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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 2): Schriften der Jahre 1524 - 1528 — Gütersloh, 1962

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https://doi.org/10.11588/diglit.29139#0415
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410

SCHRIFTEN DER JAHRE 1524-1528

5. und 6. »Predicanten suplication« und »Etlicher
Supplication« [1528/1529]

Originale im Straßburger Thomas-Archiv, Nr. 69. Die erste Eingabe ist von
Matthias Zell, die zweite von Bedrotus geschrieben.

Diese beiden Eingaben gehören in den Zusammenhang der Vorlesungs-
tätigkeit Martin Bucers. Beide Eingaben tragen keinerlei Datierungs-
vermerke. Da aber am 16. November 1528 schon einmal darüber Klage
geführt wurde, »daß die audienten in der schulen zu den Predigern in
einer kalten stuben sitzen 1«, und da ein Ratsprotokoll vom 15.März
1529 bereits die Eingaben voraussetzt 2, dürfen wir sie auf den Zeitraum
zwischen diesen beiden Zeitpunkten datieren.

Bei Bucers vielfältigen Aufgaben war ihm offensichtlich der weite
Weg von seiner Wohnung bei St. Aurelien 3 bis in das Dominikaner-
kloster, in dessen großen Sälen die Vorlesungen stattfanden, zu beschwer-
lich. Er trug sich bereits mit dem Gedanken, seine Vorlesungen aus
diesem Grunde aufzugeben.

Für die Behandlung der Eingaben durch den Rat war es von nicht
geringem Einfluß, daß gerade in diesem Zeitraum die Stadt Basel im
Frühjahr 1529 an Straßburg mit der Bitte herantrat, »inen zu erbawung
und verkündigung des gots worts h. Martin Butzer biß Ostern (zu)
lyhen, wiewol sie in lieber gar haben wolten 4«.

Um Bucer auf jeden Fall in Straßburg zu halten, war der Straßburger
Rat bemüht, die Bitte, für Bucer eine Wohnung in der Stadt zu be-
schaffen, zu erfüllen. Schon am 15. März 1529 wird beschlossen:
»Butzers halb sollen die verordneten Herren mit den Predicanten
handeln, wie zu thun ist, daß er harin komt 5«. Am 9. April 1529 be-
schließt man: »Bucerum harin zu S. Thoman lassen kommen, und h.
Antoni 6 by im bliben, und daß er nit minder, dann wie er jetzt hat,

1. Mitteilungen der Gesellschaft, a.a.O., Nr. 4753, S. 161.

2. Mitteilungen der Gesellschaft, Nr. 4773, S. 164f.

3. Dort wohnte B., seitdem er vor Ostern 1524 von der Gemeinde der Gartner
zu St. Aurelien zu ihrem Pfarrer gewählt worden war (vgl. Röhrich: Gesch. I, S. 191),
in einem der beiden Pfarrhäuser, die an der Stelle des heutigen Pfarrhauses in der
rue Martin Bucer standen. Vorher hatte B. wahrscheinlich bei seinem Vater
gewohnt, der seit 1508 in Straßburg selbst Küblermeister war, vgl. A. Jung, S. 126
und S. 137. Vielleicht wohnte B. aber auch eine Zeit bei Zell in dessen geräumigem
Pfarrhaus, vgl. Adam, S. 50 und 197.

4. Mitteilungen der Gesellschaft, Nr. 4767, S. 163; vgl. auch: Aktensammlung
zur Geschichte der Basler Reformation in den Jahren 1519 bis Anfang 1534, Bd. 3.
Hg. von P. Roth. Basel 1937. Nr. 425, S. 344.

5. Mitteilungen der Gesellschaft, Nr. 4773, S. 164f.

6. Antonius Firn, Leutpriester an St. Thomas. Er war der erste evangelisch ge-
 
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