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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2015 — 2016

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B. Die Forschungsvorhaben
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II. Tätigkeitsberichte (chronologisch)
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3. Deutsches Rechtswörterbuch
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https://doi.org/10.11588/diglit.55653#0160
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B. Die Forschungsvorhaben

brecht Cordes, Frankfurt; Prof Dr. Christian Hattenhauer, Heidelberg; Prof Dr.
Gerhard Köhler, Innsbruck; Prof Dr. Heiner Lück, Halle; Prof Dr. Arend Mihm,
Duisburg; Dr. Veit Probst, Heidelberg; Prof Dr. Oskar Reichmann, Heidelberg/
Göttingen; Prof. Dr. Clausdieter Schott, Zürich; Prof. Dr. Dr. h. c. Jan Schröder,
Tübingen; Prof. Dr. Angelika Storrer, Mannheim
Leiter der Forschungsstelle: Dr. Andreas Deutsch
Mitarbeiter: Almuth Bedenbender (50 %), Birgit Eickhoff (75 %), Dr. Kathari-
na Falkson (50 %), Stefanie Frieling (in Elternzeit), Christina Kimmel-Schröder
(50 %), Prof. Dr. Peter König (50 %), Ingrid Lemberg, Eva-Maria Lill, Dr. Stefani-
ya Ptashnyk, Anke Böwe (Bibliothek; 50 %)
Dem Plan entsprechend wurde Mitte Mai 2015 die zweite Doppellieferung von
DRW-Band XIII fertiggestellt. Sie umfasst die Artikel von „selchen“ bis „Sitten-
recht“ - insgesamt 1134 Wortartikel; dies ist - wie schon im Vorjahr - deutlich
mehr als im Schnitt der letzten Jahrzehnte. Hierfür wurde Material aus fast 14 Ar-
chivkästen (sowie - wie stets - auch elektronischen Ressourcen) verarbeitet.
Zusätzlich wurden für die Online-Version des Wörterbuchs über 1700 sog.
„Wortbelegungen“ angefertigt; solche Kurzartikel mit Angabe des nach Ausweis
des DRW-Archivs jeweils ältesten Belegs werden in die Internetfassung des DRW
aufgenommen, wenn zu einem im DRW-Archiv nachgewiesenen Wort kein Voll-
artikel angefertigt wurde, weil das Wort nicht vor der festgelegten Zeitgrenze belegt
ist oder keine hinreichend rechtliche Verwendung nachweisbar ist. Neuerdings
bietet DRW-Online zu zahlreichen Wortbelegungen Links zum Quellentext des
Erstbelegs sowie Verlinkungen zu entsprechenden Wortartikeln in anderen Wör-
terbüchern (etwa DWB oder Lexer) an.
Das vorgelegte Doppelheft enthält mehrere außergewöhnlich komplexe und
daher in der Erstellung überdurchschnittlich aufwendige Artikel. Zumeist behan-
deln sie semantisch besonders vielschichtige Rechtstermini, zu denen es in den
meisten Fällen zugleich sehr zahlreiche Komposita und Ableitungen gibt. Her-
vorgehoben seien das Verb „setzen“ (mit seinen 39 Hauptbedeutungspositionen
und Komposita wie Setzerbe, Setzgeld oder Setzschulze), das Zahlwort „sieben“ (mit
29 Gliederungspunkten und Komposita wie Siebenbuße, Siebenergericht oder sieben-
schuh ig) und das Adjektiv „sicher“ (mit 15 Bedeutungen und zahlreichen weiteren
wichtigen Wörtern in der Artikelstrecke, etwa Sicherheit, Sicherheitsleistung, sichern,
Sicherstellung). Erwähnenswert ist ferner das (an sich unkomplizierte) Substantiv
„Silber“, zu dem sich ungezählte rechtlich relevante Komposita ausgebildet ha-
ben (z. B. Silberbote, Silbergeld, Silbergeivicht, Silberprobe oder Silberzoll). Als Beson-
derheit des Doppelhefts erscheint zudem die (wie schon in der vorhergehenden
Lieferung) hohe Anzahl von - heute in manchen Fällen gänzlich vergessenen -
Fremdwörtern, so etwa Sequelle, Sergeant, Servitien, Signat, Sigillation, simultan, Sin-

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