VERGLEICHUNG D. LUTHERS
303
in Straßburg wohnt, den ihm bekannten Sebolt trifft und zu einem
Gespräch in sein Haus einlädt. Die Diskussion dreht sich um Arbogasts
These, daß Luthers neues Buch »Vom Abendmahl Christi, Bekenntnis «
beweise, daß beide Parteien, »in der hauptsumm von der gegenwertig-
keit Christi im Abentmal« einig seien. Um den Beweis dieser Behauptung
dreht sich das ganze Gespräch. Es ist von Bucer lebendig und übersicht-
lich gestaltet worden.
In der Vorrede betont Bucer schon, daß beide Gesprächspartner
» mittelleut« sind. Dies ist für Arbogast selbstverständlich, da er Bucers
Meinung wiedergibt. Auch der Lutheraner Sebolt erklärt zum Beispiel,
er würde es sich eine große Geldsumme kosten lassen, wenn er damit
ein Unionsgespräch zustande brächte. Theologisch gesehen geräte er
mehrmals in Gegensatz zu Luther: Er distanziert sich in der Bilder-
frage von dem Wittenberger Reformator und verwirft dessen Lehre von
der manducatio impiorum: »Neyn, des orts bezeug ich mich frey, das
ich nit Lutherisch sein will 40«. Aufs Ganze gesehen, trägt Sebolt
Luthers Argumente mit Nachdruck vor, wird aber von Arbogasts
These, in der Hauptsache sei man einig, innerlich überzeugt. Er äußert
wiederholt, er werde es bedenken. In der Lehre von der manducatio
impiorum und von den Bildern stimmt er Arbogast/Bucer offen zu.
Auch will er Luthers heftiges Verdammen nicht verteidigen. Vor allem
wünscht er wie Arbogast sehnlich ein Unionsgespräch 41.
In Wittenberg findet Bucers Dialogus kein Echo. Luther scheint
die Schrift von Nikolaus Gerbel in Straßburg erhalten zu haben. Er
schreibt jenem am 28. Juli 1528 zurück: Buceri nequitiam satis ac plus
quam satis antea novi, mi Gerbeli, ut non mirum sit, si meum, quem
allegat, sermonem contra me instituat, in quo, Augustini sententiam
secutus, loquutus fui de carne Christi, non contra, sed pro sacramento ...
Quid non virulentiae idem praestitit in Dialogo isto novissimo, in quo
fortiter meis omnibus transitis merus calumniator est? Tropum inter
caetera mihi synecdochen objicit, quem non modo in ipso libro meo
non negavi, sed ostendi copiosissime 42. Luther merkt nicht, daß Bucers
Interpretation seiner Abendmahlsschrift nur der Wiederherstellung des
Friedens dienen will. Er erinnert sich nur an Bucers umstrittene Über-
setzung des Bugenhagenschen Psalters und seiner Kirchenpostille und
sieht im Dialogus lediglich eine Entstellung seiner Abendmahlslehre.
Für Bucer beginnt dagegen mit der Entdeckung eines Unionsprogramms
in Luthers Bekenntnis eine neue Periode seiner Vermittlungstätigkeit.
Die in seinem Dialogus dargelegten Unionsgedanken trägt er nun bei
40. Vgl. Vergleichung D. Luthers, S. F. 3a/b.
41. Zu den Unionstendenzen in der vorliegenden Schrift vgl. auch Köhler I, S. 770ff.
42. Vgl. WA Br 4, 508.
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in Straßburg wohnt, den ihm bekannten Sebolt trifft und zu einem
Gespräch in sein Haus einlädt. Die Diskussion dreht sich um Arbogasts
These, daß Luthers neues Buch »Vom Abendmahl Christi, Bekenntnis «
beweise, daß beide Parteien, »in der hauptsumm von der gegenwertig-
keit Christi im Abentmal« einig seien. Um den Beweis dieser Behauptung
dreht sich das ganze Gespräch. Es ist von Bucer lebendig und übersicht-
lich gestaltet worden.
In der Vorrede betont Bucer schon, daß beide Gesprächspartner
» mittelleut« sind. Dies ist für Arbogast selbstverständlich, da er Bucers
Meinung wiedergibt. Auch der Lutheraner Sebolt erklärt zum Beispiel,
er würde es sich eine große Geldsumme kosten lassen, wenn er damit
ein Unionsgespräch zustande brächte. Theologisch gesehen geräte er
mehrmals in Gegensatz zu Luther: Er distanziert sich in der Bilder-
frage von dem Wittenberger Reformator und verwirft dessen Lehre von
der manducatio impiorum: »Neyn, des orts bezeug ich mich frey, das
ich nit Lutherisch sein will 40«. Aufs Ganze gesehen, trägt Sebolt
Luthers Argumente mit Nachdruck vor, wird aber von Arbogasts
These, in der Hauptsache sei man einig, innerlich überzeugt. Er äußert
wiederholt, er werde es bedenken. In der Lehre von der manducatio
impiorum und von den Bildern stimmt er Arbogast/Bucer offen zu.
Auch will er Luthers heftiges Verdammen nicht verteidigen. Vor allem
wünscht er wie Arbogast sehnlich ein Unionsgespräch 41.
In Wittenberg findet Bucers Dialogus kein Echo. Luther scheint
die Schrift von Nikolaus Gerbel in Straßburg erhalten zu haben. Er
schreibt jenem am 28. Juli 1528 zurück: Buceri nequitiam satis ac plus
quam satis antea novi, mi Gerbeli, ut non mirum sit, si meum, quem
allegat, sermonem contra me instituat, in quo, Augustini sententiam
secutus, loquutus fui de carne Christi, non contra, sed pro sacramento ...
Quid non virulentiae idem praestitit in Dialogo isto novissimo, in quo
fortiter meis omnibus transitis merus calumniator est? Tropum inter
caetera mihi synecdochen objicit, quem non modo in ipso libro meo
non negavi, sed ostendi copiosissime 42. Luther merkt nicht, daß Bucers
Interpretation seiner Abendmahlsschrift nur der Wiederherstellung des
Friedens dienen will. Er erinnert sich nur an Bucers umstrittene Über-
setzung des Bugenhagenschen Psalters und seiner Kirchenpostille und
sieht im Dialogus lediglich eine Entstellung seiner Abendmahlslehre.
Für Bucer beginnt dagegen mit der Entdeckung eines Unionsprogramms
in Luthers Bekenntnis eine neue Periode seiner Vermittlungstätigkeit.
Die in seinem Dialogus dargelegten Unionsgedanken trägt er nun bei
40. Vgl. Vergleichung D. Luthers, S. F. 3a/b.
41. Zu den Unionstendenzen in der vorliegenden Schrift vgl. auch Köhler I, S. 770ff.
42. Vgl. WA Br 4, 508.