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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2016 — 2017

DOI Kapitel:
C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
DOI Kapitel:
III. Akademiekonferenzen
DOI Artikel:
Molnár-Gábor, Fruzsina; Dampc, Adam; Fischer, Kimberley: Freiheit und Verantwortung - Verfassung und Menschenrechte in Ungarn und in Deutschland im Wandel der Zeit: internationale Akademiekonferenz am 24. und 25. November 2016
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.55652#0277
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C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

beider Verfassungen erinnern, aber auch Verschiedenheiten der Rechtskultur be-
wusst machen. Beide Verfassungen wurden schließlich an rechtstheoretischen, cu-
ropa- und völkerrechtlichen Maßstäben gemessen.
Thema des ersten Blockes war die Verfassungsgeschichte Ungarns. Prof. Dr.
Zoltän Szente von der Ungarischen Akademie der Wissenschaften präsentierte
die Entwicklung des ungarischen Verfassungsrechts von 1949 bis 2011. Die
Verfassung von 1989 war als friedlicher Kompromiss zwischen den Kommunisten
und der Opposition nach Muster westlicher Demokratien entstanden. Der darin
etablierten parlamentarischen Demokratie fehlte es allerdings an Konsensfähigkeit
zwischen den Parteien. Das in der Folge 2011 entstandene Grundgesetz Ungarns
wurde von Prof. Dr. Andräs Jakab, Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft
an der Ungarischen Akademie der Wissenschaften, vorgestellt. Dabei wurde
deutlich, dass das Grundgesetz Ungarns im Zusammenhang mit der politischen
Lage und unter verfassungsrechtlichen Vorschriften zu sehen ist. So besteht
nun die Möglichkeit zum Erlass sog. Kardinalgesetzen, welche mit einer
Zweidrittelmehrheit angenommen werden können und entsprechend in ihrer
Rangfolge über einfachen Gesetzen stehen.
Der zweite Vortragsblock führte in den Themenbereich „Meinungs-,
Informations- und Pressefreiheit“ ein. Frau Dr. Fruzsina Molnär-Gäbor legte die
Grundlagen zur Diskussion durch Erläuterungen zur Etymologie der Begriffe
„Datum“ und „Information“ und berichtete über die geschichtliche Entwicklung des
Datenschutzes in Deutschland, über das Bundesdatenschutzgesetz (1978) und die
EU-Datenschutzrichtlinie (1995) bis hin zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
(2016). Sie erläuterte die heutigen Herausforderungen besonders zwischen
privaten Akteuren und gab einen Ausblick auf zukünftige Abwägungen zwischen
Informationsfreiheit und Datenschutz. Im Anschluss daran stellte Frau Dr. Petra
Läncos die Garantie der Informationsfreiheit in Ungarn dar. Diese gewinnt als
demokratisches Kontrollrecht gegenüber der Regierung in der Verfassungspraxis
an Bedeutung. Die Kurie erklärte in diesem Zusammenhang eine Änderung
des Informationsgesetzes für verfassungswidrig, welche die rückwirkende
Beschränkung des Zugangs zu bis zu 30 Jahre alten Daten von Gesellschaften und
Stiftungen der Nationalbank als Geschäftsgeheimnisse regelte.
PD Dr. Gabor Polyäk, Universität Pecs, berichtete in seinem Vortrag über
das ungarische Mediengesetz vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen
Garantien der Meinungs- und Pressefreiheit. Zudem analysierte er die Hassrede,
die als Störung der öffentlichen Ruhe in Ungarn verboten ist, und inwieweit
Personen der Zeitgeschichte öffentlich kritisiert werden dürfen. Falsche
Tatsachenbehauptungen können demnach strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Prof Dr. Matthias Cornils von der Universität Mainz betonte die hervorgehobene
Stellung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland und sah diese auch
aufgrund einer schützenden Rechtsprechung nicht gefährdet. Dennoch sieht sich
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