a. Unser Wolffgangs, ... schuel- und gesangsordnung ... 1596
sprechen. Folgends solle an dem einen sontag ein
catechismuspredigt (in der getruckten kirchenord-
nung begriffen) 16, uber 14 tag aber hernacher erst
die nechstvolgend (und also der ordnung nach k biß
zue end derselben) verständlich abgelesen werden.
Nach ableßung sollen die kinder zum teil auß dem
text desjenigen hauptstucks im catechismo, darüber
die predigt gelesen worden, und dann auß der kurt-
zen außlegung desselben stücks oder art-iculs in
Lutheri catechismo 17 frag- und antwortweiß be-
griffen (als: Was ist das? etc.) examiniert werden.
Und dan, nachdem etliche kinder verhöret, solle der
pfarrherr widerumb für dem altar stehen und die
fürnembste puncten der verlesenen predigt (jungen
und alten solche desto besser einzubilden) gleichsam
summarie auf das kurtzest und verständlichest
repetiren, daruf folgends alßbald nach dem gesang
Jmit dem gebet und 1 segen der actus, welcher uber
ein stund lang durchauß m nicht wehren solle, be-
schlossen werden.
Den nechstfolgenden sonntag aber solle bey ab-
handlung des catechismi nach fürgesprochnen
sechs hauptstücken und gebet ein par knaben oder
meidlin (umbgewechselt) aufgestelt werden, welche
die sechs hauptstück morgen-, abend- n und tisch-
gebet einander mit lauter stimm fragen und ant-
wort geben. Folgends sollen etliche kinder durch
den pfarrherr insonderheit von solchen sechs haupt-
stucken und gebeten examiniert, alßdan ein haupt-
stuck auß dem catechismo Lutheri von dem einen
knaben oder meidlin (alß zum exempel: Wie laut
das erst gepot etc.), von dem andern knaben oder
meidlin aber eben dasselbige hauptstuck auß der
außlegung desselben hauptstucks, in unserm cate-
chismo 0 begriffen und auch in frag und antwort
gestellet 18 (alß zum exempel von den zehen gebot-
k Statt ,,der ordnung nach“ in Vergleichung 1607 A:
von anfang an. 1607 B: der ordnung nach von an-
fang an.
1-1 Vergleichung 1607: mit dem gebett, welches man
pflegt täglich zu verleßen (außgenommen, da ein
kind zu taufen, alßdan solches gebott kan einge-
stellet und die tauf furgenohmen) folgends mit
dem.
m Fehlt Vergleichung 1607.
n Fehlt Vergleichung 1607 B.
ten: Wer hat die zehen gebott Gottes gegeben? etc.),
gefragt und von dem andern antwort gegeben wer-
den. Nach disem sollen etliche kinder auß den fra-
gen und antworten der außlegungP des fürstehen-
den articuls (alß zum exempel widerumb von den
zehen gebotten: Wer hat die zehen gebott Gottes
gegeben?) von dem pfarrherr examiniert und dan
eben solche außlegung des fürstehenden articuls,
wie sie in frag und antwort gestellet, für dem altar
durch den pfarrherr so einfeltig, verständlich und
kurtz, das es auch die kinder fassen könden, auß
heyliger schrift ercleret und damit (nachdem man
das gesang verrichtet, das gebet und der seegen ge-
sprochen) solle der actus (so sich ebenmeßig uber
ein stund nicht verlängern solle) an sein end laufen.
Es solle auch ein jeder pfarrherr, sooft er sein
kurtze außlegung der frag und antwort im catechis-
mo (alß: Bistu ein christ etc.) zu end gefürt, wider-
umb zum eingang des catechismi nach bescheehener
vorsprechung, recitierung (so von den knaben oder
meidlein geschiehet) und examinierung (welches er
verrichtet) der sechs hauptstuck und gebet anstatt
des actus für dem altar ein kurtze vermahnung tun
auß Gottes wort zue fieißiger besuechung, lehrnung
und repetierung des catechismi, in welcher ver-
mahnung er alten und kindern woll zu hertzen fliren
solle, wie hoch uns am rechten verstand und ge-
brauch solcher sechs hauptstuck (unser ewiges heil
zu erwerben) gelegen seie.
8. Dieweyl auch der getruckten kirchenordnung
ein besonder gebet einverleibt (fol. II) 19, zur zeit
ohnfruchtbaren wetters desselben sich zu gebrau-
chen, auch da man durch das gebet von Gott ein
gnedig wetter erworben, ein besondere danksagung
angestellt ist, welche (dieweyl sie in der getruckten
0 Statt ,,unserm catechismo“ in Vergleichung 1607:
den hohenloischen fragstüecken (unserm catechis-
mo).
p ,,der außlegung“ fehlt Vergleichung 1607.
16 Die Brandenburgischen Kinderpredigten in KO
1578, Nr. 25, Anhang 3.
17 KO 1578, Anhang 1.
18 Die Fragstücke vom Nutz und Gebrauch des Kate-
chismus in KO 1578, Anhang 2.
19 S. S. 269.
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sprechen. Folgends solle an dem einen sontag ein
catechismuspredigt (in der getruckten kirchenord-
nung begriffen) 16, uber 14 tag aber hernacher erst
die nechstvolgend (und also der ordnung nach k biß
zue end derselben) verständlich abgelesen werden.
Nach ableßung sollen die kinder zum teil auß dem
text desjenigen hauptstucks im catechismo, darüber
die predigt gelesen worden, und dann auß der kurt-
zen außlegung desselben stücks oder art-iculs in
Lutheri catechismo 17 frag- und antwortweiß be-
griffen (als: Was ist das? etc.) examiniert werden.
Und dan, nachdem etliche kinder verhöret, solle der
pfarrherr widerumb für dem altar stehen und die
fürnembste puncten der verlesenen predigt (jungen
und alten solche desto besser einzubilden) gleichsam
summarie auf das kurtzest und verständlichest
repetiren, daruf folgends alßbald nach dem gesang
Jmit dem gebet und 1 segen der actus, welcher uber
ein stund lang durchauß m nicht wehren solle, be-
schlossen werden.
Den nechstfolgenden sonntag aber solle bey ab-
handlung des catechismi nach fürgesprochnen
sechs hauptstücken und gebet ein par knaben oder
meidlin (umbgewechselt) aufgestelt werden, welche
die sechs hauptstück morgen-, abend- n und tisch-
gebet einander mit lauter stimm fragen und ant-
wort geben. Folgends sollen etliche kinder durch
den pfarrherr insonderheit von solchen sechs haupt-
stucken und gebeten examiniert, alßdan ein haupt-
stuck auß dem catechismo Lutheri von dem einen
knaben oder meidlin (alß zum exempel: Wie laut
das erst gepot etc.), von dem andern knaben oder
meidlin aber eben dasselbige hauptstuck auß der
außlegung desselben hauptstucks, in unserm cate-
chismo 0 begriffen und auch in frag und antwort
gestellet 18 (alß zum exempel von den zehen gebot-
k Statt ,,der ordnung nach“ in Vergleichung 1607 A:
von anfang an. 1607 B: der ordnung nach von an-
fang an.
1-1 Vergleichung 1607: mit dem gebett, welches man
pflegt täglich zu verleßen (außgenommen, da ein
kind zu taufen, alßdan solches gebott kan einge-
stellet und die tauf furgenohmen) folgends mit
dem.
m Fehlt Vergleichung 1607.
n Fehlt Vergleichung 1607 B.
ten: Wer hat die zehen gebott Gottes gegeben? etc.),
gefragt und von dem andern antwort gegeben wer-
den. Nach disem sollen etliche kinder auß den fra-
gen und antworten der außlegungP des fürstehen-
den articuls (alß zum exempel widerumb von den
zehen gebotten: Wer hat die zehen gebott Gottes
gegeben?) von dem pfarrherr examiniert und dan
eben solche außlegung des fürstehenden articuls,
wie sie in frag und antwort gestellet, für dem altar
durch den pfarrherr so einfeltig, verständlich und
kurtz, das es auch die kinder fassen könden, auß
heyliger schrift ercleret und damit (nachdem man
das gesang verrichtet, das gebet und der seegen ge-
sprochen) solle der actus (so sich ebenmeßig uber
ein stund nicht verlängern solle) an sein end laufen.
Es solle auch ein jeder pfarrherr, sooft er sein
kurtze außlegung der frag und antwort im catechis-
mo (alß: Bistu ein christ etc.) zu end gefürt, wider-
umb zum eingang des catechismi nach bescheehener
vorsprechung, recitierung (so von den knaben oder
meidlein geschiehet) und examinierung (welches er
verrichtet) der sechs hauptstuck und gebet anstatt
des actus für dem altar ein kurtze vermahnung tun
auß Gottes wort zue fieißiger besuechung, lehrnung
und repetierung des catechismi, in welcher ver-
mahnung er alten und kindern woll zu hertzen fliren
solle, wie hoch uns am rechten verstand und ge-
brauch solcher sechs hauptstuck (unser ewiges heil
zu erwerben) gelegen seie.
8. Dieweyl auch der getruckten kirchenordnung
ein besonder gebet einverleibt (fol. II) 19, zur zeit
ohnfruchtbaren wetters desselben sich zu gebrau-
chen, auch da man durch das gebet von Gott ein
gnedig wetter erworben, ein besondere danksagung
angestellt ist, welche (dieweyl sie in der getruckten
0 Statt ,,unserm catechismo“ in Vergleichung 1607:
den hohenloischen fragstüecken (unserm catechis-
mo).
p ,,der außlegung“ fehlt Vergleichung 1607.
16 Die Brandenburgischen Kinderpredigten in KO
1578, Nr. 25, Anhang 3.
17 KO 1578, Anhang 1.
18 Die Fragstücke vom Nutz und Gebrauch des Kate-
chismus in KO 1578, Anhang 2.
19 S. S. 269.
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