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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Franz, Gunther [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0431
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29. Visitation 1581

Nachgeschichte

Niederschlag fand die Öhringer Beratung im „Protocollum articulorum generalium“ (Prot.
1581), das zusammen mit der Öhringer „Summarischen Relation“ von beiden Herrschaften am 4./5.
November in Waldenburg beraten wurde. Ergebnis sind der Befehl für Öhringen (Nr. 31) und clie
KO 1582 als Sammelwerk. Dabei wurde clie Visitationsinstruktion von 1581 in eine neue Visitations-
ordnung eingearbeitet; auf das Patent vom 2. Januar 1581 wurde verwiesen. Es solle während der
Amtszeit eines Superintendenten nicht erneuert werclen (§ D 1). Daß regelmäßig zweimal im Jahr
visitiert wurde, muß bezweifelt werden. Eür die Weikersheimer Herrschaft und Öhringen ist eine
andere VisitationsO. von 1589 erhalten (Nr. 45); in der Waldenburger Herrschaft wurde unsere
VisitationsO. aber nachweislich weiterverwendet.

Druckvorlagen

a. Visitationsinstruktion.

A : Visitationsinstruktion und Patent der Neuensteiner Herrschaft, beispielhaft ausgestellt für Gallus Hart-
mann, Spezialsuperintendent in Neuenstein. Reinschrift der Kanzlei mit Änderungen. Ohne Datum. Wald XV
A 7. 16 Bl., auf letzter Seite: Superintendentis instruction. Die Änderungen von anderer Hand betreffen z.T.
Versehen, z.T. sachliche Ergänzungen. Dies Exemplar muß am 2. Januar 1581 als Vorbild nach Waldenhm’g ge-
schickt worden sein. Es flnden sich darin Änderungen vom 27. Juni 1587 als Konzept für Visitationsinstruktion
und Patent von Graf Georg Friedrich von Waldenburg. Die Superintendenten sind nicht bezeichnet. Weiter sind
Änderungen vom 26. Mai 1597 für Visitationsinstruktion und Patent desselben Grafen enthalten. Vermerk auf
Umschlag: Acta, enthaltend die superintendenteninstruction von 1597. Im Text ist vermerkt, daß die Schrift-
stücke hestimmt seien für die Superintendenten von Waldenburg, Pfedelbach und Bartenstein (Ettenhausen).

B: Visitationsinstruktion der Neuensteiner Herrschaft für Peter Pfeffer, Spezialsuperintendent in Ingel-
fingen. Ausfertigung vom 2. Januar 1581 mit Siegel. PA 93, 3, 17. 10 Bl., das erste und letzte ohne Text. Alter
Vermerk auf letzter Seite: Kürchenordnung ao etc. 1581. [Erweitert:] Wegen ... den 2 Januarü, instruction und
befehl an specialsuperintendenten zue Ingelfingen, ein kürchen- und schuelenvisitation anzustellen.

C: Visitationsinstruktion der Waldenhurger Vormundschaft für Franz Jakob Moser, Spezialsuperintendent
in Waldenhurg. Ausfertigung vom 5. Januar 1581 mit Siegel. Wald XV A 21. 10 Bl., das erste beschädigt.

b. Visitationspatent.

Siehe oben A. Keine Ausfertigung erhalten.

c. Befehl an die Spezialsuperintendenten.

Konzept der Neuensteiner Kanzlei mit Streichungen und Einfügungen des Neuensteiner Rates Zacharias
Hyso. GA 15, 7. Doppelbl. Auf letzter Seite nur späterer Vermerk: Herrn graf Wolffgangs von Hohenlohe hefehl
an die 4 specialsuperintendenten zu Neuenstein, Langenburg, Weikersheim und Ingelfingen, die kirchenvisita-
tiones vorzunehmende ao. 1581. Der Befehl ist bestimmt für Gallus Hartmann, 1556-1595 in Neuenstein; Chri-
stoph Kremer (Cremer), 1576-1581 Langenburg; Veit Mögner, 1571-1587 Weikersheim; Petrus Pfeffer, 1556-1606
Ingelfingen.

d. Wie es der außlendischen pfarren halben ...

Protocollum articulorum generalium der Öhringer Beratung vom 31. Juli-4. Aug. 1581. PA 93, 3, 17. Art.
30, Bl. 14b—16a. Handschrift des Neuensteiner Sekretärs Albrecht Wilhelm Heber mit Vermerken über die
Entscheidungen der Herrschaft.

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