25. Kirchenordnung 1578
vergessen; so wurde das 12. Kapitel von der Kirchendisziplin wieder vollständig übernommen. Die
geringe Anzahl der Änderungen von 1688 ist wegen der Bedeutung der KO für die folgenden hundert
Jahre in dieser Ausgabe angemerkt worden. Ab 1695 erschienen in verschiedenen Herrschaften er-
gänzende Kollekten-(Gebet-)bücher m. Währencl des Osterstreits wurde die KO von der katholisch
gewordenen Waldenburger Seite wegen antikatholischer Polemik angegriifen 112. Sie blieb aber in
der ganzen Grafschaft in Geltung. Auf eine Neuauflage und Umarbeitung konnte man sich 1783
mit der Waldenburger Linie jedoch nicht mehr einigen 113. So veröffentlichten die Neuensteiner
Seite 1799 eine „Sammlung Liturgischer Formulare zum Gebrauch bey öffentlichen Gottesvereh-
rungen“ 114. Der 1. Teil enthält „Gebete bei der öffentlichen Gottesverehrung‘‘, der 2. Teil Agenden
für Sakramente uncl Kasualien.
Mit dem Anfall des größten Teils des Fürstentums Hohenlohe an das Königreich Württemberg
1806 wurde keineswegs sofort die hohenlohische KO durch die liturgisch ärmere württembergische
ersetzt. Die Änderung von Liturgie, Katechismus uncl Gesangbuch war ein jahrzehntelanger Pro-
zeß. Nach Günther (a. a. 0.) findet sich ab 1842 keine erhebliche liturgische Verschiedenheit zu Würt-
temberg mehr, wenn sich auch einzelne Besonderheiten (z.B. Chorrock) weiter hielten.
Druckvorlagen
a. Kirchenordnung von 1578.
A: Druck. [rot] Kirchenordnung/ [schwarz] Wie es mit der Lehre/ vnd Ceremonien, in der loblichen Graf-
schafft/ Hohenloe 2c. soll gehalten werden./ [rote Zahlen] 15 [schw. Wappen] 78. / [rot] PSAL. XXIIII./ [schw.]
Machet die Thor weit/ vnd die Thuren in der Welt hoch,/ daß der König der ehren einziehe./ Am Ende: Gedruckt
zu Nürmberg, durch Kathari-/nam Gerlachin, vnd Johanns vom/ Berg Erhen. [6] 1-234 Bl. Bl. „248“ statt 148.
Bogen A 6B-Z 4Aa-Mm 4N 6.
Exemplare der KO 1578 mit Eintragungen
Baumerlenbacher Ex. Nicht erhalten; von Eisenschmid 1934 henutzt und mit Eintragungen heschriehen.
Braunsbacher Ex.: Pfarrei Braunsbach, Kr. Schwäbisch Hall. In Pergament gebunden, heschädigt. Bl. 7
und 21 wurden handschriftlich ergänzt, andere Seiten sind ausgebessert. Yorne und hinten weiße Blätter für Er-
gänzungen. Die Gehete vorne aus dem 17. Jahrhundert.
Elpersheimer Ex.: Neuensteiner Archiv BH 5h 2a. Auf Yorderspiegel (wohl von Hand des Pfarrers Georg
Hartmann): Diese kirchenordnung ist aus befelch der wolgebornen frauen und herrn, frauen Anna, grävin von
Hohenloe und frauen zu Langenhurg etc., gehornen von Solmis, wittibin etc. und herrn Wolffgang, grave von
Hohenloe und herrn zu Langenburg etc alhier gen Elpersheim uhergeben worden den 16ten Novemhris anno
reparatae salutis 1578. Beiliegend Zettel von Bernhard Lilienfein über Empfang der korrigierten KO am 27. 12.
1603. Neben anderen Änderungen wurde bei den Katechismuspredigten jeweils die 2. Fassung der Auslegung
der 10 Gehote nach Luthers Katechismus in der KO geändert.
Langenburger Ex.: Dekanat Langenburg, Prädikaturbibliothek 11/122. Einige Seiten ausgebessert. Später
vorne, hinten und vor Bl. 13 weiße BJätter zugebunden (z.T. beschrieben).
Neuensteiner Ex.: Neuensteiner Archiv BH 5h 2. Auf Titelblatt unten: Ex libris Abrahami Buldaweri Anno
Christi 1595. Z.T. ausgebessert, vorne 2 und hinten 15 Blätter zugebunden.
Nürnberger Ex.: Stadthibliothek Nürnherg. Besitzvermerk: Albrecht Eckhartt von Waldenburg. Hoff-
drommeter.
Öhringer Ex.: Dekanat Öhringen, Stiftsbibliothek Dr. 21. Vorne 4 und hmten 6 weiße Bl. zugebunden.
111 Günther a.a. O. 51.
112 Reichs-Grund-Gesetzmäßigere Gegen-Demonstra-
tion, das imo das Remedium Revisionis... o.O.
1749, mit Beilage: Extractus ein- und anderer in
der ... sogenannten gemeinschaftlichen Llohenlohi-
schen Kirchen-Ordnung und der neuen Auflage der
Anno 1688 befindlichen vielen Stellen, so die
Catholische Kirche, die Lleiligen Gottes, Catholische
Religion und derselben Glaubige aufs ahscheulichste
und schmählichste lästern... Dagegen Joh. Chri-
stian Wibel, Kurze, doch gründliche Rettung der
Hohenlohischen gemeinschaftlichen Kirchen- wie
auch Waldenburg-Pfedelbachischen Consistorial-
Ordnung... In: Acta historico-ecclesiastica 13.
Weimar 1749, 870-881.
113 Günther a.a. O. 71.
114 Öhringen: Holl 1799, 476 S. 4°, teilweise Impressum
Schwäbisch ILall, im Verlag bei David Ludwig
Schwend.
250
vergessen; so wurde das 12. Kapitel von der Kirchendisziplin wieder vollständig übernommen. Die
geringe Anzahl der Änderungen von 1688 ist wegen der Bedeutung der KO für die folgenden hundert
Jahre in dieser Ausgabe angemerkt worden. Ab 1695 erschienen in verschiedenen Herrschaften er-
gänzende Kollekten-(Gebet-)bücher m. Währencl des Osterstreits wurde die KO von der katholisch
gewordenen Waldenburger Seite wegen antikatholischer Polemik angegriifen 112. Sie blieb aber in
der ganzen Grafschaft in Geltung. Auf eine Neuauflage und Umarbeitung konnte man sich 1783
mit der Waldenburger Linie jedoch nicht mehr einigen 113. So veröffentlichten die Neuensteiner
Seite 1799 eine „Sammlung Liturgischer Formulare zum Gebrauch bey öffentlichen Gottesvereh-
rungen“ 114. Der 1. Teil enthält „Gebete bei der öffentlichen Gottesverehrung‘‘, der 2. Teil Agenden
für Sakramente uncl Kasualien.
Mit dem Anfall des größten Teils des Fürstentums Hohenlohe an das Königreich Württemberg
1806 wurde keineswegs sofort die hohenlohische KO durch die liturgisch ärmere württembergische
ersetzt. Die Änderung von Liturgie, Katechismus uncl Gesangbuch war ein jahrzehntelanger Pro-
zeß. Nach Günther (a. a. 0.) findet sich ab 1842 keine erhebliche liturgische Verschiedenheit zu Würt-
temberg mehr, wenn sich auch einzelne Besonderheiten (z.B. Chorrock) weiter hielten.
Druckvorlagen
a. Kirchenordnung von 1578.
A: Druck. [rot] Kirchenordnung/ [schwarz] Wie es mit der Lehre/ vnd Ceremonien, in der loblichen Graf-
schafft/ Hohenloe 2c. soll gehalten werden./ [rote Zahlen] 15 [schw. Wappen] 78. / [rot] PSAL. XXIIII./ [schw.]
Machet die Thor weit/ vnd die Thuren in der Welt hoch,/ daß der König der ehren einziehe./ Am Ende: Gedruckt
zu Nürmberg, durch Kathari-/nam Gerlachin, vnd Johanns vom/ Berg Erhen. [6] 1-234 Bl. Bl. „248“ statt 148.
Bogen A 6B-Z 4Aa-Mm 4N 6.
Exemplare der KO 1578 mit Eintragungen
Baumerlenbacher Ex. Nicht erhalten; von Eisenschmid 1934 henutzt und mit Eintragungen heschriehen.
Braunsbacher Ex.: Pfarrei Braunsbach, Kr. Schwäbisch Hall. In Pergament gebunden, heschädigt. Bl. 7
und 21 wurden handschriftlich ergänzt, andere Seiten sind ausgebessert. Yorne und hinten weiße Blätter für Er-
gänzungen. Die Gehete vorne aus dem 17. Jahrhundert.
Elpersheimer Ex.: Neuensteiner Archiv BH 5h 2a. Auf Yorderspiegel (wohl von Hand des Pfarrers Georg
Hartmann): Diese kirchenordnung ist aus befelch der wolgebornen frauen und herrn, frauen Anna, grävin von
Hohenloe und frauen zu Langenhurg etc., gehornen von Solmis, wittibin etc. und herrn Wolffgang, grave von
Hohenloe und herrn zu Langenburg etc alhier gen Elpersheim uhergeben worden den 16ten Novemhris anno
reparatae salutis 1578. Beiliegend Zettel von Bernhard Lilienfein über Empfang der korrigierten KO am 27. 12.
1603. Neben anderen Änderungen wurde bei den Katechismuspredigten jeweils die 2. Fassung der Auslegung
der 10 Gehote nach Luthers Katechismus in der KO geändert.
Langenburger Ex.: Dekanat Langenburg, Prädikaturbibliothek 11/122. Einige Seiten ausgebessert. Später
vorne, hinten und vor Bl. 13 weiße BJätter zugebunden (z.T. beschrieben).
Neuensteiner Ex.: Neuensteiner Archiv BH 5h 2. Auf Titelblatt unten: Ex libris Abrahami Buldaweri Anno
Christi 1595. Z.T. ausgebessert, vorne 2 und hinten 15 Blätter zugebunden.
Nürnberger Ex.: Stadthibliothek Nürnherg. Besitzvermerk: Albrecht Eckhartt von Waldenburg. Hoff-
drommeter.
Öhringer Ex.: Dekanat Öhringen, Stiftsbibliothek Dr. 21. Vorne 4 und hmten 6 weiße Bl. zugebunden.
111 Günther a.a. O. 51.
112 Reichs-Grund-Gesetzmäßigere Gegen-Demonstra-
tion, das imo das Remedium Revisionis... o.O.
1749, mit Beilage: Extractus ein- und anderer in
der ... sogenannten gemeinschaftlichen Llohenlohi-
schen Kirchen-Ordnung und der neuen Auflage der
Anno 1688 befindlichen vielen Stellen, so die
Catholische Kirche, die Lleiligen Gottes, Catholische
Religion und derselben Glaubige aufs ahscheulichste
und schmählichste lästern... Dagegen Joh. Chri-
stian Wibel, Kurze, doch gründliche Rettung der
Hohenlohischen gemeinschaftlichen Kirchen- wie
auch Waldenburg-Pfedelbachischen Consistorial-
Ordnung... In: Acta historico-ecclesiastica 13.
Weimar 1749, 870-881.
113 Günther a.a. O. 71.
114 Öhringen: Holl 1799, 476 S. 4°, teilweise Impressum
Schwäbisch ILall, im Verlag bei David Ludwig
Schwend.
250