VERGLEICHUNG D. LUTHERS 351
Seb.: Abgeschlagen? Das glaub ich nit gern. Was wer das für eyn
geyst ?
Arbog.: Ich wolts auch einmal nit glauben. Aber so das die seinen
rhümen, und ichs von leuten gehört, die sein eyn wissen haben und
5 glaubwürdig sindt, muß ichs glauben.
Seb.: Lieber, auß was ursachen schlagen sie solch gesprech o doch ab?
Arb.: Ich hör, der Luther hab geschribenp eym grossen 202, der an in
umb eyn solchq gesprech gelanget 203 hat, es würde vergebens sein. Er
würde Ja sagen und die unsern neyn. Man habe seine buchlin, die mög r
10 man lesen.
Seb.: Ey, das ist nichts gemacht. Die alten lieben vätter haben auch
geschriben, noch sind sie aber dennocht s auch zu mundtlichent gesprech
zusamenkommen. Ja, Paulus hat sichs nit gewiddert, gen Jerusalem
mit seiner widerpart zu verhör zu komen 204. Dazu sehen wir, das in
15 allen händeln, wenn man sol zu etlichen vertrag kommen, so muß
man mundtlich u zusamen, und wollents v die schrifften nit thun. Ich
halt davon nichts. Wie kan der Luther also an seinen brüdern. Ja, an
Gott verzagen, so sie seins mündtlichen berichts begeren ? Er solte doch
eym Türcken zu willen werden.
20 Arb.: | Wolan, also haltet sich die sach. Gott erbarms.
Sebo.: Der laß sichs ja erbarmen, das solchen gelerten und frommen
leuten, als ich sie gäntzlich halte, soliche w schwere ergernüß ihrer
zweyung nit zu hertzen gehn wil.
Arb.: Damit wir aber auch mein haußfraw nit x erzürnen, so wolleny
25 wir hynab zum nachtessen gehen z. Dem nach müssen wir nach a von
zweyen stücken red haben. Wer weyß, wenn wir mehr zusamenkommen ?
So werdt ihr freilich morgen auch so früg nit auff sein, du würst sein
am schloff b morgen wider zukommen, ob sich die sach schon etwas in
die nacht verziehen würde.
30 Seboldt: Schlaffs halb hats keyn not. Es ficht mich keyn schlaff an,
wolt c auch wol on gessen yetz bleiben, so schwer ist mir von den sachen
mit dir zu reden.
Arbogast: Nun d, wir müssen auch essen.
Seb.: Ich schlags auch nit ab.
o) solich gsprech B. - p) gschriben B. — q) solich B. — r) büchlin mög B. — s) dan-
nocht B. — t) mündlichen B. — u) mündtlich B. — v) wöllents B. — w) solche B. -
x) nicht B. - y) wöllen B. - z) gehn B. - a) noch B. - b) schlaff B. - c) wölt B. -
d) Nun B.
202. Hier ist an ein Schreiben Luthers an Philipp von Hessen zu denken, doch läßt
sich B.s Bemerkung in den bekannten Briefen im Wortlaut nicht nachweisen; vgl.
Köhler I, S. 782, Anm. 1.
203. Bitten.
204. Vgl. Act 15; Gal 2.
E 4 b
Seb.: Abgeschlagen? Das glaub ich nit gern. Was wer das für eyn
geyst ?
Arbog.: Ich wolts auch einmal nit glauben. Aber so das die seinen
rhümen, und ichs von leuten gehört, die sein eyn wissen haben und
5 glaubwürdig sindt, muß ichs glauben.
Seb.: Lieber, auß was ursachen schlagen sie solch gesprech o doch ab?
Arb.: Ich hör, der Luther hab geschribenp eym grossen 202, der an in
umb eyn solchq gesprech gelanget 203 hat, es würde vergebens sein. Er
würde Ja sagen und die unsern neyn. Man habe seine buchlin, die mög r
10 man lesen.
Seb.: Ey, das ist nichts gemacht. Die alten lieben vätter haben auch
geschriben, noch sind sie aber dennocht s auch zu mundtlichent gesprech
zusamenkommen. Ja, Paulus hat sichs nit gewiddert, gen Jerusalem
mit seiner widerpart zu verhör zu komen 204. Dazu sehen wir, das in
15 allen händeln, wenn man sol zu etlichen vertrag kommen, so muß
man mundtlich u zusamen, und wollents v die schrifften nit thun. Ich
halt davon nichts. Wie kan der Luther also an seinen brüdern. Ja, an
Gott verzagen, so sie seins mündtlichen berichts begeren ? Er solte doch
eym Türcken zu willen werden.
20 Arb.: | Wolan, also haltet sich die sach. Gott erbarms.
Sebo.: Der laß sichs ja erbarmen, das solchen gelerten und frommen
leuten, als ich sie gäntzlich halte, soliche w schwere ergernüß ihrer
zweyung nit zu hertzen gehn wil.
Arb.: Damit wir aber auch mein haußfraw nit x erzürnen, so wolleny
25 wir hynab zum nachtessen gehen z. Dem nach müssen wir nach a von
zweyen stücken red haben. Wer weyß, wenn wir mehr zusamenkommen ?
So werdt ihr freilich morgen auch so früg nit auff sein, du würst sein
am schloff b morgen wider zukommen, ob sich die sach schon etwas in
die nacht verziehen würde.
30 Seboldt: Schlaffs halb hats keyn not. Es ficht mich keyn schlaff an,
wolt c auch wol on gessen yetz bleiben, so schwer ist mir von den sachen
mit dir zu reden.
Arbogast: Nun d, wir müssen auch essen.
Seb.: Ich schlags auch nit ab.
o) solich gsprech B. - p) gschriben B. — q) solich B. — r) büchlin mög B. — s) dan-
nocht B. — t) mündlichen B. — u) mündtlich B. — v) wöllents B. — w) solche B. -
x) nicht B. - y) wöllen B. - z) gehn B. - a) noch B. - b) schlaff B. - c) wölt B. -
d) Nun B.
202. Hier ist an ein Schreiben Luthers an Philipp von Hessen zu denken, doch läßt
sich B.s Bemerkung in den bekannten Briefen im Wortlaut nicht nachweisen; vgl.
Köhler I, S. 782, Anm. 1.
203. Bitten.
204. Vgl. Act 15; Gal 2.
E 4 b