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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 2): Schriften der Jahre 1524 - 1528 — Gütersloh, 1962

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29139#0026
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HANDEL MIT CUNRAT TREGER

21

dieser Disputation, weil sie eine »besondere« und keine öffentliche sein
sollte, die Genehmigung des Bischofs nicht vonnöten sei 21.

Da der Rat sich nicht entschließen konnte, Treger zur Annahme der
Disputation zu zwingen, verschleppte sich die Angelegenheit und blieb
zunächst ohne Ergebnis: Zwar entschuldigte sich der Augustiner auf
die Vorstellungen des Rates, in dem er jetzt entdeckte, er habe mit
seinen Thesen ja gar nicht die Straßburger Prädikanten gemeint und
nur auf Veranlassung des Rates von Freiburg sein Büchlein drucken
lassen, doch blieb er dabei, daß er ohne die Erlaubnis des Bischofs nicht
disputieren werde. Hierauf entgegnete der Rat, daß er sich nicht dazu
verstehen könnte, den Bischof um diese Erlaubnis anzugehen, da ein
solches Ansuchen schon wiederholt abschlägig beschieden worden sei;
überdies habe er doch in seinem Büchlein bekanntgegeben, daß er als
einzige Bedingung zur Disputation die Garantie seiner Sicherheit ver-
lange. Doch umsonst: Treger blieb bei seiner Weigerung bestehen 22.

Als man die Aussicht auf ein Zustandekommen der Disputation auf-
geben mußte, faßte Capito im Namen der »Diener des Wortes« eine
Flugschrift ab, die den Handel der Prädikanten mit Treger darstellte
und seine Paradoxa in aller Kürze widerlegte 23. Capito warf dieses
Büchlein in großer Eile in zwei Tagen hin, damit die von der Frank-
furter Fastenmesse kommenden und nach der Schweiz zurückreisenden
Kaufleute, die Gegenschrift der Prädikanten auf jeden Fall in ihre Hei-
mat mitnehmen könnten 24. Denn man argwöhnte bei den Gegnern des
Augustinerprovinzials, daß die Paradoxa insofern tatsächlich für die
Eidgenossenschaften bestimmt waren, als Treger möglicherweise damit
dokumentieren wollte, daß er selbst in Straßburg sich nicht gescheut
habe, seine antilutherische Haltung zu behaupten mit dem Erbieten, in
aller Öffentlichkeit darüber zu handeln. Capito befürchtete, Treger
könne mit seinem Büchlein eine Beunruhigung der Eidgenossenschaften
beabsichtigen, wo eben die Reformation unter Zwingli so große Fort-
schritte nahm, »auff das sy nicht veraynigt Christum sampt bekennen 25«.

In dieser Situation scheinen nun die Prädikanten die Initiative er-

21. Verwarnung C 2 a.

22. Verwarnung C 2 a. - Man wird allerdings fragen müssen, ob nicht Treger in
der Widmung seiner Paradoxa (vgl. unten, S. 43 ff.) das stürmische Verlangen der
Straßburger Prädikanten nach einer öffentlichen Disputation im Auge hat,
wenngleich er das Bemühen der Prädikanten von seiner Sicht der Dinge aus mit
verächtlichen Worten herabsetzt.

23. Der Titel der Verwarnung ist Anm. 17 angegeben. - Daß diese Flugschrift,
die bereits J. W. Baum in seine Capito-Bibliographie aufgenommen hat, tatsächlich
aus der Feder Capitos stammt, geht unbestreitbar aus dessen Antwurt S. B 2 b,
E 4 b und F 1 a hervor, wie auch aus B.s Bemerkung unten S. 39, Z. 22—25.

24. Antwurt B 2.

25. Verwarnung A 4 a, vgl. auch A 3 und B 1.
 
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