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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2000 — 2001

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Tätigkeitsberichte

Arbeitsstelle der „Regesta imperii“ in Wien/Graz) nach weiteren Dokumenten zum
Prozeß um den „Augenspiegel“ verliefen ergebnislos.
Der Band ist in zwei große Teile gegliedert: 1. den Hauptteil (ca. 320 Druckseiten),
der voraussichtlich insgesamt 94 Briefe umfaßt (2 Briefe von 1506, 5 Briefe von 1507,
3 Briefe von 1508, 12 Briefe von 1509, 15 Briefe von 1510, 13 Briefe von 1511, 26 Briefe
von 1512 sowie 18 Briefe von 1513) und 2. die umfangreichen Appendizes (ca. 100
Druckseiten), die vor allem die Regesten der Briefe aus Reuchlins Tätigkeit als ver-
handlungsführender Richter des Schwäbischen Bundes enthalten (Appendix I: Oet-
tingen gegen Bayern, 108 Briefe von und an Reuchlin aus den Jahren 1506-1513,
Appendix II: Oettingen gegen Brandenburg, ca. 30 Briefe aus den Jahren 1508-1513).
Von den Schreiben des juristischen Briefwechsels sind die Texte des ersten Prozes-
ses zwischen Graf Wolfgang von Oettingen und Herzog Albrecht IV von Bayern bzw.
dessen Sohn Herzog Wilhelm IV. um die im Ries gelegene Stadt Wemding fast voll-
ständig bearbeitet. Eingefügt wurden auch die im letzten Jahr neugefundenen Schrei-
ben aus dem Bestand Kurbayern Äußeres Archiv Nr. 1323 des Bayerischen Haupt-
staatsarchivs München. Die einzelnen mündlichen Verhandlungen zwischen den Pro-
zeßparteien in Tübingen, die für das Verständnis des Prozeßablaufs von großer Bedeu-
tung sind und eine umfangreichere Kommentierung der einzelnen Briefe unnötig
machen, wurden durch kurze Zusammenfassungen erschlossen und chronologisch in
den Briefwechsel eingefügt. Auf diese Weise ergibt sich ein sehr viel besserer Eindruck
von den verschiedenen Phasen des Prozesses. Von dem zweiten unter Reuchlins Ver-
handlungsführung stehenden Prozeß zwischen den Grafen Wolfgang und Joachim von
Oettingen einerseits und dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg andererseits lie-
gen die Schreiben des Jahres 1508 und ein Teil der Briefe des Jahres 1509 kommentiert
und als Regesten vor. Eine neuerliche Kurzrecherche im Bayerischen Hauptstaatsar-
chiv erbrachte in größerem Umfang neues Material für diesen später am Reichskam-
mergericht weitergeführten Rechtsstreit (Bestand: Reichskammergericht 3759/1—V);
darunter befindet sich auch eine Reihe von Briefen aus den letzten beiden noch am
Schwäbischen Bundesgericht geführten Prozeßjahren.
Bevor der zweite Band des Briefwechsels 2001 in Druck gehen kann, müssen neben
den noch zu formulierenden Regesten zu einer Reihe von Briefen des Hauptteiles
(15 %) und der Appendix II sowie neben der Vervollständigung des Kommentars (ca.
30%) noch eine Einleitung geschrieben (analog zu Band 1 mit einem kurzen
Überblick über den Inhalt der Briefe sowie mit Kurzbeschreibungen der wichtigsten
Überlieferungsträger) und die Zeittafel sowie das Quellen- und Literaturverzeichnis
aus Band 1 fortgeführt werden. Die Indizes (Zitate, Personen, Orte) können erst nach
der Festlegung des endgültigen Seitenumbruchs erstellt werden.
Veröffentlichung
Matthias Dall’Asta: Einleitung zu Johannes Reuchlin: Briefwechsel. Leseausgabe in
deutscher Übersetzung von Adalbert Weh, Bd. 1 (1477-1505), Stuttgart - Bad
Cannstatt 2000, S. 13-28.
 
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