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SCHRIFTEN DER JAHRE 1524-1528
zischen Kurfürsten Ludwig V. sandte 4, weiß von einer Disputation
nichts zu melden. Er hat folgenden Wortlaut: »Heut dato ist ermelter
Kautz mit andern zweien seinen mitbrudern 5 fruer tag zu predigen
einer noch dem andern vfgestanden, wunder vil bawers volcks vom
lande mit hauffen zugelauffen gehapt, diese artickell war sein angesagt,
mit hoher ermanung, die selben also anzunemen, sich daruon mit
kheinerley pein tringen lassen, dergleichen itzt nach mittag zu predigen
das volck zu khomen ermanet.« Es fand also keine Disputation statt,
sondern nur eine einseitige Kundgebung. Wenn aber auch die Wormser
Prädikanten eine öffentliche Disputation mit Kautz ablehnten, so konn-
ten sie doch zu den aufgestellten Thesen nicht stillschweigen. Denn
gerade sie mußten sich ja durch die gegnerischen Lehrsätze am aller-
meisten betroffen fühlen, zumal da sie im vierten Artikel wegen un-
richtiger Begehung des Abendmahls unmittelbar angegriffen waren.
An dem gleichen 13. Juni, den Kautz für die Disputation festgesetzt
hatte, erließen sie daher eine Kundgebung, in der sie auf der Grund-
lage des lutherischen Bekenntnisses die Kautzschen Thesen rundweg
ablehnten und am Schluß in Aussicht stellten, daß sie künftig diese
Artikel noch weiterhin von ihren Kanzeln »mit göttlichen Schriften
verklären« wollten 6. Aus einem Zusatz, den eine jüngere Fassung der
Wormser Chronik zum vierten Artikel macht, ist übrigens die Begrün-
dung dafür zu ersehen, daß die Prädikanten auf eine Disputation ver-
zichteten. Es heißt hier: »Dieser Artikel ist vor der Zeit durch uns
genugsam dem Kautzen und den seinen mündlich und schriftlich ver-
antwortet und einem Ersamen Rath hie zu Wormbs, unsern lieben
Herrn, bei der Parteien Handlung in Schriften zugestellt, auf welche
Schrift wir uns noch heutigs Tags berufen.« Daraus ist also zu ent-
4. Täuferakten, Bd. 4, S. 114f., Nr. 130.
5. Einer von diesen könnte etwa der von Kautz für seine Sache gewonnene
Prädikant Hilarius sein. In erster Linie wird man aber doch wohl an Denck und
Hetzer denken müssen. Daß Denck sich als stiller Gelehrter von öffentlichem Auf-
treten zurückgehalten habe (Chr. Hege: Die Täufer in der Kurpfalz. 1908. S. 38.
Mennonit. Lexikon 1, S. 408), ist durch nichts erwiesen und im Hinblick auf sein
Verhalten zu Straßburg und Landau nicht einmal wahrscheinlich. Wenn man neuer-
dings auf diese Behauptung wieder zurückgekommen ist, mit dem Hinweis darauf,
daß Denck und Hetzer nicht von der Ausweisung aus der Stadt Worms betroffen
wurden (Hans Denck: Schriften, 2. Teil. Hg. von W. Fellmann. 1956. S. 16), so ver-
dient dagegen die von G. Goeters: Ludwig Hätzer, 1957, S. 109 ausgesprochene
Vermutung durchaus beachtet zu werden, daß die beiden nämlich »dem gleichen
Schicksal anscheinend durch vorherige Abreise entgangen waren«.
6. Der Text dieser unter dem Namen der beiden Prediger Ulrich Preu und Johann
Freiherr ergangenen Apologie ist uns nur aus dem Abdruck in der gleich zu nennenden
Schrift des Cochläus und aus der Überlieferung in Zorns Wormser Chronik bekannt.
Danach abgedruckt bei A. Becker, a.a.O., S. 43f. Vgl. auch A. Weckerling: Leonhart
Brunner, 1895, S. XVff., und Chr. Hege, a.a.O., S. 38ff.
SCHRIFTEN DER JAHRE 1524-1528
zischen Kurfürsten Ludwig V. sandte 4, weiß von einer Disputation
nichts zu melden. Er hat folgenden Wortlaut: »Heut dato ist ermelter
Kautz mit andern zweien seinen mitbrudern 5 fruer tag zu predigen
einer noch dem andern vfgestanden, wunder vil bawers volcks vom
lande mit hauffen zugelauffen gehapt, diese artickell war sein angesagt,
mit hoher ermanung, die selben also anzunemen, sich daruon mit
kheinerley pein tringen lassen, dergleichen itzt nach mittag zu predigen
das volck zu khomen ermanet.« Es fand also keine Disputation statt,
sondern nur eine einseitige Kundgebung. Wenn aber auch die Wormser
Prädikanten eine öffentliche Disputation mit Kautz ablehnten, so konn-
ten sie doch zu den aufgestellten Thesen nicht stillschweigen. Denn
gerade sie mußten sich ja durch die gegnerischen Lehrsätze am aller-
meisten betroffen fühlen, zumal da sie im vierten Artikel wegen un-
richtiger Begehung des Abendmahls unmittelbar angegriffen waren.
An dem gleichen 13. Juni, den Kautz für die Disputation festgesetzt
hatte, erließen sie daher eine Kundgebung, in der sie auf der Grund-
lage des lutherischen Bekenntnisses die Kautzschen Thesen rundweg
ablehnten und am Schluß in Aussicht stellten, daß sie künftig diese
Artikel noch weiterhin von ihren Kanzeln »mit göttlichen Schriften
verklären« wollten 6. Aus einem Zusatz, den eine jüngere Fassung der
Wormser Chronik zum vierten Artikel macht, ist übrigens die Begrün-
dung dafür zu ersehen, daß die Prädikanten auf eine Disputation ver-
zichteten. Es heißt hier: »Dieser Artikel ist vor der Zeit durch uns
genugsam dem Kautzen und den seinen mündlich und schriftlich ver-
antwortet und einem Ersamen Rath hie zu Wormbs, unsern lieben
Herrn, bei der Parteien Handlung in Schriften zugestellt, auf welche
Schrift wir uns noch heutigs Tags berufen.« Daraus ist also zu ent-
4. Täuferakten, Bd. 4, S. 114f., Nr. 130.
5. Einer von diesen könnte etwa der von Kautz für seine Sache gewonnene
Prädikant Hilarius sein. In erster Linie wird man aber doch wohl an Denck und
Hetzer denken müssen. Daß Denck sich als stiller Gelehrter von öffentlichem Auf-
treten zurückgehalten habe (Chr. Hege: Die Täufer in der Kurpfalz. 1908. S. 38.
Mennonit. Lexikon 1, S. 408), ist durch nichts erwiesen und im Hinblick auf sein
Verhalten zu Straßburg und Landau nicht einmal wahrscheinlich. Wenn man neuer-
dings auf diese Behauptung wieder zurückgekommen ist, mit dem Hinweis darauf,
daß Denck und Hetzer nicht von der Ausweisung aus der Stadt Worms betroffen
wurden (Hans Denck: Schriften, 2. Teil. Hg. von W. Fellmann. 1956. S. 16), so ver-
dient dagegen die von G. Goeters: Ludwig Hätzer, 1957, S. 109 ausgesprochene
Vermutung durchaus beachtet zu werden, daß die beiden nämlich »dem gleichen
Schicksal anscheinend durch vorherige Abreise entgangen waren«.
6. Der Text dieser unter dem Namen der beiden Prediger Ulrich Preu und Johann
Freiherr ergangenen Apologie ist uns nur aus dem Abdruck in der gleich zu nennenden
Schrift des Cochläus und aus der Überlieferung in Zorns Wormser Chronik bekannt.
Danach abgedruckt bei A. Becker, a.a.O., S. 43f. Vgl. auch A. Weckerling: Leonhart
Brunner, 1895, S. XVff., und Chr. Hege, a.a.O., S. 38ff.