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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Franz, Gunther [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0247
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Bntstehung

Kröll und Georg Sclrvvend 4, daß er entschlossen sei, den Öhringer und Neuensteiner Kirchendienern
(Matth. Lilienfein, Caspar Zinn, Antonius Bien; Gallus Hartmann, Paulus Staudacher) zu befehlen,
,,sich zusammen zu verfügen und miteinander einer einhelligen, gemeinen kirchenordnung zu ver-
gleichen.“ Die Waldenburger könnten einen Prädikanten dazu verordnen. Die Waldenburger Räte
waren von cler Notwendigkeit nicht überzeugt 5: Man dürfe die seit 1556 gebrauchte Kirchenord-
nung nicht abstellen oder „verrücken“, sondern müsse vor allem die Ungleichheit beim Gesang
vor und nach der Predigt, beim Abendmahl und dem Vespergottesdienst abschaffen. Da man sich
in der Kirchenordnung nach dem Öhringer Brauch richten solle, sei der Entwurf den Öhringer Kir-
chendienern allein zu befehlen. Dennoch befahlen Gräfin Anna und Graf Wolfgang den Öhringer
und Neuensteiner Geistlichen am 6. 6. 1576, „dieweil hin und wieder allerlej^ nachteilige ungelegen-
heit in verrichtung der kirchendienst gebracht werde, ... ein feine, richtige und in Gottes wort ge-
gründete kirchenordnung [zu] begreiffen und stellen.“ 6 Anfang März 1577 konnten sie den Entwurf,
den sie ,,aus etlichen wol angerichten kirchenordnungen, auch sunst mehr gottseliger leut schriften
und selbst eigener erfarung“ angestellt, an beide Herrschaften überreichen. Man wollte nach Mög-
lichkeit bei cler bisher bräuchlichen Eorm bleiben und keine Neuerung einführen; der endgültige
Entwurf entsprach aber mehr dem alten Brauch. Das „agendbuch“ fiel umfangreich aus; der In-
halt war vorn auf einem „täfelin“ und aus dem Register zu ersehen. Nach den Artikeln von den
Sakramenten folgte jeweils eine Erinnerung zur Anleitung der Pfarrer. Einige Artikel, besonders
die vom Predigtamt (Art. 3), den Schlüsseln (Art. 5), Abendmahl (Art. 6) und Predigten (Art. 11)
sind weitläufig erklärt und mit Angabe der Ursachen ausgeführt, um Irrtum und Unordnung zu
vermeiden 7. Bibelstellen waren reichlich beigegeben.

Der nicht erhaltene Entwurf gliederte sich nach dem ausführlichen Bedenken von Jakob Hagel
in Münster in folgende Artikel 8:

1. Von der christlichen läre und inhalt der heiligen schriefft. (In diesem Artikel wird ein heils-
geschichtlicher Uberblick von der Erschaffung des Menschen nach dem Ebenbild Gottes bis zur
Pfingstpredigt Apg. 2 gegeben. Der Heilige Geist wird durch die mündliche Predigt cles Evangeliums
tätig. Die Heilige Schrift zeugt von Christus und seinen Sakramenten Taufe, Absolution und Abend-
mahl. Man soll bei den Schriften Luthers, Melanchthons und Brenz’ „auch bei der augsburgischen
confessione ... wie sie benant“ bleiben.)

2. Vom catechismo. Dazu Hagel: ... befunden, d.as ein methodus aus denn catechismis Brentii,
Lutheri und anderer excerpirt uncl colligirt worclen, wie dann im anfang die frage nach dem stylo
Brentii gericht 9, doch die antwort auf die 3. hauptstuck des Glaubens gezogen, darneben, waß
catechismus seie, auch ein wenig locupletirt 10, neben andern fragen, doch in cler erklerung der in-
halt Lutheri, Brentii ... Zudeme auch die haustaffel mit sampt denn gebetten mir auch gefallen,
auch clas gesange: Herr Gott, aus der strasburgischen kinderläre genommen 11, mitsampt der
Letaney 12 ... Dieweile aber nun bishero der catechismus Lutheri sere im brauch gewesen, der clann

4 Ausfertigung Wald XV A 36.

5 Konzept vom 28. 5. 1576, Wald XV A 36.

6 Begleitbrief zum wenige Tage vorher ühergehenen
Entwurf vom 12. 3. 1577, Wibel 4, CD 111-113, vgl.
auch Wibel 4, 261; Futter, Diss. 42 f.

7 Wibel 4, CD 112.

8 Bericht von Tlagel an seinen Superintendenten Veit

Mögner vom 12. 7. 1577, Lang LXXI, 12, 9. Einige

Artikel werden auch im Bedenken von Mögner ge-

nannt.

9 Brenz beginnt: Wölches glauhens histu?

10 = angereichert.

11 Luthers Katechismus in der Bearbeitung von Jo-
hannes Marbach: Catechismus. Christliche Vnder-
richtung oder Lehrtafel kürtzlich in Sechs nachfol-
gende Stuck verfasset. Straßburg 1559. Reu 1, 1,
141-155. Das Lied Bl. E 6/7.

12 Luthers deutsche Litanei (WA 30, 3, 1-36) wurde
häufig in lutherischen Katechismen beigedruckt.

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