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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 2): Schriften der Jahre 1524 - 1528 — Gütersloh, 1962

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https://doi.org/10.11588/diglit.29139#0268
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VERTEUTSCHUNG DES PSALTERS

263

gegeben 14. Gegen beide wendet sich Martin Bucer in einer besonderen
Schrift:

PRAEFATIO / M. BUCERI IN QUARTUM TO-/mum Postillae
Lutheranae, continens sum-/mam doctrinae Christi. / Eiusdem, /
Epistola, explicans Locum 1. Corinth. 10 ... / Epistola M. Lutheri ad
Ioannem Heruagium supe-/riora criminans. / Responsio ad hanc
M. Buceri, Item ad Pomeranum satisfa/ctio, de uersione Psalterij. /
... / ANNO M.D. XXVIIV

Neben der deutschen Verteidigungsschrift hat Bucer also noch eine
lateinische »ad Pomeranum satisfactio de versione Psalterii« verfaßt.
Es handelt sich bei diesen beiden nicht um zwei selbständige Schriften.
Ihr Inhalt deckt sich oft wörtlich; die lateinische Fassung ist jedoch
ausführlicher.

Welche Fassung die primäre ist, läßt sich aus der Datierung der Drucke
nicht ersehen. Die lateinische »ad Pomeranum satisfactio« trägt das
Datum 25. März 1527, die deutsche »Antwurt uff des Pommers under-
richtung« nur die Jahreszahl 1527. W. Köhler meint, daß Bucers
Apologie »zuerst lateinisch, denn deutsch« erschienen sei 16. Er hält
den deutschen Separatdruck für eine Übersetzung der lateinischen Form,
die »gekürzt und geglättet worden « sei. Doch scheinen Bucers Angaben
zu dem entgegengesetzten Ergebnis zu führen. Im ersten Satz der
deutschen Fassung gibt er an, er habe Bugenhagens Psalter »vor eim
jar verteutscht«. Bucers Worte weisen auf den Dezember 1525 oder den
Januar 1526 17. Dann läge ein Vierteljahr zwischen der Abfassung der
beiden Schriften; der deutschen Fassung käme die zeitliche Priorität zu.
Doch ist es ungewiß, ob Bucers Angabe »vor eim jar« als eine präzise
Zeitangabe gewertet werden kann. (Zur Frage, welche die Übersetzung
von beiden ist, siehe die Einleitung zur Praefatio M. Buceri, S. 177 ff.)

Die deutsche Ausgabe trägt den Titel: Das Martin Butzer / Sich
in verteütschung des Psalters Johann Pommers / getrewlich / und
Christlich gehalten. Und weder vom Sacrament / noch anderm /
etwas wider die warheyt oder auch den Pommern drin gesetzet hat. /
Antwurt uff des Pommers underrichtung 18.

Die Hauptargumente, auf die Bucer sich stützt, sind Bugenhagens Frei-
brief, bei der Übersetzung nach Belieben ändern zu dürfen, und die
zwinglische klingende Abendmahlsdefinition zu Psalm 111, Vers 5.
Letztere ermöglichte es ihm, sich auf den Standpunkt zu stellen, er habe
an des Pommers Worten inhaltlich nichts geändert. Zudem sei er zu

14. Vgl. G. Geisenhof, Nr. 201, WA 19, 469.

15. Vgl. Bibl. Nr. 15.

16. Vgl. Köhler I, 362.

17. Vgl. die Einleitung zum Psalmenkommentar.

18. Vgl. Bibl. Nr. 18.
 
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