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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Franz, Gunther [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0262
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25. Kirchenordnung 1578

Publizierung

Es kann keine Rede davon sein, daß die Ordnung am 14. 9. 1577 publiziert worden wäre 64.
Nach diesem falschen Datum der Vorrede wurde die KO noch mehrmals stark geänclert. Im Juni
1578 wurde der Prediger Meder mit dem schwierig erscheinenden Unternehmen beauftragt, in
Nürnberg eine Druckerei für die erste größere amtliche Veröffentlichung der Grafschaft Hohenlohe
zu finden 65. Auf Empfehlung des Rates der Stadt gab Meder bei der bekannten Offizin von Katha-
rina Gerlachin, der Witwe der Drucker Johannes vom Berg und Dietrich Gerlatz (Gerlach), 500
Exemplare in Auftrag (clie Neuensteiner Herrschaft hatte 300 für ausreichend gehalten). Am
8. 8. 1578 wurden die Druckbogen schon nach Langenburg geschickt. Die 238 Gulden Druckkosten
sollten, ,,weil eß ein gaistliche sach“, aus dem gemeinsamen Stiftsvermögen genommen werden. Die
Einbandkosten sollte jede Herrschaft selber tragen 66. Da clie Öhringer Buchbinder clem Auftrag
nur langsam nachkommen konnten, verzögerte sich die Auslieferung an die Pfarrer. Aber schon
unter clem Datum des 2. 9. 1578 sind Konzepte der Waldenburger Kanzlei für kurze Befehle an
Pfarrer, Schultheiß uncl Schuldiener zu Kupferzell anläßlich der Zusendung der KO erhalten 67. An
clen Pfarrer sollte geschrieben werclen:

„Gegenwertige cristliche kirchenorclnung ist durch des wolgepornen herrn, herrn Jorg F[riede-
rich], graven von Hohenloe etc., herrn zu Langenburgs lobliche vormundschaft etc. zu der kirchen
Kupferzell verordnet, bei cleren sie fur und fur gelaßen, auch von einem jederzeit wesenclen kirchen-
diener oder pfarverseher closelbsten uf den andern gelangen und in allen zeiten von inen nach uss-
weissung diser orclnung mit allem ernsten vleis nach irem guten gewissen genzenlich exercirt, ge-
erbt, gepraucht und gehalten werden soll. Actum den 2. September 1578.“ - Im entsprechenden
Befehl an den Schultheißen heißt es, claß man die Ordnung halten solle, ,,damit an kirchen- und
schuldienern, auch dem pfarvolk, jung uncl alt, durchaus in dem exercitio, getreuer vleissiger ubung
und volnziehung nit mangel erscheine.“

Der Generalsuperintendent Meder in Öhringen wünschte, einen Befehl ,,neben und mit uber-
sendung der kirchenordnung an clie ambtzdiener außgehen zu lassen.“ In den ersten Oktobertagen
sprach Hyso mit dem Waldenburger Vogt Schwend, am 6. 10. 1578 entwarf er den Befehl auf An-
ordnung Graf Wolfgangs und am 8. 10. übersandte er ihn zur Approbation 68. Dann wurde das Kon-
zept nach Waldenburg geschickt mit cler Bitte, clen Befehl an die beiden Keller der gemeinsamen
Stadt Öhringen auszufertigen 69. ,,Wie auch derselbig an alle newenstainische ambtzdiener neben
ubersendung bemelter kirchenordnung ohne vertzug außgehen solle, deßgleichen ir auch zu tun
wissen werden.“ Es ist nicht bekannt, ob der Befehl von Waldenburg auch verwendet wurde. Am
10. 11. 1578 schrieb Graf Wolfgang an Gräfin Agatha 70, es wäre nötig, daß die Kirchenordnungen
bald übersanclt würden, damit sie von clen Kirchendienern eingeführt werden könnten. Am 16. 10.
erhielt Elpersheim das Exemplar. Der Öhringer Prediger Meder bekam ein Exemplar, forderte aber

64 Richter 2, 400.

65 Konzepte vom 10. und 16. 6. Meder wollte am 16. 6.
abreisen, GA 14, 2. 1579 wurde die Forstordnung in
derselben Druckerei mit entsprechender Ausstattung
gedruckt.

66 Neuensteiner an Waldenburger Räte, 14. 8. 1578 mit
zustimmender Antwort (Wald XY 4 36). Die Ge-
samtkosten betrugen 243fl. 17gr. Quittung vom
22.9.1578 (Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein,
Amt Kirchberg).

67 GA 14, 2. Pfarrer war 1579 David Vogelmann.

68 Unten Nr. 25b. — In einem undatierten Schreiben

berichteten die Neuensteiner Päte an Graf Wolf-
gang: ,,Das der waldenburgischen abredt nach biß-
hero der newe bevelch von wegen der kirchenord-
nung noch nicht außgangen oder gehn Langenburg
oder Dettingen ubersendet“, habe die Ursache, daß
man den Befehl zusammen mit den Kirchenordnun-
gen übersenden wolle, die noch nicht alle vom Buch-
binder gekonmien sind. Auf Wunsch des Grafen
könne aber auch einem Amt nach dem anderen die
Ordnung übersandt werden.

69 1 0. 10. 15 7 8, GA 14, 2.

70 GA 14, 2.

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