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Jaspers, Karl; Immel, Oliver [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 1, Band 21): Schriften zur Universitätsidee — Basel: Schwabe Verlag, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.51221#0490
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Die Idee der Universität. Für die gegenwärtige Situation entworfen [1961]

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nen, die sie wollen. Wer etwa Vorlesungen über ein Gesamtgebiet zu halten wünscht,
ist dazu berechtigt. Die Hörer entscheiden, wohin sie gehen.
Die Lehrer der Unterrichts-Institute müssen einen eigenen Berufsstand bilden und
nicht etwa als eine geringere Klasse von Dozenten gelten, wie das ohne Zweifel der Fall
wäre, wenn das | Unterrichtswesen, in welcher Form auch immer, der Universität nicht
als eigenständige Institution ungegliedert, sondern eingegliedert würde. Die Anerken-
nung der besonderen Bedeutung und des besonderen Ranges ihrer Tätigkeit müßte
sich auch in ihrer beamten- und besoldungsrechtlichen Stellung ausdrücken. Sie soll-
ten Beamte auf Lebenszeit sein und besoldungsrechtlich etwa den außerordentlichen
Professoren gleichgestellt sein. Dazu sollten sie auch in den Genuß der auf sie entfal-
lenden Hörergelder kommen.438 Ihre Amtsbezeichnung könnte, in Analogie zu der des
Studienrates, der auf ihre besondere Funktion verweisende (nicht aber auf den Status
eines Universitätslehrers zutreffende) Titel eines Wissenschaftlichen Rates sein.
Der so verantwortliche Beruf des Lehrers an wissenschaftlichen Unterrichtsinsti-
tuten muß also sowohl in ökonomischer wie in sozialer Hinsicht erstrebenswert sein.
Man sollte auch darauf bedacht sein, für diesen neu zu schaffenden Lehrer stand Über-
gangsmöglichkeiten zu wissenschaftlichen Berufen gleichen Ranges, aus denen sie
sich andrerseits auch wieder rekrutieren könnten, zu schaffen: etwa im höheren Schul-
dienst, in der Verwaltung, im juristischen Staatsdienst und in den medizinischen,
technischen und anderen wissenschaftlichen Anstalten des Staates.
Die Einrichtung dieses der Universität anzugliedernden Unterrichtswesens bedeu-
tet die Schaffung eines völlig neuen Schultypus. Sie sollte zunächst versuchsweise für
einzelne Fakultäten oder größere Kenntnisgebiete begonnen werden. Denn sie läßt sich
nicht etwa nach einem allgemeinen Schema für die ganze Universität ins Werk setzen.
Welche organisatorische Gestalt soll dieses Unterrichtswesen besitzen? Es kann
seine Aufgabe nur erfüllen, wenn es einen eigenen, selbständigen Bereich bildet. Die
Unterrichtsinstitute dürfen nicht etwa von den Fakultäten, denen sie anzugliedern
sind, oder von Lehrstuhlinhabern und Institutsdirektoren in einem weisungsgebun-
denen Sinne abhängig sein. Ihre volle institutionelle Selbständigkeit muß sich viel-
mehr darin bezeugen, daß sie allein auf die von den staatlichen Behörden und ihren
eigenen Lehrern unter beratender Mitwirkung der Universitätsvertreter zu entwerfen-
den Lehrprogramme verpflichtet sind.
| Die Organisationsform der Unterrichtsinstitute muß den wirklichen Bedürfnis-
sen entsprechen. Wenn sie ihre Aufgaben wirklich erfüllen sollen, dürfen sie auch we-
der den Charakter eines bloß didaktischen Unterbaues der Universität noch den einer
Art Neben-Universität annehmen. Sie müssen vielmehr eine nach ihrer Aufgabenstel-
lung selbständige Einrichtung sein.
Für die philosophischen und geschichtswissenschaftlichen Fächer wäre ein Unter-
richtsinstitut einzurichten, das die bisher von Lehrbeauftragten, Assistenten, Lektoren
und Dozenten wechselweise und verstreut, und deshalb unzulänglich geleisteten Un-

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