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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0578
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42. Eide, Reverse und Bestallungen ab 1588

wurde offensichtlich ein Weikersheimer Bestallungsformular, das vielleicht aucli in Neuenstein ver-
wendet wurde, den Gegehenheiten angepaßt. Vor allem fiir den Prediger" waren Änderungen nötig,
wenn sich seine Aufgaben auch weitgehend auf die Aufsicht über die Öhringer Kirche und Schulen
beschränkten. Die wichtigste Neuerung gegenüber 1590 sind ausführliche Bestimmungen über die
Abfassung der Predigt. Daß uns Reverse cier Herrschaft Weikersheim (einschließlich Langenburg)
erst ab 1596 vorliegen, besagt nichts über die erste Verwendung.

Es ist uns eine Fülle von Bestallungen oder Reversen der Herrschaft Weikersheim 1600-1607
erhalten 7 8. Die Kirchendiener der Neuensteiner Herrschaft mußten 1607 nach dem Anfall an Wei-
iiersheim neue Bestallungen erhalten 9. Spätestens ab 24. 8. 1608 wurde der naheliegende Schritt
unternommen, die Bestallungen von den ausführlichen Bestimmungen über die Amtsführung durch
eine begleitende Pfarrerorclnung, auf clie in den Bestallungen verwiesen wurde, zu entlasten. Diese
Ordnung umfaßte in der Regel 4 Bl. uncl trug clen Titel: Unser Wolffgangen, graven von Hohenlohe
uncl herrn zue Langenburg etc., bevehl und ordnung, weßen sich ein ieder pfarrherr zue..., so
ietzo alldo oder künftig dahin geordnet wird, in seinem beruff, lehr, leben und wandel zu verhalten 10.
Die Schulmeister hatten 1605 eine eigene Ordnung mit Aufführung ihrer Amtsgeschäfte und Be-
soldungen erhalten 11. Neue Bestallungen wurden 1610 nach dem Tocle Graf Wolfgangs notwendig,
wobei der Hofprediger Assum eine besondere Form benötigte 12. Die alte, ausführliche Form (un-
sere Nr. c) wurde noch 1626 unter Graf Georg Friedrich (Weikersheim) verwendet 13. Aus der Wal-
denburger Herrschaft liegt uns nur eine Bestimmung von 1594 vor, daß alle Kirchendiener eine aus-
gefuhrte Bestallung erhalten sollen (Nr. d). Die kurzen Angaben stehen in deutlichem Kontrast zu
den weitschweifigen Regelungen cler Neuensteiner und Weikersheimer Herrschaft. InWaldenburg
war man „altmodischer“ und verziclitete auf eine schriftliche Regelung jeclen Details.

Druckvorlagen

a. Eid der gemeinsamen Kirchendiener von 1588.

A: Konzept mit Änderungen zu Beginn einer Zusammenstellung aller Eidesformulare. SchloßA in Langen-
burg LXIY 2, 1. Die ersten beiden von 16 Bl. Auf letzter Seite Vermerk: Gremeiner geist- und weltlicher diener
pflichtleistung. Zwischentitel: Juramenta und aid, welche die gemeinen der graveschaft Hohenloe diener geloben
und schweren sollen. Gemeiner theologen pflicht. Es folgen: Des rectoris und schuldiener der lateinischen schul
[in Öhringen] aid, Gemeine Räte (Kanzler, Zacharias [Hyso], D. Georg Herman), Hans Frantzen (als Neuensteini-
scher Diener), Hofmedicus D. Eucharius [Seefriedt] 14, Stiftssyndicus, Stiftsgegenschreiber, Ober- und Unter-
spitalmeister, Schultheiß zu Niedernhall, Forstknechte über die gemeinsamen Jagden, Forstmeister und Förster
zu Hermersberg. Ein Blatt mit des Organisten zu Öhringen Eid liegt bei.

7 Im Revers 1595 wurde der Titel des Öhringer Stifts-
predigers in „Stadtprediger“ geändert.

8 Weik B I 32, 25.

9 Protocoll der bestallüngen und ordnüngen (PA 93,
4, 14) sind die Texte der Bestallungen von Petri
Cathedra (22. 2.) 1607 gesammelt: Bestallung für

M. Martin Bach, Hofprediger und Superintendent

zu Neuenstein (gewöhnliche lange Form). Es folgt
Revers mit abgekürzter Bestallung. Bestallung von
Georg Hartmann, Pfarrer in Neuenstein. Revers von
G.Hartmann uncl allen anderen Pfarrern Neuen-

steiner Teils. — Konzepte für den Neuensteiner

Superintendenten und die gewöhnlichen Pfarrer

finden sich Weik B I 32, 24b.

10 2 Formulare und Ausfertigungen von 1608 und 1614
im SchloßA in Langenburg LXIY 3, außerdem
Weik B I 32, 25.

11 Ausfertigungen für Elpersheim, Schäftersheim,
Adolzhausen und IJerbsthausen mit je 8 Bl. Weik B
I 32, 36.

12 Revers und Bestallung vom 24. 8. 1610. Weik B I 32,
25, 32 und 33.

13 Revers von Hans Georg Guttermann für die Pfarrei
I-Iohebach vom 29. 10. 1626 (a.a.O.).

14 Seefried wurde 1587 zu einem Stadtphysicus und
Leibmedicus in Öhringen angenommen. Ab 1586 war
er nur herrschaftlicher Leibarzt; er starb 1610.

(A.Schumm, Entwicklung des Medizinalwesens in der
Grafschaft Hohenlohe, 1964, 15-18.)

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