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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Franz, Gunther [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0038
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Zur Textgestaltung

Die Textherstellung folgt den Richtlinien von Johannes Schultze in den Blättern für deutsche
Landesgeschichte 102 (1966), 1-10. In Anlehnung an die vorangehenden Bayern-Bände wurde die
Bestimmung über Vereinfachungen von Konsonantenhäufungen extensiv ausgelegt und auch ch
und clt nach heutiger Schreibung vereinfacht, wenn die Aussprache nicht berührt wird. Der Vo-
kalismus bleibt erhalten; aber „heuser“ statt „heüser“, da die Aussprache eindeutig ist. Anreden
und Titulaturen werden groß geschrieben und bei formelhafter Abkürzung nicht aufgelöst (E.G.
= Euer Gnaden). Wenn ein Teil des Wortes geschrieben und der Rest verschliffen ist, wird es ohne
Kennzeichnung aufgelöst (E. Gnaden). Die Interpunktionen erfolgen sinngemäß nach heutigem
Brauch, wobei auf die Sprachgewohnheiten des 16. Jahrhunderts Rücksicht genommen wird. Die
Originalpaginierung brauchte nur bei der gedruckten KO 1578 abgedruckt zu werden. Der 1. Apparat
mit kleinen Buchstaben enthält neben Lesarten hohenlohische Vorstufen und spätere Änderungen.
Berücksichtigt werden konnten nur solche Varianten, clie inhaltlich oder formal von Interesse
scheinen. Einfache grammatische Unterschiede, Abweichungen in der Schreibung und Wrtver-
bindung bzw. -trennung, offenkundige Schreibfehler, Umstellungen ohne Verschiebung des Sinnes
werden in der Regel nicht berücksichtigt.

Der 2. Apparat mit Zahlen enthält Abhängigkeiten von ausländischen Ordnungen. Damit der
Hohenlohe-Band auch ohne wissenschaftliche Bibliothek voll benutzbar ist, wurden fremde Vor-
lagen nach Möglichkeit mit ihrem Text angemerkt. Ferner finden sich im 2. Apparat der Nach-
weis von Bibelzitaten, soweit diese nicht im Text aufgelöst sind, und Sacherklärungen, bei denen
versucht wurde, auf Grund der Akten die Verhältnisse noch stärker zu erhellen. Bei den Worter-
klärungen ist auf Benutzer Rücksicht genommen worden, die mit Texten des 16. Jahrhunderts
nicht vertraut sind. Da clas Baden-Württembergische Pfarrerbuch, Teil Württembergisch-Franken,
bearb. von Otto Haug, etwa gleichzeitig erscheinen soll, ist mit den Angaben bei hohenlohischen
Pfarrern kurz verfahren worden. Die 1975 abgeschlossene Gemeindereform des Lancles Baden-
Württemberg konnte im Orts- und Personenregister berücksichtigt werden. Die angegebenen
Fundstellen aus clem Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (BH, GA, Lang, PA, Wald, Weik)
werden durch die im Gange befinclliche Neuordnung überholt. Durch Konkordanzen soll aber ein
leichtes Auffinden der erwähnten Aktenstücke ermöglicht werden.

Die speziellen Einleitungen wurclen gegeniiber den bisherigen Bänden ausgebaut und den
einzelnen Orclnungen oder zusammengehörigen Stücken vorangestellt. Sie können enthalten: Lite-
raturangaben, Vorgeschichte und Entstehung der Ordnung, Benutzte Orclnungen, Durchführung,
Nachgeschichte, Druckvorlagen, Spätere Ordnungen, Zum Inhalt.

53 Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Ivreisen und Gemeinden. Bd. 2: Die Gemeinden
vor und nach der Gebietsreform. Hrsg. von d. Landesarchivdirektion Baden-Württemberg. Stuttgart 1975.

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