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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2004 — 2004

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III. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Das WIN-Kolleg
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2. Forschungsschwerpunkt: Kulturelle Grundlagen der Europäischen Einigung
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https://doi.org/10.11588/diglit.66960#0259
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Das WIN-Kolleg

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Ausgangspunkt für die weitere Arbeit sind dabei folgende Feststellungen:
Legitimität bezieht sich einerseits auf Rechtfertigung der Ausübung politischer Herr-
schaft (verbunden mit der Einschränkung von Handlungsfreiheiten) auf einer
bestimmten Ebene, andererseits auf die konkrete Akzeptanz der Entscheidungen. Die
Legitimation bedingt somit einen „Herrschaftsberechtigungsnachweis“, der gegen-
über den Beherrschten zu führen ist.
Das Legitimationsproblem im Falle der EU betrifft drei Fragen:
1. Den Bestand der EU als supranationale politisch-rechtliche Handlungsebene
2. Die konkreten Institutionen und ihre Aufgabenverteilung untereinander
3. Die konkreten politischen Entscheidungen, die durch diese Institutionen auf
supranationaler Ebene zustande kommen (Kompetenzordnung/Gesetzgebungs-
verfahren)
Alle drei Punkte gehören in der Weise zusammen, dass sie insgesamt die Legitimati-
on der EU begründen. Hierzu sind im letzten Jahr Arbeitshypothesen erarbeitet wor-
den, die nun weiter ausgearbeitet werden.
1. Zum Bestand der EU als solches:
Der Bestand einer supranationalen rechtlich-politischen Ebene ist grundsätzlich
legitimiert durch die Defizite in der Effektivität einzelstaatlichen Handelns. Dieser
Gedanke entspricht vor allem der republikanischen Idee eines optimalen
Staatswesens. Daraus folgt allerdings nicht, dass damit schon eine bestimmte Form
supranationaler Organisation legitimiert wäre.
Darüber hinaus legitimiert die Übertragung von Aufgaben an die EU die Ver-
fassungen der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Übertragung der Hoheitsrechte stellt
allerdings die nationale Souveränität in Frage, was oftmals als Defizit gegen die
demokratische Legitimität der EU angeführt wird. Die dahinter stehende Problema-
tik ist die der Integration der Staatsvölker in den Verband der souveränen Staaten.
Auf diesem Verständnis baut auch die Doktrin der demokratischen Legitimation auf
(dazu näher unter 2).
Dies wirft die Frage auf, inwieweit diese Zusammenhänge historisch not-
wendig sind, oder ob die Integration in die Rechtsgemeinschaft der EU auch zu
einer Integration der Völker führen kann und sich dadurch das Souveränitätsdogma
relativiert.
2. Institutionen und ihre Aufgabenverteilung
Ausgehend von der Notwendigkeit supranationaler Zusammenarbeit hat sich die
EU von ihren Aufgaben her entwickelt, nicht aus eigener „Kompetenz-Kompetenz“
heraus. Das jetzige Aufgabengefüge ist größtenteils das Ergebnis von „spillover“-
Effekten: Aus der Notwendigkeit beispielsweise, das Funktionieren des Binnenmark-
tes zu sichern, ergab sich eine beständige Ausweitung der der EU zustehenden
Befugnisse.
 
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