MESSGUTACHTEN
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eingeführt, die Hostien und die heiligen Öle entfernt. Auf das Gesuch
einer Deputation von sechs Bürgern 7, den »Ratschlag der predikanten
wie man gottgevilligen dienst thun und halten soll 8«, »An her Nickleiß
Knybßen der predicanten vndertenig anbringen« hin wurde wenigstens
die Zahl der Messen stark vermindert. Schon 1524 waren die Kriegs-
messen 9 abgeschafft worden, im März 1525 wurden die Pilgermessen
abgeschafft. Im April beseitigte man die in der Karwoche üblichen
Zeremonien und schaffte - nach einem am 10. 4. 1525 verlesenen
günstigen Bericht der Stadt Nürnberg - die Seelenmessen und Vigilien
ab. Nur mehr die vier Fronmessen in den vier Hauptkirchen wurden
beibehalten.
Es gelang aber nicht, die vier Stifte zu beeinflussen, mit den Praedi-
kanten gemeinsam eine neue Gottesdienstordnung zu vereinbaren. Der
Entwurf einer Gottesdienstordnung vom 1. 7. 1525 10 wurde von den
Stiften an den Bischof weitergesandt und von diesem aufs Eis gelegt.
Nach einer sechswöchigen Wartefrist wandten sich die Praedikanten
am 10. 8. 1525 an den Magistrat »des vermeinten gottesdiensts halb,
der nit beim wort bestehen mög 11«. Der Rat zögerte eine klare Ent-
scheidung hinaus, schaffte aber im Dezember 1525 vieles Katholische
im Münster ab.
Neue Praedikanteneingaben folgten am 16.4. und am 18. 5. 1526
und baten um Abschaffung der Messe 12. Am 6. Mai überreichte Bucer
einen privaten »Rathschlag deß Gottes diensts halber«. Auch der
Speyerer Reichstagsabschied gab den Evangelischen Straßburgs neuen
Mut. So baten auch die Praedikanten neuerlich (am 24. 11.) um Ab-
schaffung der Messe, wie das schon im Oktober die Bürgerschaft getan
hatte (»Supplik etlicher verwanten der gemein der meß halb 13«). Immer-
hin verbot nun neuerlich der Rat die heimlich gelesenen Messen und
schaffte einige katholische Zeremonien ab. Der Bischof 14 versuchte Zeit
zu gewinnen, indem er Disputationen für ziemlich entfernte Termine an-
setzte und dann wiederum vertagte.
Das hatte aber nur neue Eingaben der Praedikanten zur Folge: so
die »Vorschläge der Praedicanten« und »Bedacht unnd fürschlag 15«.
7. Vom 29. 3. 1525, vgl. A. Baum, S. 147f.
8. Vgl. Adam, S. 134.
9. Vgl. Pfleger, S. 198ff.
10. Vgl. Adam, S. 135; A.Baum, S. 153.
11. Vgl. Adam, S. 135.
12. Vgl. Meßgutachten 7, S. 483 ff.
13. Vgl. A. Baum, S. 167f.
14. Wilhelm von Honstein (Hohenstein); vgl .Adam, S. 136.
15. Aus dieser Zeit (April 1527) stammt auch die von J. W. Baum, S. 389—393,im
Auszug wiedergegebene Eingabe »Ettlicher Verwandten der Gemein Supplication
der Meß halb«.
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eingeführt, die Hostien und die heiligen Öle entfernt. Auf das Gesuch
einer Deputation von sechs Bürgern 7, den »Ratschlag der predikanten
wie man gottgevilligen dienst thun und halten soll 8«, »An her Nickleiß
Knybßen der predicanten vndertenig anbringen« hin wurde wenigstens
die Zahl der Messen stark vermindert. Schon 1524 waren die Kriegs-
messen 9 abgeschafft worden, im März 1525 wurden die Pilgermessen
abgeschafft. Im April beseitigte man die in der Karwoche üblichen
Zeremonien und schaffte - nach einem am 10. 4. 1525 verlesenen
günstigen Bericht der Stadt Nürnberg - die Seelenmessen und Vigilien
ab. Nur mehr die vier Fronmessen in den vier Hauptkirchen wurden
beibehalten.
Es gelang aber nicht, die vier Stifte zu beeinflussen, mit den Praedi-
kanten gemeinsam eine neue Gottesdienstordnung zu vereinbaren. Der
Entwurf einer Gottesdienstordnung vom 1. 7. 1525 10 wurde von den
Stiften an den Bischof weitergesandt und von diesem aufs Eis gelegt.
Nach einer sechswöchigen Wartefrist wandten sich die Praedikanten
am 10. 8. 1525 an den Magistrat »des vermeinten gottesdiensts halb,
der nit beim wort bestehen mög 11«. Der Rat zögerte eine klare Ent-
scheidung hinaus, schaffte aber im Dezember 1525 vieles Katholische
im Münster ab.
Neue Praedikanteneingaben folgten am 16.4. und am 18. 5. 1526
und baten um Abschaffung der Messe 12. Am 6. Mai überreichte Bucer
einen privaten »Rathschlag deß Gottes diensts halber«. Auch der
Speyerer Reichstagsabschied gab den Evangelischen Straßburgs neuen
Mut. So baten auch die Praedikanten neuerlich (am 24. 11.) um Ab-
schaffung der Messe, wie das schon im Oktober die Bürgerschaft getan
hatte (»Supplik etlicher verwanten der gemein der meß halb 13«). Immer-
hin verbot nun neuerlich der Rat die heimlich gelesenen Messen und
schaffte einige katholische Zeremonien ab. Der Bischof 14 versuchte Zeit
zu gewinnen, indem er Disputationen für ziemlich entfernte Termine an-
setzte und dann wiederum vertagte.
Das hatte aber nur neue Eingaben der Praedikanten zur Folge: so
die »Vorschläge der Praedicanten« und »Bedacht unnd fürschlag 15«.
7. Vom 29. 3. 1525, vgl. A. Baum, S. 147f.
8. Vgl. Adam, S. 134.
9. Vgl. Pfleger, S. 198ff.
10. Vgl. Adam, S. 135; A.Baum, S. 153.
11. Vgl. Adam, S. 135.
12. Vgl. Meßgutachten 7, S. 483 ff.
13. Vgl. A. Baum, S. 167f.
14. Wilhelm von Honstein (Hohenstein); vgl .Adam, S. 136.
15. Aus dieser Zeit (April 1527) stammt auch die von J. W. Baum, S. 389—393,im
Auszug wiedergegebene Eingabe »Ettlicher Verwandten der Gemein Supplication
der Meß halb«.