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Jaspers, Karl; Immel, Oliver [Editor]; Schwabe AG [Editor]; Fuchs, Thomas [Editor]; Halfwassen, Jens [Editor]; Schulz, Reinhard [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Editor]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 1, Band 21): Schriften zur Universitätsidee — Basel: Schwabe Verlag, 2016

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.51221#0264
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Die Idee der Universität [1946]

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wird von der Korporation anerkannt. Sie lehnt den Staat, von dem sie restlos abhän-
gig ist, weder als notwendiges Übel im geheimen ab, noch gibt sie sich jedem Staats-
willen einfach gehorsam hin. Sie hat Vertrauen zur Staatsaufsicht, sofern sie klar her-
vorbringt, was wahr ist. Ohne dies Vertrauen ist Unheil im Werden. Die Aufsicht dient
dem eigenen Wohl der Universität, wenn diese in Handlungen ihre Idee verläßt. Die
Aufsicht wird ihr, wenn diese etwas der Universität Ungemäßes will, zum Anlaß zur kla-
ren Begründung und Darstellung der geistigen Notwendigkeiten. Denn der Staat will
ja selbst die Idee, kann aber nur wissen, was er will, wenn die Universität es ihm zeigt,
und diese weiß sich selbst nur, wenn sie sich zu geistiger Objektivität verwirklicht.
Die Aufsicht hat ihre Macht dadurch, daß jede Bewilligung materieller Mittel dem
Staat zusteht, ferner durch die Entscheidung bei den Berufungen, durch Bewilligung
der Errichtung von Lehrstühlen oder durch die Forderung, frei gewordene Lehrstühle
etwa eingehen zu lassen, durch die Bestätigung von Habilitationen, durch Genehmi-
gung der Verfassungs- und Verwaltungsstatuten. Diese Macht nicht aus Willkür zu
brauchen, sondern in letzter Führung durch die Idee der Universität, das vermag der
Staatsbeamte nur, wenn er selber von der Idee, sie verstehend, ergriffen ist und sich in
jedem konkreten Fall vor ihrer Wirklichkeit sieht, die in den Darstellungen der Uni-
versität sich ihm geistig aufzwingt. Der Staat ist je durch Beamte vertreten, auf deren
Persönlichkeit alles ankommt. Es sind Minister oder Hochschulreferenten. In glückli-
chem Falle ist es eine durch längere Zeit hindurch entscheidende Persönlichkeit.
Verwaltung der Universitäten ist ein hoher Beruf. Wenn ich mir die Berufsidee ei-
nes Mannes, dem Universitäten anvertraut sind, zu vergegenwärtigen suche, so sehe
ich als entscheidend seinen Sinn für geistigen Rang, die Gesinnung der Pflege der gei-
stig schaffenden Menschen wie kostbarer Pflanzen. Bei seiner Einstellung innerer Un-
terordnung unter die geistige Lebendigkeit, die nicht zu machen, nur zu finden und
zu pflegen ist, muß seine Bereitschaft bestehen, bei Wirksamkeit unsachlicher Mo|tive
jedem auch entgegentreten zu können. Die große Macht des Verwaltungsbeamten
darf, wo es sich um die Pflege des Geistes handelt, der immer an Charakter und Exi-
stenz der Persönlichkeiten geknüpft ist, nur so gebraucht werden, daß der sittliche
Charakter der Professoren niemals verführt wird. Das »System Althoff«,264 das in der
Schaffung von Instituten und anderen materiellen Dingen den äußeren Glanz der Uni-
versitäten gewaltig hob, hat für immer dieses Odium auf sich geladen, das System der
Korruption der Professorencharaktere gewesen zu sein. Wenn man mit Menschenver-
achtung an die Professoren herankommt, sie unwürdig behandelt, sie in Lagen bringt,
in denen ihnen ein verwerfliches Verhalten nahegelegt wird, wenn man Methoden
der Politik in die Pflege der geistigen Welt trägt, so wird man die Menschen in der Rich-
tung umformen, die den gehegten Erwartungen entspricht. Bloßer Sinn für äußerli-
che, augenblicklich sichtbare Erfolge, Machtbewußtsein und die Eitelkeit, in der
Macht anerkannt zu werden, Verlangen von Dankbarkeit - das sind die eigentlichen
Fehler beim Verwaltenden; Schmeichelei, Bereitwilligkeit, sich das Rückgrat in der

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