200
Tätigkeitsberichte
Krankheit, nicht mehr gewährleistet war, betrachtete Bucer das Eheband als von Gott
selbst geschieden und somit die Möglichkeit für den gesunden Ehepartner gegeben,
erneut zu heiraten. In zahlreichen knappen Gutachten und auch in längeren Abhand-
lungen und Schriften hat Bucer diese - nicht nur von seinen Gegnern, sondern auch
von seinen Glaubensgenossen mit Befremden und sogar offener Ablehnung wahr-
genommene - Ansicht entwickelt und später unter Heranziehung des römischen
Rechts zu begründen versucht.
Die Sammlung aller eherelevanten Schriften des Straßburger Reformators in dem
bevorstehenden Band wird einen Einblick in die Entwicklung seiner Eheethik und
-theologie gewähren und die sachliche Auseinandersetzung mit seinen heute noch
umstrittenen theologischen und rechtlichen Ansichten fördern.
Im Berichtsjahr wurde auch an der Edition des zweiten Teilbandes von Bucers
Schriften zur Kölner Reformation (BDS 11,2) weitergearbeitet. Dieser Band wird zur
Hauptsache Bucers zweite Verteidigungsschrift („Die ander Verteidigung und
Erklärung der Christlichen Lehr“), Bonn 1543, enthalten. Ediert werden in dem Band
aber auch die an die im Frühjahr 1545 in Worms zum Reichstag versammelten Stände
gerichtete Schrift „Wie leicht und füglich christliche Vergleichung der Religion und
des ganzen Kirchendiensts Reformation bei uns Deutschen zu finden und in das Werk
zu bringen“, Straßburg 1545, und die Schrift „Von den einigen rechten Wegen und
Mitteln, Deutsche Nation in christlicher Religion zu vergleichen“, Straßburg 1545.
Möglicherweise werden in diesen Band weitere, kleinere Schriften aufgenommen. Der
dritte Teilband mit Schriften zur Kölner Reformation (BDS 11,3) wird ausschließlich
die sehr umfangreiche „Beständige Verantwortung“, Bonn 1545, enthalten.
Die zahlreichen in früheren Jahrzehnten von der Forschungsstelle in Münster
gesammelten Materialien wurden im Berichtsjahr weiter gesichtet, geordnet und
inventarisiert. In nicht wenigen Fällen waren zusätzliche, oft zeitraubende und
schwierige Untersuchungen erforderlich (briefliche Anfragen, ergänzende Kopien,
Recherchen am Ort). In einigen Archiven konnten weitere Texte von Bucer aufgefun-
den werden, so zum Beispiel in Augsburg, Dresden, Oranienbaum und Schwäbisch
Hall. Mit der Brief-Edition in Erlangen (DFG-Projekt) pflegte die Bucer-Forschungs-
stelle in den verschiedensten Fragen fruchtbare Kontakte.
Am 3. April wurde die Forschungsstelle von den Herrn Proff. Rudolf Dellsperger
(Bern) und David Wright (Edinburgh) im Auftrag der Bund-Länder-Kommission
evaluiert.
Am 10. September beteiligte sich die Forschungsstelle am Tag des offenen Denk-
mals in der Heidelberger Akademie der Wissenschaften mit einer kleinen Ausstellung.
Aus Anlaß des 450. Todestages Bucers am 28. Februar 2001 sind einige Aktivitäten
geplant. In Emden wird vom 1. bis zum 3. März 2001 ein von der Heidelberger Aka-
demie der Wissenschaften teilweise mitorganisierter Kongreß mit dem Thema „Bucer
und das Recht“ stattfinden. Im Zusammenhang mit diesem Kongreß soll in Emden im
März und April eine von der Bucer-Forschungsstelle vorbereitete Ausstellung gezeigt
werden. Herr Wilhelmi trug in den letzten Monaten des Berichtsjahres Material für
diese Ausstellung zusammen. Die Ausstellung kann im Sommer in Schlettstadt und
voraussichtlich auch in Heidelberg und Memmingen gezeigt werden.
Am 20. März bewilligte die Deutsche Forschungsgemeinschaft das Forschungs-
projekt „Bucer-Bibliographie“ in dem von den Herren Proff. Seebaß und Hamm
(Erlangen) beantragten Umfang (19 Monate). Die Arbeiten am Projekt konnten am
Tätigkeitsberichte
Krankheit, nicht mehr gewährleistet war, betrachtete Bucer das Eheband als von Gott
selbst geschieden und somit die Möglichkeit für den gesunden Ehepartner gegeben,
erneut zu heiraten. In zahlreichen knappen Gutachten und auch in längeren Abhand-
lungen und Schriften hat Bucer diese - nicht nur von seinen Gegnern, sondern auch
von seinen Glaubensgenossen mit Befremden und sogar offener Ablehnung wahr-
genommene - Ansicht entwickelt und später unter Heranziehung des römischen
Rechts zu begründen versucht.
Die Sammlung aller eherelevanten Schriften des Straßburger Reformators in dem
bevorstehenden Band wird einen Einblick in die Entwicklung seiner Eheethik und
-theologie gewähren und die sachliche Auseinandersetzung mit seinen heute noch
umstrittenen theologischen und rechtlichen Ansichten fördern.
Im Berichtsjahr wurde auch an der Edition des zweiten Teilbandes von Bucers
Schriften zur Kölner Reformation (BDS 11,2) weitergearbeitet. Dieser Band wird zur
Hauptsache Bucers zweite Verteidigungsschrift („Die ander Verteidigung und
Erklärung der Christlichen Lehr“), Bonn 1543, enthalten. Ediert werden in dem Band
aber auch die an die im Frühjahr 1545 in Worms zum Reichstag versammelten Stände
gerichtete Schrift „Wie leicht und füglich christliche Vergleichung der Religion und
des ganzen Kirchendiensts Reformation bei uns Deutschen zu finden und in das Werk
zu bringen“, Straßburg 1545, und die Schrift „Von den einigen rechten Wegen und
Mitteln, Deutsche Nation in christlicher Religion zu vergleichen“, Straßburg 1545.
Möglicherweise werden in diesen Band weitere, kleinere Schriften aufgenommen. Der
dritte Teilband mit Schriften zur Kölner Reformation (BDS 11,3) wird ausschließlich
die sehr umfangreiche „Beständige Verantwortung“, Bonn 1545, enthalten.
Die zahlreichen in früheren Jahrzehnten von der Forschungsstelle in Münster
gesammelten Materialien wurden im Berichtsjahr weiter gesichtet, geordnet und
inventarisiert. In nicht wenigen Fällen waren zusätzliche, oft zeitraubende und
schwierige Untersuchungen erforderlich (briefliche Anfragen, ergänzende Kopien,
Recherchen am Ort). In einigen Archiven konnten weitere Texte von Bucer aufgefun-
den werden, so zum Beispiel in Augsburg, Dresden, Oranienbaum und Schwäbisch
Hall. Mit der Brief-Edition in Erlangen (DFG-Projekt) pflegte die Bucer-Forschungs-
stelle in den verschiedensten Fragen fruchtbare Kontakte.
Am 3. April wurde die Forschungsstelle von den Herrn Proff. Rudolf Dellsperger
(Bern) und David Wright (Edinburgh) im Auftrag der Bund-Länder-Kommission
evaluiert.
Am 10. September beteiligte sich die Forschungsstelle am Tag des offenen Denk-
mals in der Heidelberger Akademie der Wissenschaften mit einer kleinen Ausstellung.
Aus Anlaß des 450. Todestages Bucers am 28. Februar 2001 sind einige Aktivitäten
geplant. In Emden wird vom 1. bis zum 3. März 2001 ein von der Heidelberger Aka-
demie der Wissenschaften teilweise mitorganisierter Kongreß mit dem Thema „Bucer
und das Recht“ stattfinden. Im Zusammenhang mit diesem Kongreß soll in Emden im
März und April eine von der Bucer-Forschungsstelle vorbereitete Ausstellung gezeigt
werden. Herr Wilhelmi trug in den letzten Monaten des Berichtsjahres Material für
diese Ausstellung zusammen. Die Ausstellung kann im Sommer in Schlettstadt und
voraussichtlich auch in Heidelberg und Memmingen gezeigt werden.
Am 20. März bewilligte die Deutsche Forschungsgemeinschaft das Forschungs-
projekt „Bucer-Bibliographie“ in dem von den Herren Proff. Seebaß und Hamm
(Erlangen) beantragten Umfang (19 Monate). Die Arbeiten am Projekt konnten am