbarkeit zum Europarecht und Völkerrecht.
Dr. Tamas Sulyok, Präsident des ungarischen Verfassungsgerichts schlug vor,
den Begriff der „Souveränität“ durch das in Art. 4 Abs. 2 des Vertrages über die
Europäische Union verankerte Prinzip der nationalen Identität zu ersetzen. Er
kritisierte damit den im Vergleich zum Europäischen Gerichtshof zunehmend
geringer werdenden Entscheidungsspielraum nationaler Gerichte. Die
gewonnenen Erkenntnisse fasste Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr, Vize-Präsidentin des
UN-Menschcnrechtsausschusses, aus völkerrechtlicher und rechtsvergleichender
Perspektive zusammen. Mit ihren materiellen Garantien ergänzt und flankiert
die Europäische Menschenrechtskonvention die nationalen Verfassungen. Über
diese Komplementarität hinaus beansprucht sie mitunter auch die Funktion
eines verfassungsrechtlichen Korrektivs. Der Vortrag nahm die jüngere
Verfassungsentwicklung in Ungarn zum Anlass, diese Konventionalisierung des
Verfassungsrechts nachzuzeichnen.
Wie Prof Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof in seinem feierlichen Schlusswort
feststellte, war die Konferenz eine wertvolle Begegnung zwischen
Rechtswissenschaftlern Ungarns und Deutschlands. Sie war ein offener und
lehrreicher Austausch zu aktuellen Entwicklungen in beiden Ländern und
verbesserte das gegenseitige Verständnis. Die hohe Anzahl von Diskussionsbeiträgen
im Anschluss an die Vorträge bezeugte den Erfolg der Veranstaltung. Die Vorträge
werden in einem Konferenzband veröffentlicht.
Adam Dampc, Kimberley Fischer und Fruzsina Molndr-Gdbor
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