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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0238
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22. Reverse an den Deutschen Orden seit 1578

Franken, nachdem in den Jahrzehnten zuvor Würzburg, das Stift Neumünster und der Deutsche
Orden gegenüber Hohenlohe handlungsunfähig waren. Hohenlohe forderte Kopien von früheren
Präsentationsschreiben (vom Landesherrn wurde der Kandidat dem Patron oder Kollator präsen-
tiert) und Reversbriefen, um die frühere Form verwenden zu können. Der Deutsche Orden lieferte
nur einen vorreformatorischen Revers von Adolzhausen. Hohenlohe überschickte darauf am
31. 12. 1577 einen Entwurf, der der übersandten Kopie gemäß sei, „allein, daß wir auß erheischen-
der notturft unserer religion und auch eines iedertzeit wesenden pfarhers person und ambt, solche
etwas beßers erleutert und allein zu vorkumung [= Vermeidung] kunftiger anzug, irtumb, miß-
verstand und gezenk.“ Um keinen Streit anzufangen ist Hohenlohe bereit, daß der jetzige und die
künftigen Pfarrer sich nach dieser Form reversieren. Nach Schreiben vom 10.1.1578 war der Meister
einverstanden und strich nur einige Wörter, ,,alß zuvil general uncl das der pfarrer unter solchem
praetext sich yederzeit bementeln“ könnte. Dafür wollte Hohenlohe eine Klausel eingefügt haben,
damit der Pfarrer in Zukunft vom Deutschen Orden ,,seiner religion, predigampts und lehr halben
ungefehrdet verbleiben und weiter disputation vermitten werden“ (14. 1. 1578). Der Pfarrer soll
den Revers ausstellen und nach Mergentheim liefern, damit ihm die Kompetenz (Besoldung) ge-
reicht werden kann.

Durchführung

Ein zwischen zwei fremden Herrschaften ausgehandeltes Formular konnte in Zukunft nur
schwer geändert werden. Unterschiede gab es nur in der Person der Pfarrer und den aufgefiihrten
Amtsträgern. Am 4. 9. 1586 kündigte Graf Wolfgang von Hohenlohe Johann Götz die Pfarrei
Hollenbach auf Petri Cathedra 1587, weil er eines ,,Messlings hinterlassene Concubin“ zum Weib
genommen habe. Götz hatte 1586 die ,,Witwe“ des katholischen Pfarrers Endress (Andreas) Bader
in Mulfingen geheiratet. Götz erhielt Untersuchungsarrest in Langenburg und bis zur Suspendie-
rung Ortsarrest in Hollenbach 8. Nachfolger wurde 1587 Michael Regius (König'?) aus Neuburg
(Neuenburg?), der ,,uf beschehene examination [in Öhringen] in religione syncerum befunden, auch
seine geburende testimonia uns [Graf Wolfgang] gewiesen“, und dem daraufhin befohlen wurde, sich
in Mergentheim anzuzeigen 9.

Schon am 9. 6. 1590 teilte Graf Wolfgang mit, daß ,,Michael Regius ein zeitlang hero uber
unser mehrmals ihme beschehenes undersagen allerhand widerwillen und ohnainigkeit unter den
benachbaurten verursacht, auch sonsten in seinem leben sich etwas ohngeburlichen erwiesen, das wir
ihne derenthalben vor ainem viertel jhar ohngefehrlichen beurlauben und solliche pfarr uf jetziges
quartal zue raumen ihme uferlegen lassen“ 10. Der mit dem Schreiben nach Mergentheim gewiesene
Georg Martin hatte sich am 30. 3. 1590 beworben, weil er für seine kinderreiche Familie in der
ritterschaftlichen Pfarrei Archshofen zu wenig Gehalt bekommen hatte * 11. Am 21. 6. 1590 wurde er
in Hollenbach präsentiert, aber erst am 28. 11. unterzeichnete er den Revers. Die Einkünfte von
Hollenbach reichten auch Martin nicht. 1596 wurcle er verklagt, weil er ein Joch Ochsen noch nicht
bezahlt hatte und 1607-1609 übte er trotz Verbotes ,,als ein Jud“ Pferdehandel 12. Dennoch blieb
er bis zu seinem Tode 1613 in Hollenbach.

8 Weik B V 47, 8 und B II 55, 3.

9 Graf Wolfgang an Johann Eustachius von Wester-
nach, 22. 2. 1587 (HStA H 31, 9, 20).

10 Graf Wolfgang an denselben (HStA H 31, 9, 24).

11 Martin, geb. in Mulfingen, war um 1581 Helfer und

Schulmeister in Frankenau (Frankenheim), seit
1585 in Amlishagen und Archshofen (Weik B 4
47, 8).

12 Weik B V 57, 25. Visitationsprotokoll 1609, PA 93,
4, 9.

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