SCHULGUTACHTEN
397
[Suplication der predicanten jrer angezognen puncten halb]
Strengen, Edlen, Erntvesten, Ersamen weyßen gnädigen h. [erren].
Der Schulen, Clöstern 1, Messen 2, Stuben 3 vnd anderm haben wir offt
suppliciert, vnd sind zu letst etlich herrn mit vns zehandlen verordnet 4 5,
5 welhe gemeyner befelch halben, auch nit wol vnserm notwendigen
anbringen, obligen mögen. Nun ist aber kein verzug wol weyther ze-
dulden on verhinderong vnd nachteyl der gantzen gemeyn. Deßhalb
ist vnser vnderthenig bitt, vnsern bericht, so wir dem Strengen heren
Hanßen Bocken Rittern 5 etc. jungst überantwort, zuuerleßen vnd sitten-
10 mal es durch so vil personen eins ersamen Raths, nit mag gehandelt
werden, das jr vß euch wellen verordnen etlich, die vß vollem gewalt
zu vffrichtong der Schulen handlen wolln 6, welchs zu vffgang 7 gemeyner
burgerschafft, vnd zur Ehre gottes hoch dienstlich sein wurdt, Dann vß
der schulen soll alle juget, ein jeglicher vff sein thun, gefurdert vnd vff-
15 gezogen werden, vnd ist jetzt alle gelegenheit, on sonder mühe, die
schulen nutzlich vnd wol zuuersehen, ja besser anzeschicken, weder sy
je geweßen seind 8, das E.S.E.W. bedencken wolle.
Zum andern, dyweyl vß ungeburlichem Spiel vnd teglichem Zeren, vnd
geselschafften, die gemein burgerschafft nit allein am gut verarmet,
20 sonder auch am lib, am seel, an gutten Christlichen vnd burgerlichen
sitten abnimpt vnd verdurbt, erfordert hohe notturfft, das die Stuben
vnd heimlichen vnd vnerlichen würtzhüser abgethon wurden 9, des wir
vffs frintlichst abermal bitten, vnd zeigen da mit an, das wir von solchen
puncten nun further predigen werden, vff das die gutten vrsach gewynnen,
25 sich so von üppigem weßen zu hüten, vnd die bösen dester weniger
anhang bekomen. Dann der klöster vnd der Messen halb sind wir on
das jm trib vnd stetigem furgang, gutter zuuersicht, E.S.E.W. werde
furfaren vnd vns zu Christlicher ordnong entlich verhelffen. Bitten also,
das joch der schulen halben jetzond on verzug gehandelt werde, dann
1. Vgl. im einzelnen dazu J Adam, S. 90ff.
2. Die Gutachten zur Frage der Messe finden sich in diesem Band S. 423 ff.
3. Vgl.J. Adam, S. 98ff.
4. Es wird sich bei diesen »etlich herrn« noch nicht um einen regelrechten Ausschuß
gehandelt haben, vgl. auch unten Anm. 6.
5. Über Hans Bock vgl. die Angaben bei E. W. Kohls, a.a.O., S. 227, Anm. 20.
6. Hiermit wird die Einrichtung eines speziellen Schulausschusses vorgeschlagen.
Dieser Ausschuß bestand bereits im folgenden Jahre, wie wir aus dem Ratsprotokoll
vom 15. August 1525 wissen. Siehe dazu unten, S. 405.
7. vffgang = Nutzen; Grimm I, Sp. 659.
8. Vgl. M. Luther: An die Ratsherren ...; besonders WA 15,30,10ff., S. 31,33ff.
und S. 46,1 ff.
9. Vgl. oben, Anm. 3.
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[Suplication der predicanten jrer angezognen puncten halb]
Strengen, Edlen, Erntvesten, Ersamen weyßen gnädigen h. [erren].
Der Schulen, Clöstern 1, Messen 2, Stuben 3 vnd anderm haben wir offt
suppliciert, vnd sind zu letst etlich herrn mit vns zehandlen verordnet 4 5,
5 welhe gemeyner befelch halben, auch nit wol vnserm notwendigen
anbringen, obligen mögen. Nun ist aber kein verzug wol weyther ze-
dulden on verhinderong vnd nachteyl der gantzen gemeyn. Deßhalb
ist vnser vnderthenig bitt, vnsern bericht, so wir dem Strengen heren
Hanßen Bocken Rittern 5 etc. jungst überantwort, zuuerleßen vnd sitten-
10 mal es durch so vil personen eins ersamen Raths, nit mag gehandelt
werden, das jr vß euch wellen verordnen etlich, die vß vollem gewalt
zu vffrichtong der Schulen handlen wolln 6, welchs zu vffgang 7 gemeyner
burgerschafft, vnd zur Ehre gottes hoch dienstlich sein wurdt, Dann vß
der schulen soll alle juget, ein jeglicher vff sein thun, gefurdert vnd vff-
15 gezogen werden, vnd ist jetzt alle gelegenheit, on sonder mühe, die
schulen nutzlich vnd wol zuuersehen, ja besser anzeschicken, weder sy
je geweßen seind 8, das E.S.E.W. bedencken wolle.
Zum andern, dyweyl vß ungeburlichem Spiel vnd teglichem Zeren, vnd
geselschafften, die gemein burgerschafft nit allein am gut verarmet,
20 sonder auch am lib, am seel, an gutten Christlichen vnd burgerlichen
sitten abnimpt vnd verdurbt, erfordert hohe notturfft, das die Stuben
vnd heimlichen vnd vnerlichen würtzhüser abgethon wurden 9, des wir
vffs frintlichst abermal bitten, vnd zeigen da mit an, das wir von solchen
puncten nun further predigen werden, vff das die gutten vrsach gewynnen,
25 sich so von üppigem weßen zu hüten, vnd die bösen dester weniger
anhang bekomen. Dann der klöster vnd der Messen halb sind wir on
das jm trib vnd stetigem furgang, gutter zuuersicht, E.S.E.W. werde
furfaren vnd vns zu Christlicher ordnong entlich verhelffen. Bitten also,
das joch der schulen halben jetzond on verzug gehandelt werde, dann
1. Vgl. im einzelnen dazu J Adam, S. 90ff.
2. Die Gutachten zur Frage der Messe finden sich in diesem Band S. 423 ff.
3. Vgl.J. Adam, S. 98ff.
4. Es wird sich bei diesen »etlich herrn« noch nicht um einen regelrechten Ausschuß
gehandelt haben, vgl. auch unten Anm. 6.
5. Über Hans Bock vgl. die Angaben bei E. W. Kohls, a.a.O., S. 227, Anm. 20.
6. Hiermit wird die Einrichtung eines speziellen Schulausschusses vorgeschlagen.
Dieser Ausschuß bestand bereits im folgenden Jahre, wie wir aus dem Ratsprotokoll
vom 15. August 1525 wissen. Siehe dazu unten, S. 405.
7. vffgang = Nutzen; Grimm I, Sp. 659.
8. Vgl. M. Luther: An die Ratsherren ...; besonders WA 15,30,10ff., S. 31,33ff.
und S. 46,1 ff.
9. Vgl. oben, Anm. 3.