238 | TÄTIGKEITSBERICHTE
18. Oktober 1542 in Mölsheim unter Beteiligung der Straßburger Prediger gerun-
gen wurde, die Frage der Annahme eines Coadjutoriums in Münster (Westfalen)
durch Philipp von Hessen im Sommer 1544, die Beseitigung von Missbräuchen in
der Religionsausübung in Straßburg in den Jahren 1544/45 und die Besetzung der
Predigerstelle in der Reichsstadt Landau im Sommer 1545.
Außerdem sollen eine von Bucer mitverfasste Straßburger Schulordnung
von 1545, sein Heiratsbrief von 1541, seine Testamente und ein für Philipp von Hes-
sen formuliertes, an den französischen König gerichtetes Bedenken betreffend die
Protestanten in Frankreich von 1546 zum Abdruck kommen. Ausführungen Bucers
zur möglichen Beteiligung Straßburger evangelischer Pfarrer an einer Synode des in
Zabern (Saverne) residierenden Bischofs der Reichsstadt, nur wenige Wochen vor
Bucers Aufbruch zum Exil nach England verfasst, runden den Band ab. Somit wird
auch Band BDS 18 mit seinen rund dreißig Texten von der schwer auf einen Nen-
ner zu bringenden thematischen Breite der Wirksamkeit Bucers Zeugnis geben.
Die Arbeit am Gesamtregister der Edition wurde durch den Doktoranden
Daniel Degen fortgesetzt. Zu den bereits fertiggestellten Registern der Zitate aus der
Bibel und aus Rechtskorpora gesellte sich in diesem Jahr eine vorläufige Fassung des
Ortsregisters. Die Ortsnamen wurden durch Präzisierungen eindeutig identifiziert
und unterschieden. Dies war in den Registern der einzelnen Editionsbände nicht
immer der Fall. Dort konnte z.B. der Name „Franken“ auf das Volk der Franken oder
die Region Franken verweisen oder der Name „Rom“ auf die Republik, die Stadt,
das Römische Reich oder die römische Kirche.
Im Übrigen müssen Einträge, die eine große Menge von Textstellen aufweisen,
ausdifferenziert werden, um den Informationsgehalt dieses Registers zu steigern. Die
Stadt Straßburg kommt in der Edition an weit über zweitausend Textstellen vor. Eine
Erweiterung des Eintrages nach Ereignissen, Kirchen und anderen Körperschaften ist
aber auch bei vielen anderen Ortsnamen sinnvoll, dazu gehören u.a. Augsburg, Köln,
Nürnberg, Regensburg, Speyer und Worms.
Auch die Arbeit am Personenregister erfordert einen hohen Aufwand zur
Identifizierung nicht eindeutig bestimmter Personen. Dies gilt vor allem für Herr-
scher und andere Personen, die nicht dem Schema <Nachname,Vorname> folgen.
So stößt man besonders in den Registern der älteren Editionsbände auf mehrdeutige
Einträge wie „Herodes“, „Konstantin“, „Leo I.“ oder „Sigismund“. Leider ist in die-
sen Fällen nicht immer der bedeutendste oder erste Träger des Namens gemeint.
Nach Abschluss dieser Arbeiten kann im kommenden Jahr der Schwerpunkt
auf die Erstellung des Sachregisters gelegt werden, für das bereits erste Vorarbeiten
geleistet wurden.
Am 8. und 9. März nahm Thomas Wilhelmi an dem in Speyer vom dortigen
Stadtarchiv organisierten „Pfälzischen Klostersymposium“ teil und referierte über
„Die Verwaltung und Verwendung der Kirchengüter in der Pfalz im 16. Jahrhundert
unter Anleitung der Straßburger Theologen“.
Vom 24. bis 27. Oktober nahm Stephen Buckwalter an der Jahreskonferenz der
Sixteenth Century Society in San Juan, Puerto Rico, teil. Er hielt dort im Rahmen
einer zu dem Thema „Pushing the Boundaries of Concord: Martin Bucer in Debate
18. Oktober 1542 in Mölsheim unter Beteiligung der Straßburger Prediger gerun-
gen wurde, die Frage der Annahme eines Coadjutoriums in Münster (Westfalen)
durch Philipp von Hessen im Sommer 1544, die Beseitigung von Missbräuchen in
der Religionsausübung in Straßburg in den Jahren 1544/45 und die Besetzung der
Predigerstelle in der Reichsstadt Landau im Sommer 1545.
Außerdem sollen eine von Bucer mitverfasste Straßburger Schulordnung
von 1545, sein Heiratsbrief von 1541, seine Testamente und ein für Philipp von Hes-
sen formuliertes, an den französischen König gerichtetes Bedenken betreffend die
Protestanten in Frankreich von 1546 zum Abdruck kommen. Ausführungen Bucers
zur möglichen Beteiligung Straßburger evangelischer Pfarrer an einer Synode des in
Zabern (Saverne) residierenden Bischofs der Reichsstadt, nur wenige Wochen vor
Bucers Aufbruch zum Exil nach England verfasst, runden den Band ab. Somit wird
auch Band BDS 18 mit seinen rund dreißig Texten von der schwer auf einen Nen-
ner zu bringenden thematischen Breite der Wirksamkeit Bucers Zeugnis geben.
Die Arbeit am Gesamtregister der Edition wurde durch den Doktoranden
Daniel Degen fortgesetzt. Zu den bereits fertiggestellten Registern der Zitate aus der
Bibel und aus Rechtskorpora gesellte sich in diesem Jahr eine vorläufige Fassung des
Ortsregisters. Die Ortsnamen wurden durch Präzisierungen eindeutig identifiziert
und unterschieden. Dies war in den Registern der einzelnen Editionsbände nicht
immer der Fall. Dort konnte z.B. der Name „Franken“ auf das Volk der Franken oder
die Region Franken verweisen oder der Name „Rom“ auf die Republik, die Stadt,
das Römische Reich oder die römische Kirche.
Im Übrigen müssen Einträge, die eine große Menge von Textstellen aufweisen,
ausdifferenziert werden, um den Informationsgehalt dieses Registers zu steigern. Die
Stadt Straßburg kommt in der Edition an weit über zweitausend Textstellen vor. Eine
Erweiterung des Eintrages nach Ereignissen, Kirchen und anderen Körperschaften ist
aber auch bei vielen anderen Ortsnamen sinnvoll, dazu gehören u.a. Augsburg, Köln,
Nürnberg, Regensburg, Speyer und Worms.
Auch die Arbeit am Personenregister erfordert einen hohen Aufwand zur
Identifizierung nicht eindeutig bestimmter Personen. Dies gilt vor allem für Herr-
scher und andere Personen, die nicht dem Schema <Nachname,Vorname> folgen.
So stößt man besonders in den Registern der älteren Editionsbände auf mehrdeutige
Einträge wie „Herodes“, „Konstantin“, „Leo I.“ oder „Sigismund“. Leider ist in die-
sen Fällen nicht immer der bedeutendste oder erste Träger des Namens gemeint.
Nach Abschluss dieser Arbeiten kann im kommenden Jahr der Schwerpunkt
auf die Erstellung des Sachregisters gelegt werden, für das bereits erste Vorarbeiten
geleistet wurden.
Am 8. und 9. März nahm Thomas Wilhelmi an dem in Speyer vom dortigen
Stadtarchiv organisierten „Pfälzischen Klostersymposium“ teil und referierte über
„Die Verwaltung und Verwendung der Kirchengüter in der Pfalz im 16. Jahrhundert
unter Anleitung der Straßburger Theologen“.
Vom 24. bis 27. Oktober nahm Stephen Buckwalter an der Jahreskonferenz der
Sixteenth Century Society in San Juan, Puerto Rico, teil. Er hielt dort im Rahmen
einer zu dem Thema „Pushing the Boundaries of Concord: Martin Bucer in Debate