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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2015 — 2016

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C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
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I. Die Preisträger
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3. Walter-Witzenmann-Preis
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https://doi.org/10.11588/diglit.55653#0244
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C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses


Dr. Jörg Domisch
(Jg. 1985) studierte Rechtswissenschaften
in Freiburg und Padua. 2011 verlieh ihm
die Rechtswissenschaftiiche Fakultät der
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg den
Konrad-Hesse-Preis für das Beste Examen
in der Ersten Juristischen Prüfung. 2014
wurde er an der Universität Freiburg
promoviert. Derzeit absolviert Jörg Domisch
sein Referendariat am Landgericht Freiburg
und ist weiterhin als wissenschaftlicher
Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte
an der Universität Freiburg tätig.

„Zur Frage eines Besitzübergangs auf den Erben im klassischen
römischen Recht"
Während Rechte (wie zum Beispiel das Eigentum) mit dem Erbfall unproblema-
tisch auf den Erben übergehen, ist dies für den Besitz als tatsächliches Verhältnis
nicht ohne Weiteres anzunehmen. Der Übergang des Besitzes auf den Erben war
lange Zeit Gegenstand wissenschaftlicher Kontroversen. In der deutschen Rechts-
wissenschaft war diese Frage das ganze 19. Jahrhundert hindurch heftig umstritten
Schließlich stellte das BGB in § 857 den Erwerb des Besitzes durch den Erben
außer Streit.
Die dogmatisch-exegetisch ausgerichtete Dissertation sucht zu klären, ob der
Erbe im klassischen römischen Recht mit dem Erwerb der Erbschaft unmittelbar
den Besitz an den Sachen erlangte, die der Erblasser besaß.
Die Thematik war für die römischen Juristen nicht von theoretischem Inte-
resse, sondern hatte erhebliche praktische Bedeutung für konkrete Rechtsfragen.
So etwa für den Schutz des Erben gegen einen Zugriff durch Dritte auf die Sachen
des Erblassers oder die Fortsetzung einer vom Erblasser begonnenen Ersitzung,
deren Vollendung Besitz über einen bestimmten Zeitraum voraussetzt.
Im Vordergrund der Arbeit steht die Exegese der Quellen, aus denen bislang
Folgerungen für den Besitzerwerb des Erben abgeleitet wurden. Zusätzlich sind aber
Quellen und Rechtsinstitute herangezogen, aus denen sich mittelbar Rückschlüs-
se auf den Besitzerwerb des Erben ergeben. Die eingehende Untersuchung führt
zu dem Schluss, dass ein Besitzübergang auf den Erben im klassischen römischen
Recht nicht stattfand. Dies gilt, anders als bislang weithin angenommen, für alle Ar-
ten von Erben. Doch schützten die römischen Juristen den Erben dadurch, dass sie
ihm die Vollendung einer vom Erblasser begonnenen Ersitzung ermöglichten.

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