Deutsches Rechtswörterbuch | 267
5. Deutsches Rechtswörterbuch
Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) erschließt in alphabetischer Ordnung die
Wörter der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache. Den jeweiligen
Wortbedeutungen werden möglichst repräsentative Belegtexte beigeordnet, wobei
sowohl die zeitliche als auch die räumliche Dimension Beachtung findet. Das dem
Rechtswörterbuch zugrunde liegende Corpus umfasst rund 8400 Titel — Quellen
und Quellensammlungen unterschiedlichster Textgattungen vom Beginn der schrift-
lichen Überlieferung in der Spätantike bis in das frühe 19. Jahrhundert. Erfasst wer-
den hiermit Wörter aus allen westgermanischen Sprachen, wozu beispielsweise auch
Altenglisch, Eangobardisch und Altfriesisch zählen. Da zudem nicht nur Termini
technici, sondern auch Wörter der Alltagssprache in das Deutsche Rechtswörterbuch
aufgenommen werden, sobald ihnen in einem rechtlichen Kontext besondere
Bedeutung zukommt, stellt das DRW ein wichtiges Instrument für alle historisch
arbeitenden Disziplinen dar, die mit Textquellen des deutschen oder west-
germanischen Sprachraums arbeiten. Nicht zuletzt in seiner Online-Version
(www.deutsches-rechtswoerterbuch.de) wird das Wörterbuch daher auch weit über
die deutschen Grenzen hinaus genutzt.
Mitglieder der Kommission:
Die ordentlichen Mitglieder der Akademie Willi Jäger, Wolfgang Kaiser und Knut
Wolfgang Nörr (Vorsitzender); Prof. Dr. Albrecht Cordes, Frankfurt (Main); Prof. Dr.
Christian Hattenhauer, Heidelberg; Prof. Dr. Gerhard Köhler, Innsbruck; Prof. Dr.
Heiner Lück, Halle; Prof. Dr. Arend Mihm, Duisburg; Dr. Veit Probst, Heidelberg;
Prof. Dr. Oskar Reichmann, Heidelberg; Prof. Dr. Dr. h.c. Ruth Schmidt-Wiegand,
Münster (Westfalen); Prof. Dr. Clausdieter Schott, Zürich; Prof. Dr. Dr. h.c. Jan
Schröder, Tübingen; Prof. Dr. Angelika Storrer, Dortmund.
Leiter der Forschungsstelle: Dr. Andreas Deutsch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Almuth Bedenbender M.A., Dr. Katharina Falkson, Christina Kimmel-Schröder
M.A., Prof. Dr. Peter König, Ingrid Lemberg, Eva-Maria Lill, Dr. Stefaniya Ptashnyk,
Stefanie Frielmg M.A. sowie Anke Böwe (Bibliothek).
Im Februar 2010 wurde das zweite Doppelheft von Band XII fertig gestellt; es ent-
hält die Wortstrecken von „Schaub“ bis „Schilf1. Aus zirka 13 Archivkästen wurden
1070 Wortartikel erstellt. Dies sind über 150 Artikel mehr als im Vorjahr. Zusätzlich
wurden zirka 1.600 Wörter in der Internetversion des Wörterbuchs mittels Kurz-
nachweisen der Erstbelegung dokumentiert; es handelt sich um Wörter, die zwar im
DRW-Archiv belegt sind, jedoch nicht innerhalb des für das DRW relevanten Zeit-
raums nachgewiesen werden können oder keinen hinreichend rechtlichen Bezug
haben.
Im Berichtsjahr wurde am dritten Doppelheft von Band XII gearbeitet. Es soll
wie geplant im Februar 2011 fertiggestellt sein. Es beginnt mit dem Artikel „Schil-
ling“ und wird bis „Schnappkorb“ reichen. Wichtige Artikelstrecken des Doppelhefts
5. Deutsches Rechtswörterbuch
Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) erschließt in alphabetischer Ordnung die
Wörter der älteren deutschen (westgermanischen) Rechtssprache. Den jeweiligen
Wortbedeutungen werden möglichst repräsentative Belegtexte beigeordnet, wobei
sowohl die zeitliche als auch die räumliche Dimension Beachtung findet. Das dem
Rechtswörterbuch zugrunde liegende Corpus umfasst rund 8400 Titel — Quellen
und Quellensammlungen unterschiedlichster Textgattungen vom Beginn der schrift-
lichen Überlieferung in der Spätantike bis in das frühe 19. Jahrhundert. Erfasst wer-
den hiermit Wörter aus allen westgermanischen Sprachen, wozu beispielsweise auch
Altenglisch, Eangobardisch und Altfriesisch zählen. Da zudem nicht nur Termini
technici, sondern auch Wörter der Alltagssprache in das Deutsche Rechtswörterbuch
aufgenommen werden, sobald ihnen in einem rechtlichen Kontext besondere
Bedeutung zukommt, stellt das DRW ein wichtiges Instrument für alle historisch
arbeitenden Disziplinen dar, die mit Textquellen des deutschen oder west-
germanischen Sprachraums arbeiten. Nicht zuletzt in seiner Online-Version
(www.deutsches-rechtswoerterbuch.de) wird das Wörterbuch daher auch weit über
die deutschen Grenzen hinaus genutzt.
Mitglieder der Kommission:
Die ordentlichen Mitglieder der Akademie Willi Jäger, Wolfgang Kaiser und Knut
Wolfgang Nörr (Vorsitzender); Prof. Dr. Albrecht Cordes, Frankfurt (Main); Prof. Dr.
Christian Hattenhauer, Heidelberg; Prof. Dr. Gerhard Köhler, Innsbruck; Prof. Dr.
Heiner Lück, Halle; Prof. Dr. Arend Mihm, Duisburg; Dr. Veit Probst, Heidelberg;
Prof. Dr. Oskar Reichmann, Heidelberg; Prof. Dr. Dr. h.c. Ruth Schmidt-Wiegand,
Münster (Westfalen); Prof. Dr. Clausdieter Schott, Zürich; Prof. Dr. Dr. h.c. Jan
Schröder, Tübingen; Prof. Dr. Angelika Storrer, Dortmund.
Leiter der Forschungsstelle: Dr. Andreas Deutsch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Almuth Bedenbender M.A., Dr. Katharina Falkson, Christina Kimmel-Schröder
M.A., Prof. Dr. Peter König, Ingrid Lemberg, Eva-Maria Lill, Dr. Stefaniya Ptashnyk,
Stefanie Frielmg M.A. sowie Anke Böwe (Bibliothek).
Im Februar 2010 wurde das zweite Doppelheft von Band XII fertig gestellt; es ent-
hält die Wortstrecken von „Schaub“ bis „Schilf1. Aus zirka 13 Archivkästen wurden
1070 Wortartikel erstellt. Dies sind über 150 Artikel mehr als im Vorjahr. Zusätzlich
wurden zirka 1.600 Wörter in der Internetversion des Wörterbuchs mittels Kurz-
nachweisen der Erstbelegung dokumentiert; es handelt sich um Wörter, die zwar im
DRW-Archiv belegt sind, jedoch nicht innerhalb des für das DRW relevanten Zeit-
raums nachgewiesen werden können oder keinen hinreichend rechtlichen Bezug
haben.
Im Berichtsjahr wurde am dritten Doppelheft von Band XII gearbeitet. Es soll
wie geplant im Februar 2011 fertiggestellt sein. Es beginnt mit dem Artikel „Schil-
ling“ und wird bis „Schnappkorb“ reichen. Wichtige Artikelstrecken des Doppelhefts