51. Verbot des Versclileierns der Frauen beim Abendmahl 1592
wohns dardurch kunftig zu enthehen, solches enden
und das sie hinfuro des schlairens vor dem mund zu
zeiten, wenn man das abendmal haltet, sovil müg-
lich müßig stehen, vermahnen wollet. Welches wir
euch hiemit auß oft wolgedachtes unsers gnedigen
herrn habendem bevelch freundlichen nicht bergen
w rollen, und sind euch jederzeit angenehme, freund-
liche dienst zu erweisen willig. Datum Weickerßheim,
den 11. Augusti anno etc. [15]92.
628
wohns dardurch kunftig zu enthehen, solches enden
und das sie hinfuro des schlairens vor dem mund zu
zeiten, wenn man das abendmal haltet, sovil müg-
lich müßig stehen, vermahnen wollet. Welches wir
euch hiemit auß oft wolgedachtes unsers gnedigen
herrn habendem bevelch freundlichen nicht bergen
w rollen, und sind euch jederzeit angenehme, freund-
liche dienst zu erweisen willig. Datum Weickerßheim,
den 11. Augusti anno etc. [15]92.
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