Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 2): Schriften der Jahre 1524 - 1528 — Gütersloh, 1962

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29139#0398
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
SCHULGUTACHTEN

393

Mit dem auf Bucers Anregung hin geschaffenen Amt der Scholarchen
machte der Straßburger Rat das Schulwesen de iure zu einer städtischen
Angelegenheit. Diese Institution sollte in der Folgezeit das wirksamste
Instrument - sowohl von seiten der Prediger als auch von seiten des
Rats - für die Reform des Straßburger Schulwesens werden.

Vorerst freilich waren noch zahlreiche Probleme zu lösen. So mußte
die Finanzierung der Schulprojekte geklärt werden 32, und die rechtliche
Stellung der ehemaligen Stifte und Klöster erforderte eine neue Regelung 33.
Die verschiedenen Lehrkräfte für die Schulen und Vorlesungen mußten
teilweise noch für Straßburg gewonnen werden 34.

Große Verzögerung für den Fortgang der Straßburger Schulrefor-
mation brachten die Unruhen des Bauernaufstandes im Jahres 1525 mit
sich 33. Und der langjährige Kampf um die Abschaffung der Messe, den
die Prediger bis zum 20. Februar 1529 führten 36, ließ die Realisierung
der Schulreform lange in den Hintergrund treten.

So wurden zunächst vom Rat im Jahre 1528 nur zwei Latein-
schulen eingerichtet. Die eine eröffnete der Rat im Karmeliterkloster
und übergab die Leitung an Otto Brunfels. Die andere wurde im
Dominikanerkloster untergebracht und der Leitung Johannes Sapidus’
unterstellt 37.

Erst die 30 er Jahre des 16. Jahrhunderts brachten mit der Einrichtung
zweier Schülerinternate 38 und der Gründung des Gymnasiums die Schul-
pläne Bucers der Verwirklichung nahe. Die rechtlichen, politischen und
kirchlichen Voraussetzungen dafür waren jedoch bereits in den 20er

32. Vgl. P. Albrecht, a.a.O., S. 16ff.

33. Vgl. Adam, S. 82ff., und A.Baum, S. 125-146; ebenfalls Cb. Engel, a.a.O.,
S. 46ff.

34. Über die Berufung der Lehrer (Jakob Bedrotus, Christian Herlin, Michael
Delius, Wendelin Bittelbronn, Peter Dasypodius, Johannes Sapidus, Otto Brunfels)
und deren Aufgabenbereich vgl. Röhrich: Gesch. I, S. 256ff., Adam, S. 220f., und die
jeweiligen Lebensbeschreibungen in den Handschriftenproben. Über die Schulreform
und die Lehrer der einzelnen klassischen Sprachen berichtet ausführlich Jakob
Bedrotus in einem Brief vom 19. März 1526 an Ambrosius Blaurer, vgl. Schieß I,
Nr. 104, S. 132-133.

35. Vgl.J. W.Baum, S. 344.

36. Vgl. besonders Adam, S. 133—143.

37. Vgl. Adam, S. 95, der hier auch kurze Angaben über Johannes Sapidus und
Otto Brunfels macht. Über Otto Brunfels vgl. auch die Einzelheiten bei F. Cohrs,
a.a.O., Bd. 3, S. 187ff. Außerdem die Aufsätze über ihn in der ZGO, N.F., Bd. 8,
S. 565—578 (K. Hartfelder: Otto Brunfels als Verteidiger Huttens) und Bd. 9, S. 284 bis
320 (F. W.E. Roth: Otto Brunfels).

Die von Lukas Hackfurt (Bathodius) neben seiner Tätigkeit als städtischer Armen-
pfleger, die er seit 1523 ausübte, zusammen mit Johann Schwebel geleitete Schule
wurde 1528 aufgelöst, vgl. Adam, S. 93, auch Röhrich: Gesch. I, S. 255 ff. und II,
S. 55 f.

38. Vgl. Adam, S. 221.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften