MESSGUTACHTEN
531
Ad hunc modum singulis diebus in promeridiano Conventu legatur
vnum caput ex Novo, in pomeridiano ex veteri, nisi quibus diebus aliae
Lectiones ordinatae sunt. etc. etc. etc. 33
33. Die vollständige Ordnung für fünf Wochen ist im Vergriff eines gottgefälligen
Gesanges, Var. eccl. Ia, 19, noch vorhanden, den wir in diesem Zusammenhang
nicht bringen können. Die für unseren Zusammenhang bedeutsame Einleitung fehlt
dort aber, dafür findet sich daselbst ein interessantes »Nachwort« von der Hand des
Stadtschreibers Peter Butz.
531
Ad hunc modum singulis diebus in promeridiano Conventu legatur
vnum caput ex Novo, in pomeridiano ex veteri, nisi quibus diebus aliae
Lectiones ordinatae sunt. etc. etc. etc. 33
33. Die vollständige Ordnung für fünf Wochen ist im Vergriff eines gottgefälligen
Gesanges, Var. eccl. Ia, 19, noch vorhanden, den wir in diesem Zusammenhang
nicht bringen können. Die für unseren Zusammenhang bedeutsame Einleitung fehlt
dort aber, dafür findet sich daselbst ein interessantes »Nachwort« von der Hand des
Stadtschreibers Peter Butz.