Metadaten

Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2015 — 2016

DOI Kapitel:
B. Die Forschungsvorhaben
DOI Kapitel:
II. Tätigkeitsberichte (chronologisch)
DOI Kapitel:
9. Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.55653#0181
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
9. Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts

9. Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts
Edition der Evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, in Fortset-
zung des 1902 von Emil Sehling begonnenen Editionsprojekts.
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Peter Graf Kielmansegg (Vorsitzender),
Ronald G. Asch, Volker Leppin, Christoph Strohm, Albrecht Winnacker, Eike Wol-
gast; Prof Dr. Emidio Campi, Zürich; Prof. Dr. Irene Dingel, Mainz; Prof Dr. Luise
Schorn-Schütte, Frankfurt; Prof Dr. Christian Hattenhauer, Heidelberg
Leiter der Forschungsstelle: das ordentliche Mitglied der Akademie Eike Wolgast
Mitarbeiter: Dr. Sabine Arend, Dr. Gerald Dörner
Im Berichtsjahr wurden die laufenden Arbeiten an der Edition fortgeführt:
Der von Sabine Arend bearbeitete Band XXI (Nordrhein-Westfalen I) ist im
November erschienen. Er umfasst die Kirchenordnungen der Vereinigten Her-
zogtümer Jülich-Kleve-Berg, des Fürstbistums und der Stadt Minden, des Reichs-
stifts und der Stadt Herford, der Reichsstadt Dortmund, der Reichsabtei Corvey,
der Grafschaft Lippe sowie des Reichsstifts und der Stadt Essen.
Seit Abschluss dieses Bandes widmet sich Sabine Arend dem zweiten für die
nordrhein-westfälischen Ordnungen vorgesehenen Band (Bd. XXII). Dieser wird
die Kirchenordnungen der Grafschaften Sayn-Wittgenstein, Bentheim-Tecklen-
burg, Moers und Rietberg sowie der Hansestädte Soest und Neuenrade enthalten.
Nachdem 2014 bereits die Kirchenordnungen der Grafen von Sayn-Wittgenstein
sowie der Hansestadt Soest in den Archiven recherchiert, transkribiert, kommen-
tiert und mit Einleitungen versehen worden waren, konnten im Berichtsjahr auch
die Ordnungen der Grafschaften Moers und Bentheim-Tecklenburg in dieser Wei-
se abschließend bearbeitet werden.
Im November 2015 ging das von Gerald Dörner bearbeitete Manuskript
von Band VII,2,2,2 (Niedersachsen, II. Die außerwelfischen Lande, 2. Halbband,
2. Teil) in den Druck. Es enthält drei Teile: die Grafschaft Schaumburg und die
beiden Städte Goslar und Bremen. Der Band umfasst insgesamt 84 Nummern
mit 98 Stücken, die sich auf folgende Weise verteilen: Grafschaft Schaumburg
24 Nummern mit 25 Stücken, Goslar 31 Nummern mit 35 Stücken und Bre-
men 29 Nummern mit 38 Stücken. Die umfangreichsten Texte bilden die Bre-
mer Kirchenordnung von 1534 und die Schaumburger Kirchenordnung von 1614
mit jeweils über 80 Seiten. Nach dem Abschluss der Arbeiten an Band VII,2,2,2
wurde mit der Aufnahme der Texte für den Band XXIII zu Schleswig-Holstein
begonnen. Er soll die Kirchenordnungen der beiden Herzogtümer Schleswig und

181
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften