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SCHRIFTEN DER JAHRE 1524-1528
Welchs zu jeder zeyt noch erheischong furfallender vrsach, möchte
vnd solte durch die Schulherrn geendert werden, dann vß den Schulen
verwandlong der welt lauff folget vnd übels vnd gutz gefürdert vnd
gehindert werden mag etc.
Vnd dyweil der kind bißhär jnn schulen übereinander verdorben, 5
böse sitten von ein ander gelernet, der feyge 13 vnd des müssiggangs
gelernet haben, Jst für gut angesehen, das nurt 13a den halben tag jedes
kind studierte vnd die überige Zeit daheym Jm hüß bey sein eltern
verlibe oder mit der handt arbeitet noch jedes vatters gelegenheyt. Dann
je der faulhauffe abgen muß, der aller welt beschwerlich vnd überlegen 14 10
ist.
Vnd so ein Reicher vom Adel oder der Burgerschafft seyn Sun ge-
dechte fürnemlich zur leer zu ziehen, der gleichen auch andere von der
gemeyn, solte es nyemant abgeschlagen werden, dann jnn einer freyen
Stat soll jedermann frey sein zum besseren. 15
Wo die Schulmeister etlich befünden, so mit vernonfft vnd art zur
f° 2 r lere sonderlich begabet weren, dieselbigen solle er den Schulherrn | an-
zeigen vnd mit jrem Rath denn Eltern sollichs verstendigen, vff das sy
jren sun, wo es Jn gelegen sein wolte, gar zum Studiern begeben möch-
ten, dann vnser beger vnd furnemen ist, das Jedermann zu einem mitte- 20
len verstandt komme, vnd welcher zu höherem berufft ist, das sy auch
zu höhern dingen gefürdert würden.
Jnn dissen wurd die vbong vil berichts 15 bringen vnd vnsers getruwen
fleyß grüntlich vrsach wol selbs eraygen 16.
Wie die lection vnd leer sein sollte, jst nit von nöten, jetzond anzezeigen, 25
die Schulherrn werdens, wie obengeredt, wol wissen fürzegeben vnd
zu befelhen, dann wir jnn solchem ein tieff bedencken haben, das noch
zur Zeyt vnnöt *ist vnd vergeblich furzebringen*.
Zum vierden. Es will an der nutzong berügen 17, die wol zu bekummen
ist, wo eym Ersamen Rath die sach wil angelegen seyn, vnd das vff 30
disse mittel:
Zum ersten, Seyndt die Schulen von Stifften sampt jrer Nutzung zu
begeren. Zum andern, die klöster alß Prediger, Barfüsser, Wilhelmer,
Augustiner vnd Johanser, so bißhär schulen gehalten, werden nit
mögen füglich abschlagen hilff zu solchem gutten werck zethun, vnd 35
13. Feyge = Frechheit, vgl. Martin-Lienhart I, S. 98. Zum Textzusammenhang
selbst s. M. Luther, a.a.O., WA 15,31, 17ff.
13a. nurt = nur = jetzt erst.
14. Überlegen = lästig, vgl. Grimm XI, 2 Sp. 383.
15. Berichts bringen = bessern, vgl. Trübner I, S. 284.
16. Eraygen = ereignen = sich erweisen, vgl. Grimm III, Sp. 784.
17. Es wird auf die Geldmittel ankommen, vgl. auch P. Albrecht, a.a.O., S. 13,
Anm. 5.
SCHRIFTEN DER JAHRE 1524-1528
Welchs zu jeder zeyt noch erheischong furfallender vrsach, möchte
vnd solte durch die Schulherrn geendert werden, dann vß den Schulen
verwandlong der welt lauff folget vnd übels vnd gutz gefürdert vnd
gehindert werden mag etc.
Vnd dyweil der kind bißhär jnn schulen übereinander verdorben, 5
böse sitten von ein ander gelernet, der feyge 13 vnd des müssiggangs
gelernet haben, Jst für gut angesehen, das nurt 13a den halben tag jedes
kind studierte vnd die überige Zeit daheym Jm hüß bey sein eltern
verlibe oder mit der handt arbeitet noch jedes vatters gelegenheyt. Dann
je der faulhauffe abgen muß, der aller welt beschwerlich vnd überlegen 14 10
ist.
Vnd so ein Reicher vom Adel oder der Burgerschafft seyn Sun ge-
dechte fürnemlich zur leer zu ziehen, der gleichen auch andere von der
gemeyn, solte es nyemant abgeschlagen werden, dann jnn einer freyen
Stat soll jedermann frey sein zum besseren. 15
Wo die Schulmeister etlich befünden, so mit vernonfft vnd art zur
f° 2 r lere sonderlich begabet weren, dieselbigen solle er den Schulherrn | an-
zeigen vnd mit jrem Rath denn Eltern sollichs verstendigen, vff das sy
jren sun, wo es Jn gelegen sein wolte, gar zum Studiern begeben möch-
ten, dann vnser beger vnd furnemen ist, das Jedermann zu einem mitte- 20
len verstandt komme, vnd welcher zu höherem berufft ist, das sy auch
zu höhern dingen gefürdert würden.
Jnn dissen wurd die vbong vil berichts 15 bringen vnd vnsers getruwen
fleyß grüntlich vrsach wol selbs eraygen 16.
Wie die lection vnd leer sein sollte, jst nit von nöten, jetzond anzezeigen, 25
die Schulherrn werdens, wie obengeredt, wol wissen fürzegeben vnd
zu befelhen, dann wir jnn solchem ein tieff bedencken haben, das noch
zur Zeyt vnnöt *ist vnd vergeblich furzebringen*.
Zum vierden. Es will an der nutzong berügen 17, die wol zu bekummen
ist, wo eym Ersamen Rath die sach wil angelegen seyn, vnd das vff 30
disse mittel:
Zum ersten, Seyndt die Schulen von Stifften sampt jrer Nutzung zu
begeren. Zum andern, die klöster alß Prediger, Barfüsser, Wilhelmer,
Augustiner vnd Johanser, so bißhär schulen gehalten, werden nit
mögen füglich abschlagen hilff zu solchem gutten werck zethun, vnd 35
13. Feyge = Frechheit, vgl. Martin-Lienhart I, S. 98. Zum Textzusammenhang
selbst s. M. Luther, a.a.O., WA 15,31, 17ff.
13a. nurt = nur = jetzt erst.
14. Überlegen = lästig, vgl. Grimm XI, 2 Sp. 383.
15. Berichts bringen = bessern, vgl. Trübner I, S. 284.
16. Eraygen = ereignen = sich erweisen, vgl. Grimm III, Sp. 784.
17. Es wird auf die Geldmittel ankommen, vgl. auch P. Albrecht, a.a.O., S. 13,
Anm. 5.