Stellenkommentar
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379 Gemeint ist der Göttinger Jurist und Hochschullehrer Arnold Köttgen (1902-1967), der 1959
das Buch Das Grundrecht der deutschen Universität. Gedanken über die institutionelle Garantie
wissenscha ftlicher Hochschulen (Göttingen 1959) verfasst hatte. Die von Jaspers aufgegriffe-
nen Aussagen finden sich darin auf den Seiten 39-40.
380 Der Heidelberger Rechtsprofessor Georg Jellinek (1851-1911) hatte den Begriff in seinem
Hauptwerk Allgemeine Staatslehre geprägt (Berlin 1900, bes. 307-314). Jellinek beschreibt die
»normative Kraft des Faktischen« dort folgendermaßen: »Der Mensch sieht das ihn stets Um-
gebende, das von ihm fortwährend Wahrgenommene, das ununterbrochen von ihm Geübte
nicht nur als Tatsache, sondern auch als Beurteilungsnorm an, an der er Abweichendes prüft,
mit der er Fremdes richtet« (ebd., 307); vgl. zur Person Jellineks: Stellenkommentar Nr. 184.
381 Den Anlass dieser Bemerkung bildete der Fall »Schlüter« (vgl. Einleitung zu diesem Band,
Fußnote Nr. 206.
382 Diesen Standpunkt hat Jaspers erstmals in der zweiten Ausgabe der Schrift vertreten (vgl.
Die Idee der Universität [1946], in diesem Band, 185).
383 Das Arthashastra (etwa 300 v.Chr., Erweiterung: 200 n.Chr.) wurde erst zu Beginn des 20.
Jahrhunderts entdeckt und gilt als bedeutendstes Staatsrechtslehrbuch des Alten Indien.
Die Urfassung, dessen Autor sich im Buch selbst Kautilya (oder Kautalya) nennt, wird dem
kaiserlichen Minister Chanakya (um 350-um 283 v.Chr.) zugeschrieben. Das Buch enthält
Empfehlungen und Richtlinien zur erfolgreichen Führung eines Königreichs sowie des
Machterwerbs und der Erlangung von Reichtum. Johann Jakob Meyer, der das Buch 1926
erstmals ins Deutsche übersetzte, fasste den Grundgedanken dieser Lehre vom Staat in die
Worte: »Nur der irdische Vorteil zählt. Gut ist alles, was diesen Vorteil fördert, schlecht al-
les, was ihn beeinträchtigt« (Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben, übersetzt und
mit Einleitung und Anmerkungen versehen von dems., Leipzig 1926, XX).
384 Auf die Notwendigkeit eines Ineinandergreifens dieser beiden Faktoren hatte Jaspers bereits
1956 in seiner Antwort auf einen Beitrag des Vorsitzenden der »Westdeutschen Rektoren-
konferenz«, Helmut Coing, hingewiesen (vgl. K. Jaspers: »Vom rechten Geist der Universi-
tät«, in diesem Band, 237).
385 Der Abschnitt »Zwei Aufgaben der Universitätsreform« wurde mit einer geringfügigen sti-
listischen Änderung wörtlich aus dem Aufsatz »Das Doppelgesicht der Universitätsreform«
übernommen (in diesem Band, 241-242).
386 Vgl. zum Gedanken der »Voraussetzungslosigkeit« der Wissenschaft bes. die Stellenkom-
mentare Nr. 459, 458.
387 Vgl. ebd.
388 Vgl. Einleitung zu diesem Band, XIV, Fußnote Nr. 36.
389 Der Zusammenhang zwischen Geist, Existenz, Vernunft und Wissenschaft wurde von Jas-
pers zuerst in der zweiten Ausgabe der Idee der Universität thematisiert und in einem eige-
nen Kapitel (2) behandelt (vgl. ebd., 125-126).
390 M. Weber: »Wissenschaft als Beruf«, 79.
391 Ebd.
392 »Mögliche Existenz« ist ein zentraler Terminus der Jaspers’schen Existenzphilosophie. In Ab-
hebung vom bloßen leiblichen »Dasein« steht sie für die Möglichkeit, den nicht verobjekti-
vierbaren, unerklärlichen, persönlichen Ursprung des Wollens und Handelns zu ergreifen.
»Mögliche«, nicht schon »wirkliche Existenz« ist der Mensch, weil er als Seiendes ausgezeich-
net ist, »das sich zu seiner Möglichkeit« verhält und sich in seinem Sein gewinnen oder ver-
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379 Gemeint ist der Göttinger Jurist und Hochschullehrer Arnold Köttgen (1902-1967), der 1959
das Buch Das Grundrecht der deutschen Universität. Gedanken über die institutionelle Garantie
wissenscha ftlicher Hochschulen (Göttingen 1959) verfasst hatte. Die von Jaspers aufgegriffe-
nen Aussagen finden sich darin auf den Seiten 39-40.
380 Der Heidelberger Rechtsprofessor Georg Jellinek (1851-1911) hatte den Begriff in seinem
Hauptwerk Allgemeine Staatslehre geprägt (Berlin 1900, bes. 307-314). Jellinek beschreibt die
»normative Kraft des Faktischen« dort folgendermaßen: »Der Mensch sieht das ihn stets Um-
gebende, das von ihm fortwährend Wahrgenommene, das ununterbrochen von ihm Geübte
nicht nur als Tatsache, sondern auch als Beurteilungsnorm an, an der er Abweichendes prüft,
mit der er Fremdes richtet« (ebd., 307); vgl. zur Person Jellineks: Stellenkommentar Nr. 184.
381 Den Anlass dieser Bemerkung bildete der Fall »Schlüter« (vgl. Einleitung zu diesem Band,
Fußnote Nr. 206.
382 Diesen Standpunkt hat Jaspers erstmals in der zweiten Ausgabe der Schrift vertreten (vgl.
Die Idee der Universität [1946], in diesem Band, 185).
383 Das Arthashastra (etwa 300 v.Chr., Erweiterung: 200 n.Chr.) wurde erst zu Beginn des 20.
Jahrhunderts entdeckt und gilt als bedeutendstes Staatsrechtslehrbuch des Alten Indien.
Die Urfassung, dessen Autor sich im Buch selbst Kautilya (oder Kautalya) nennt, wird dem
kaiserlichen Minister Chanakya (um 350-um 283 v.Chr.) zugeschrieben. Das Buch enthält
Empfehlungen und Richtlinien zur erfolgreichen Führung eines Königreichs sowie des
Machterwerbs und der Erlangung von Reichtum. Johann Jakob Meyer, der das Buch 1926
erstmals ins Deutsche übersetzte, fasste den Grundgedanken dieser Lehre vom Staat in die
Worte: »Nur der irdische Vorteil zählt. Gut ist alles, was diesen Vorteil fördert, schlecht al-
les, was ihn beeinträchtigt« (Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben, übersetzt und
mit Einleitung und Anmerkungen versehen von dems., Leipzig 1926, XX).
384 Auf die Notwendigkeit eines Ineinandergreifens dieser beiden Faktoren hatte Jaspers bereits
1956 in seiner Antwort auf einen Beitrag des Vorsitzenden der »Westdeutschen Rektoren-
konferenz«, Helmut Coing, hingewiesen (vgl. K. Jaspers: »Vom rechten Geist der Universi-
tät«, in diesem Band, 237).
385 Der Abschnitt »Zwei Aufgaben der Universitätsreform« wurde mit einer geringfügigen sti-
listischen Änderung wörtlich aus dem Aufsatz »Das Doppelgesicht der Universitätsreform«
übernommen (in diesem Band, 241-242).
386 Vgl. zum Gedanken der »Voraussetzungslosigkeit« der Wissenschaft bes. die Stellenkom-
mentare Nr. 459, 458.
387 Vgl. ebd.
388 Vgl. Einleitung zu diesem Band, XIV, Fußnote Nr. 36.
389 Der Zusammenhang zwischen Geist, Existenz, Vernunft und Wissenschaft wurde von Jas-
pers zuerst in der zweiten Ausgabe der Idee der Universität thematisiert und in einem eige-
nen Kapitel (2) behandelt (vgl. ebd., 125-126).
390 M. Weber: »Wissenschaft als Beruf«, 79.
391 Ebd.
392 »Mögliche Existenz« ist ein zentraler Terminus der Jaspers’schen Existenzphilosophie. In Ab-
hebung vom bloßen leiblichen »Dasein« steht sie für die Möglichkeit, den nicht verobjekti-
vierbaren, unerklärlichen, persönlichen Ursprung des Wollens und Handelns zu ergreifen.
»Mögliche«, nicht schon »wirkliche Existenz« ist der Mensch, weil er als Seiendes ausgezeich-
net ist, »das sich zu seiner Möglichkeit« verhält und sich in seinem Sein gewinnen oder ver-