45. Visitationsordnung 1589
Puncten, darauf die pfarherr und kirchen-
diener zue befragen^
1. Ob er hpfarherr sich unserer publicirten ikir-
chen- und andern hernacher der gesäng und cere-
monien halben uberschickten ordnungen lli17 ge-
brauche und sich deren mit predigen, fürlesung der
capitul alten und neuen testaments sambt Veit
Dieterichs summarien, deßgleichen den lobgesängen,
gebetten und collecten, gemeß verhalte 18.
2. Ob auch in kfeyertagen und alle freytag k pre-
digten gehalten und die ordenliche evangelia sowol
sonn- alß feyertags wie auch die episteln und andere
text alten und neuen testaments außgelegtwerden 19.
3. Wie oft 1 der pfarher daß nachtmahl unsers herrn
Christi im jahr halte, ob er in 1 der privatconfession 20
ein iedes besonder oder etliche miteinander ver-
höre m.
4. Ob die untertanen auch die predigten vleißig
besuchen und bei den gesängen 11, gebetten und
empfahung deß segens verharren, °auch ihr kinder
und gesind gleichfalß in die predigten schicken 0.
5. Ob erstbemelte unsere untertanen auch in der
s Bei den, Fragpunkten wurden die Fragen für die
gemeinsam verwaltete Stadt Öhringen jeweils an-
gemerkt. Dort lautet die Überschrift: Verzeich-
nus etlicher puncten, darauf die pfarrher und
kirchendiener zue Oringaw zue hefragen.
h_l1 Öhringen: priester oder pfarrher sich der graff-
schaft puhlicirten kirchenordnungen.
1-1 In B zuerst: kirchenordnung. Änderung in B,
ebenso C: kirchen- und andern hernacher der [in
B gestrichen; fehlt C: ceremonin und] gesang hal-
ben uberschikten ordnung.
k_k B und C: feyer- und freytagen. Öhringen: feyer-
tagen und ander gewohnliche wochen-.
1-1 Öhringen: daß nachtmal unsers herrn Christi ge-
halten, oh in.
m Öhringen: verhört werden.
n Fehlt Öhringen.
0-0 Fehlt B und C.
p Frage in Öhringen: Oh auch der catechißmus
vleißig gehalten.
q-q Fehlt Öhringen.
r_r Fehlt Öhringen. ,,auch alte personen“ in B einge-
fügt.
s Öhringen: + und die überige hauptstück des
catechismi.
t_t Öhringen: auch der catalogus (... gehalten).
u_u In B geändert, vorher: getauften kindern und den
communicanten.
kirchen mitsingen und, was die schuler angefangen,
hinaußbringen helfen.
6. Ob sich unsere untertanen auch fleißig zu dem
nachtmahl deß Herrn finden.
7. Ob er, der pfarher, selbsten den catechißmum
fleißig halte 21 oder dem schuelmeister allein daßel-
big zu verrichten befehleP.
8. Ob die eltern ihre kinder vleißig zum catechiß-
mo schicken, °auch sein fleiß bei den kindern nutz
schaffe*! 22.
9. rAuß was ursachen (wie glaubwürdiger bericht
einkommen) etliche, auch alte personen, in seiner r
pfarr sein sollen, die das Vatter unser s nit zu spre-
chen wißen, ob dieselben auch deß Herrn abend-
mahl besuchen, und was sie sich in der privatcon-
fession erzeigen.
10. Ob ^er auch den catalogum 1 mit den ucommu-
nicanten, deßgleichen den geteuften kindern, ihren
vättern und gevattern u halte 23.
11. vOb er auch ein gewiß register halte v über die
personen, so sich in ehestand begeben und christ-
licher ordnung nach einsegnen laßen.
12. Item, mit was fleiß er die kranken und ster-
v-v Öhringen: Ob auch... gehalten.
17 In den Entwürfen B und C wird die GesangsO. 1589
(Nr. 44) gemeint sein. Befehle wegen der Zeremonien
betrafen hauptsächlich das tägliche Gebet 1588. In
A kann wie sonst an die Schul- und GesangsO. 1596
(Nr. 54) und weitere Befehle gedacht sein.
18 Siehe KO 1578, Nr. 25, Kap. 2; die Kollekten (= Ge-
bete) in Kap. 3. Zu den Summarien Veit Dietrichs
siehe KO 1553, Nr. 5, S. 74, Anm 116. Die ersten 3
Fragen aus KapitelsO. 1579 (Nr. 26), Fragen I, 1-3.
19 Die Pfarrer legten an Sonn- und Feiertagen die ver-
ordneten (altkirchlichen) Evangelien, am Freitag
aber die verordneten Episteln des vorherigen Sonn-
tags aus. An den Wochengottesdiensten (besonders
in Öhringen) wurden auch ganze Bücher fortlaufend
ausgelegt.
20 Das Verhör der Abendmahlsgäste bei der voran-
gehenden Vesper, bei dem nach dem Katechismus
gefragt wurde, siehe KO 1578 Kap. 6.
21 Bei den Katechismusgottesdiensten an Sonn- (und
Feier-)tagen um 12 Uhr. In Filialorten wurde er vom
Schulmeister gehalten.
22 Aus KapitelsO. 1579, Nr. 26, Frage I, 3.
23 Aus KapitelsO. 1579, Frage I, 5. Die Kommunikan-
ten-, Tauf-, Ehe- und Totenregister sind alle in der
KO 1578, Nr. 25, gefordert.
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Puncten, darauf die pfarherr und kirchen-
diener zue befragen^
1. Ob er hpfarherr sich unserer publicirten ikir-
chen- und andern hernacher der gesäng und cere-
monien halben uberschickten ordnungen lli17 ge-
brauche und sich deren mit predigen, fürlesung der
capitul alten und neuen testaments sambt Veit
Dieterichs summarien, deßgleichen den lobgesängen,
gebetten und collecten, gemeß verhalte 18.
2. Ob auch in kfeyertagen und alle freytag k pre-
digten gehalten und die ordenliche evangelia sowol
sonn- alß feyertags wie auch die episteln und andere
text alten und neuen testaments außgelegtwerden 19.
3. Wie oft 1 der pfarher daß nachtmahl unsers herrn
Christi im jahr halte, ob er in 1 der privatconfession 20
ein iedes besonder oder etliche miteinander ver-
höre m.
4. Ob die untertanen auch die predigten vleißig
besuchen und bei den gesängen 11, gebetten und
empfahung deß segens verharren, °auch ihr kinder
und gesind gleichfalß in die predigten schicken 0.
5. Ob erstbemelte unsere untertanen auch in der
s Bei den, Fragpunkten wurden die Fragen für die
gemeinsam verwaltete Stadt Öhringen jeweils an-
gemerkt. Dort lautet die Überschrift: Verzeich-
nus etlicher puncten, darauf die pfarrher und
kirchendiener zue Oringaw zue hefragen.
h_l1 Öhringen: priester oder pfarrher sich der graff-
schaft puhlicirten kirchenordnungen.
1-1 In B zuerst: kirchenordnung. Änderung in B,
ebenso C: kirchen- und andern hernacher der [in
B gestrichen; fehlt C: ceremonin und] gesang hal-
ben uberschikten ordnung.
k_k B und C: feyer- und freytagen. Öhringen: feyer-
tagen und ander gewohnliche wochen-.
1-1 Öhringen: daß nachtmal unsers herrn Christi ge-
halten, oh in.
m Öhringen: verhört werden.
n Fehlt Öhringen.
0-0 Fehlt B und C.
p Frage in Öhringen: Oh auch der catechißmus
vleißig gehalten.
q-q Fehlt Öhringen.
r_r Fehlt Öhringen. ,,auch alte personen“ in B einge-
fügt.
s Öhringen: + und die überige hauptstück des
catechismi.
t_t Öhringen: auch der catalogus (... gehalten).
u_u In B geändert, vorher: getauften kindern und den
communicanten.
kirchen mitsingen und, was die schuler angefangen,
hinaußbringen helfen.
6. Ob sich unsere untertanen auch fleißig zu dem
nachtmahl deß Herrn finden.
7. Ob er, der pfarher, selbsten den catechißmum
fleißig halte 21 oder dem schuelmeister allein daßel-
big zu verrichten befehleP.
8. Ob die eltern ihre kinder vleißig zum catechiß-
mo schicken, °auch sein fleiß bei den kindern nutz
schaffe*! 22.
9. rAuß was ursachen (wie glaubwürdiger bericht
einkommen) etliche, auch alte personen, in seiner r
pfarr sein sollen, die das Vatter unser s nit zu spre-
chen wißen, ob dieselben auch deß Herrn abend-
mahl besuchen, und was sie sich in der privatcon-
fession erzeigen.
10. Ob ^er auch den catalogum 1 mit den ucommu-
nicanten, deßgleichen den geteuften kindern, ihren
vättern und gevattern u halte 23.
11. vOb er auch ein gewiß register halte v über die
personen, so sich in ehestand begeben und christ-
licher ordnung nach einsegnen laßen.
12. Item, mit was fleiß er die kranken und ster-
v-v Öhringen: Ob auch... gehalten.
17 In den Entwürfen B und C wird die GesangsO. 1589
(Nr. 44) gemeint sein. Befehle wegen der Zeremonien
betrafen hauptsächlich das tägliche Gebet 1588. In
A kann wie sonst an die Schul- und GesangsO. 1596
(Nr. 54) und weitere Befehle gedacht sein.
18 Siehe KO 1578, Nr. 25, Kap. 2; die Kollekten (= Ge-
bete) in Kap. 3. Zu den Summarien Veit Dietrichs
siehe KO 1553, Nr. 5, S. 74, Anm 116. Die ersten 3
Fragen aus KapitelsO. 1579 (Nr. 26), Fragen I, 1-3.
19 Die Pfarrer legten an Sonn- und Feiertagen die ver-
ordneten (altkirchlichen) Evangelien, am Freitag
aber die verordneten Episteln des vorherigen Sonn-
tags aus. An den Wochengottesdiensten (besonders
in Öhringen) wurden auch ganze Bücher fortlaufend
ausgelegt.
20 Das Verhör der Abendmahlsgäste bei der voran-
gehenden Vesper, bei dem nach dem Katechismus
gefragt wurde, siehe KO 1578 Kap. 6.
21 Bei den Katechismusgottesdiensten an Sonn- (und
Feier-)tagen um 12 Uhr. In Filialorten wurde er vom
Schulmeister gehalten.
22 Aus KapitelsO. 1579, Nr. 26, Frage I, 3.
23 Aus KapitelsO. 1579, Frage I, 5. Die Kommunikan-
ten-, Tauf-, Ehe- und Totenregister sind alle in der
KO 1578, Nr. 25, gefordert.
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