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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0374
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26. Kapitels- und Visitationsordnung 1579

diener und zweier Räte aus beiden Herrschaften sollten sich einer ,,kirchen- und capitelsordnung“
vergleichen. Daraufhin schlug Gräfin Anna vor, daß bei der geplanten Versammlung neben der
Kirchenordnung ,,auch der visitation und kirchendiener versamblung“ und wie der Kirchen- und
Schuldiener Mängel zu bessern, vorzunehmen sei 13. Gleichzeitig mit dem 2. Entwurf der KO hat
Meder (u.U. mit G.Hartmann und Rudolph in Neuenstein) nicht nur die brandenburgische Ka-
pitels-, sondern auch die KonsistorialO. überarbeitet. Hyso berichtete darüber an Graf Wolfgang 14,
daß seinem Urteil nach ,,nicht allein diße kirchen- und andere ordnungen, alß deß ehegerichts,
visitations, geistlichen capitels und zusamenkünft, welche beede genant wercien consistorium,
synodus oder conventus“ nach den markgräfischen Ordnungen gemacht seien. ,,Beide“ bezeichnet
hier keine Zweizahl, sondern leitet eine Aufzählung ein. Es sind Ehegericht und Konsistorium so-
wie geistliche Kapitel und Zusammenkünfte, Synodus oder Konvent einander zuzuordnen. Wegen
des geringen Umfangs der Grafschaft lehnte Hyso die Einteilung in Kapitel mit Superintendenten,
die Spezialvisitationen durchführen, ab. Statt dessen schlug er vor, ,,die capitulszusammenkunft-
und visitationsordnung“ nach den Schlußkapiteln cler KO von Hanau-Lichtenberg 1573 15 zu rich-
ten (und entsprechend bei der KO zu lassen). Die Hanauer KO sah eine jährliche Generalvisitation
durch mehrere geistliche uncl weltliche Visitatoren und jährliche Synoden vor. Die Leitung der
Synoden in clen beiden Bezirken sollte anscheinend in den Händen derselben Personen, eines
Juristen und Geistlichen, liegen. Auf Grund von Hysos Bedenken fand vom 11. Nov. 1577 ab die
Beratung der vornehmsten Räte und Kü'chendiener in Langenburg statt. Gräfin Agatha von Wal-
denburg berichtete an den Mitvormund Schenk Heinrich von Limpurg darüber 16: ,,Sonsten hat
gedachter Oringewisch precliger [Meder] etliche andere orclnung, die visitation, superintendentz,
den stift Oringew [wegen Unterhaltung eines Ehegerichtes] und anders betrelfend, so usserhalb
vorbestimpter kirchenordnung begriffen, [vorgebracht]; clie seyen usser etlichen bewegenden
ursachen sobald nit angenomen, sonder zu fernerer berattschlagung uf ebenmessige ratification ver-
schoben worden.“ Dennoch war gegen Hysos Rat dio Einführung von Kapiteln und eines Konsisto-
riums beschlossen worden uncl dieser, wie er am 10. 12. 1579 schrieb, mit der Ausarbeitung ,,der
consistori-, synodi uncl capitelsordnung“ beauftragt worden 17. Bei der Waldenburger Beratung im
Frühjahr 1578 kamen auch die Kapitels- und Konsistorialordnungen zur Sprache. Es wurde encl-
gültig clas 12. Kapitel von der Kirchendisziplin in die Kirchenordnung aufgenommen, das als 2. und
3. Instanz für die Verhängung cles Bannes die Superintendenten und das Generalkonsistorium in
Öhringen nannte, obwohl deren Ordnung erst noch zu erlassen war.

Benutzte Ordnungen

Hyso hatte als vermutetes Yorbild für Meders Entwurf die nicht erhaltene markgTäflich-brandenburgische
Ordnung vom 1. 8. 1558 genannt 18.

Vorliegende KapitelsO. ist eine erweiterte Bearbeitung von:

Brand.O. 1565: Kapitelsordnung der Markgrafschaft Brandenburg 1565 (Sehling 11, 346-359).

Nur geringen Einfluß hatten

Württ. KO 1559, die große württ. Kirchenordnung (siehe S. 2), und
Hanauer KO 1573 (siehe S. 238).

Vor allem die Visitationsartikel mit den dazugehörigen Bestimmungen und das Visitationspatent stammen

13 Meder an Graf Wolfgang, 19. 8. 1577, GA 15, 5.
Anna an Wolfgang 24. 8. 1577, GA 14, 5.

14 29. 10. 1577, GA 14, 4.

16 Titel siehe bei KO 1578 (S. 238). Bichter 2, 506-508
druckt die Schlußkapitel Von der visitation, Von den

synoden oder capiteln der pfarherrn.

16 15. 1. 1578, StA Ludwigsburg B 113, 840.

17 Hyso an waldenburgische Räte, Wald X A 23

18 Siehe S. 117 f.

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