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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Franz, Gunther [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0661
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54. Schul- und Gesangsordnung samt Verbesserungen, der Kirchenzeremonien 1596

worte(wenn bei der Austeilung desAbendmahls Brot oderWeinnichtreichen) schlugen sie eine,,Ver-
gleichung“ der führenden Theologen der Grafschaft vor. Am 9. 3. 1595 stimmte Graf Georg Fried-
rich von Waldenburg zu, von den gemeinsamen Kirchendienern in Öliringen ein Gutachten über
die Bilder und „unnützen“ Zeremonien anzufordern 10. Statt clessen fand am 25. 6. 1595 in Öhringen
der „conventus und (die) freundliche, gottselige deliberatio“ statt. Neben einem Rat und in der
Regel den beiden Geistlichen der Residenzorte nahmen die vier Öhringer Kirchendiener teil * 11. Es
wurden folgende Fragen behandelt: 1. Von mitteldingen in gemein (von den als Adiaphora geltenden
Zeremonien im allgemeinen). 2. In specie von abschaffung der bilder. 3. Von widerholung der wort
der einsazung in reichung des abendmals. 4. Von der weisung oder monstration der patena und des
kelchs. 5. Von düchlein (Tücher wurden beim Abendmahl vorgehalten, um Herabfallen von Brot
und Wein zu verhindern). 6. Vom taufstein. 7. Vom freytagsleuten bey der litania, wie auch vom
wetterleuten. 8. Von cleß Lobwassers psalmen. Es wurde keine Einigung erzielt. In clem von allen
teilnehmenden Theologen unterschriebenen Rezeß wurden jeweils die beiclen entgegengesetzten Mei-
nungen festgehalten. Neben den Waldenburger Geistlichen widersetzte sich vor allem Martin Bach
aus Neuenstein 12. Graf Wolfgang zögerte keinen Augenblick mehr und ließ am 2. 7. 1595 alle seine
Kirchendiener in Weikersheim die Änderungen unterschreiben. Obwohl die Weikersheimer Geist-
lichen Assum und Horolcl offensichtlich in Öhringen die Vorschläge Graf Wolfgangs verteidigt
hatten, ist in der denkwürdigen Vorrede der „Vergleichung“ festgehalten, claß die Kirchendiener der
Landesteile Weikersheim und Langenburg „sampt und sonders“ gegen clie Änderungen waren und
nur unter Protest unterschrieben. Eer Landesherr konnte allein bestimmen, zwang aber wenigstens
nicht zur ILeuchelei.

Weniger einschneidende Fragen wurden in der Verbesserung der Kirchenordnung behanclelt,
die Graf Wolfgang 1596 erließ und in der weitgehend die Übung in der Weikersheimer Kirche
schriftlich niedergelegt sein wird.

Vorausgehende Dokumente

Bedenken A: Konzept mit Yerbesserangen von der Hand des Weikersheimer Hofpredigers Johannes
Assums. PA 93, 3, 20. 4 Bl., oben rechts beschädigt. Auf letzter Seite Yermerk von Hand Assums: Undertenig be-
denken, wie in unsers gnedigen herrn kirchen uf dem land ein gleichförmigkeit in den ceremoniis mit der kirch
alhie zu Weickersheim anzurichten.

Bedenken B: Reinschrift. PA 93, 3, 20. 10 BL, davon letztes leer, oben rechts beschädigt. Hinten derselbe
Yermerk, von späterer Hand falsch zugefügt: anno etc. 1595.

Frühere Ordnung: Entwurf von der Hand Assums. PA 93, 3, 21. 3 Bl., davon Bl. 3 a leer, 3 b Titel von glei-
cher Hand: Ordnung der kirchengesang in des wolgebornen herrn, herrn Wolffgangen, herren von Hohelohe und
herrn zu Langenburg etc. (eingefügt: u. g. herrn) stät und dorfkirchen. Es handelt sich um eine reine Gesangs-
ordnung.

Öhringer Konvent 1595: Rezeß des Öhringer Konvents vom 25. Juni 1595 als Vorbereitung für Teil III
unserer Ordnung.

Originalrezeß PA 93, 4, 1, 2. 6 Bl., davon 1. leer. Auf vorletzter Seite Unterschriften der teilnehmenden Kir-
chendiener. Vermerk: Gemeiner graffschaft theologorum conventus zu Oringen deliberatio und resolutio uf etz-
liche von gemeiner herrschaft proponirte puncten, welche wegen baptistischer, abgöttischen ceremonien entweder
gar abzueschaffen oder ferner zu behalten. Dasselbe PA 93, 4, 1, 14. 7 Bl., davon 1. leer. Auf Bl. 6a dieselben
Unterschriften. Hinten Yermerk: Recess und abschiede der graffschaft samptlichen kirchendiener benebens ilxrem
angeheftetem bedenken wegen verenderungen der kirchenceremonies. Sub dato 25. Junii ao. 1595.

10 Konzeptschreiben von Weikersheim an Graf Georg
Friedrich vom 16. 6. 1595 (PA 93, 4, 1).

11 Unterschriften von Caspar Zinn, Thomas Otto, An-
tonius Apin (Bien), Johann Erhard Hartmann (alle
Öhringen), Johann Assum, Augustin Horold (Wei-
kersheim), Gallus Hartmann, Martin Bach (Neuen-

stein), Paul Wernher (Waldenburg), Johann Rösler
(Pfedelbach, Waldenburger Herrschaft).

12 Konzeptschreiben von Graf Wolfgang an G-raf
Philipp in den Niederlanden vom 3. 7. 1595, PA 93,
4, 1.

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