Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 2): Schriften der Jahre 1524 - 1528 — Gütersloh, 1962

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29139#0438
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
MESSGUTACHTEN

433

3. Die in allen Ausschweifungen lebenden Priester klagten sie als ehe-
lich an. Das Eheverbot für Prediger sei nicht schriftgemäß: Kirche und
Obrigkeit aber dürften nichts wider Gottes Wort tun.

4. Sie seien weder entlaufene Mönche, noch könnten Gelübde über-
haupt dazu zwingen, das gottlose und sündige Klosterleben beizube-
halten.

5. Das Abendmahl sub utraque zu spenden entspreche der Schrift
und dem Gebrauch der alten Kirche.

6. Sie hätten keine neuen Altäre aufgerichtet, sondern nur um der
besseren Hörbarkeit willen tragbare Tische näher zur Gemeinde hin
gestellt.

7. Sie kleideten sich nicht wie die Juden, sondern verwendeten nur
den Chorrock.

8. Deutsche Messe hielten sie, um verstanden zu werden.

9. Sie hätten nicht widerrechtlich Pfründen oder Prälaturen. Nur
Capito habe eine und selbst auf diese würde er zugunsten der Armen
gerne verzichten.

10. Sie predigten nicht, daß das wahre Sakrament unter der Gestalt
von Brot und Wein nicht vorhanden sei, auch nicht karlstadtisch.

11. Das Singen und Lesen ihrer Gegner sei in der Tat antichristlich.
Sie aber gebrauchten dies zur Besserung der Gemeinde.

12. Auch Gebet und Messe, die nur um Geldes willen geschähen,
seien antichristlich.

13. Um des heidnischen Aberglaubens willen hätten sie das Aurelien-
grab geöffnet und die Gebeine zu denen der anderen Christen gelegt.

14. Ampeln und Kerzen hätten sie entfernt, um das dafür verausgabte
Geld an die Armen zu wenden.

15. Sie hätten die Bilder und Tafeln entfernt, mit denen Götzendienst
getrieben worden wäre: das wäre Pflicht ihrer Ankläger gewesen.

Endlich sei es auch recht, daß Geistliche Bürger würden - was diese
früher im Streite mit dem Bischof oft freiwillig getan hätten.

Die in der Stadt verbliebenen Stiftsherren distanzierten sich münd-
lich und schriftlich von der Supplikation der Geflüchteten 7. Am
15. Februar schickte der Rat eine eigene Verteidigungsschrift 8 samt unse-
rer hier vorliegenden Apologie der Praedikanten und einer Verwahrung
des Thomaskapitels durch eine Ratsabordnung dem Reichsregiment
nach Eßlingen zu 9.

7. Vgl. Adam, S. 84.

8. Vgl. Adam, S. 84f.

9. Unter den drei Gesandten waren Martin Herlin und Egenolph Röderer. Das
machtlose Reichsregiment nahm das Vorgehen der Straßburger hin, ohne in irgend
einer Weise darauf zu reagieren.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften