Einleitung
Im Januar des Jahres 1526 erschien in Basel eine deutsche Übersetzung
des von Bugenhagen verfaßten Psalmenkommentars; Martin Bucer hatte
sie angefertigt, Adam Petri sie gedruckt. Das Buch wurde bald Anlaß
einer heftigen Auseinandersetzung. Es trug dazu bei, die noch kleine
Flamme des Abendmahlstreites hell auflodern zu lassen. Denn der
Straßburger Theologe hatte stillschweigend in die Erklärung zu Psalm
III, Vers 5, die Zwinglische Abendmahlslehre eingefügt und sich
- ohne allerdings Luthers Namen zu nennen - polemisch gegen »alles
von fleischlicher gegenwertigkeit des leybs und bluts Christi im brot
disputieren oder predigen« gewandt, dazu wider alles »anbetten des
brots und kelchs 1«.
Martin Bucer hatte im Jahre zuvor mit der Übersetzung begonnen,
um die Mittel für seinen Lebensunterhalt aufzubessern 2. Johannes
Bugenhagen selbst hatte das Vorhaben gebilligt und Bucer dazu sein
eigenes Handexemplar übersandt. Dem Straßburger war die Arbeit
schwergefallen, offenbar weil sie sehr langwierig war. Doch hatte er
das Werk beendet, obwohl er seiner überdrüssig geworden war 3. Die
Vorrede datiert vom 3. Oktober 1525. Zu diesem Zeitpunkt war die
Übersetzung vermutlich abgeschlossen. Capito nämlich berichtet am
27. 12. 1525 an Zwingli, daß das Buch gedruckt sei 4 5. Walter Köhler 5
meint: »Ende Dezember war die Arbeit fertig, im Januar 1526 gab sie
Adam Petri in den Druck«, weil der Druck selbst am Schluß den Ver-
merk trägt: »Gedruckt zu Basel durch Adam Petri im Jenner des iars
MDXXVI«.
Bugenhagens Psalmenkommentar trägt den Titel: »IOANNIS /
POMERA-/NI BUGENHAGII IN LI-/BRUM PSALMORUM /
INTERPRETATIO, / Wittembergae / publice lecta. /BASILEAE /
Anno M. D. XXIIII.«
Ist nun Bucers Werk eine » Fälschung des Bugenhagenschen Psalters«
gewesen? 6 Die Beantwortung der Frage kann nur erfolgen, wenn die
geschichtliche Situation und die näheren Umstände, die zu Bucers
Übersetzungswerk führten, beachtet werden.
1. Als Bucer die Vorrede zu seiner Übersetzung verfaßte, war der
1. Blatt 164 A.
2. Vgl. Capito an Zwingli 27. 12. 1525, CR 95, Zw 8, 477.
3. Vgl. ebd.
4. Vgl. CR 95, Zw 8, 477, und G. Geisenhof: Bibliotheca Bugenhagiana, Biblio-
graphie der Druckschriften des D. Joh. Bugenhagen. 1908. S. 26.
5. Vgl. Köhler I, 354.
6. Vgl. W. Walther: Reformierte Taktik im Sakramentsstreit der Reformations-
zeit. In: Neue Kirchliche Zeitschrift, 1896, S. 923.
Im Januar des Jahres 1526 erschien in Basel eine deutsche Übersetzung
des von Bugenhagen verfaßten Psalmenkommentars; Martin Bucer hatte
sie angefertigt, Adam Petri sie gedruckt. Das Buch wurde bald Anlaß
einer heftigen Auseinandersetzung. Es trug dazu bei, die noch kleine
Flamme des Abendmahlstreites hell auflodern zu lassen. Denn der
Straßburger Theologe hatte stillschweigend in die Erklärung zu Psalm
III, Vers 5, die Zwinglische Abendmahlslehre eingefügt und sich
- ohne allerdings Luthers Namen zu nennen - polemisch gegen »alles
von fleischlicher gegenwertigkeit des leybs und bluts Christi im brot
disputieren oder predigen« gewandt, dazu wider alles »anbetten des
brots und kelchs 1«.
Martin Bucer hatte im Jahre zuvor mit der Übersetzung begonnen,
um die Mittel für seinen Lebensunterhalt aufzubessern 2. Johannes
Bugenhagen selbst hatte das Vorhaben gebilligt und Bucer dazu sein
eigenes Handexemplar übersandt. Dem Straßburger war die Arbeit
schwergefallen, offenbar weil sie sehr langwierig war. Doch hatte er
das Werk beendet, obwohl er seiner überdrüssig geworden war 3. Die
Vorrede datiert vom 3. Oktober 1525. Zu diesem Zeitpunkt war die
Übersetzung vermutlich abgeschlossen. Capito nämlich berichtet am
27. 12. 1525 an Zwingli, daß das Buch gedruckt sei 4 5. Walter Köhler 5
meint: »Ende Dezember war die Arbeit fertig, im Januar 1526 gab sie
Adam Petri in den Druck«, weil der Druck selbst am Schluß den Ver-
merk trägt: »Gedruckt zu Basel durch Adam Petri im Jenner des iars
MDXXVI«.
Bugenhagens Psalmenkommentar trägt den Titel: »IOANNIS /
POMERA-/NI BUGENHAGII IN LI-/BRUM PSALMORUM /
INTERPRETATIO, / Wittembergae / publice lecta. /BASILEAE /
Anno M. D. XXIIII.«
Ist nun Bucers Werk eine » Fälschung des Bugenhagenschen Psalters«
gewesen? 6 Die Beantwortung der Frage kann nur erfolgen, wenn die
geschichtliche Situation und die näheren Umstände, die zu Bucers
Übersetzungswerk führten, beachtet werden.
1. Als Bucer die Vorrede zu seiner Übersetzung verfaßte, war der
1. Blatt 164 A.
2. Vgl. Capito an Zwingli 27. 12. 1525, CR 95, Zw 8, 477.
3. Vgl. ebd.
4. Vgl. CR 95, Zw 8, 477, und G. Geisenhof: Bibliotheca Bugenhagiana, Biblio-
graphie der Druckschriften des D. Joh. Bugenhagen. 1908. S. 26.
5. Vgl. Köhler I, 354.
6. Vgl. W. Walther: Reformierte Taktik im Sakramentsstreit der Reformations-
zeit. In: Neue Kirchliche Zeitschrift, 1896, S. 923.