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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2002 — 2003

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II. Die Forschungsvorhaben
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Die Forschungsvorhaben der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
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Philosophisch-historische Klasse
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17. Luther-Register (Tübingen)
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18. Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts
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https://doi.org/10.11588/diglit.66351#0217
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228 | TÄTIGKEITSBERICHTE

Die Stichwörter werden nicht mehr wie beim lateinischen Sachregister in Wort-
familien geboten, sondern in rem alphabetischer Reihenfolge. Da es sich nicht um
einen Wortindex handelt, sondern um ein Sachregister, werden die Stichwörter in
der heutigen Sprachform angesetzt. Solchen Stichwörtern, die mißverständhch sein
könnten, werdenWorterklärungen beigegeben. Die zahlreichen Zitate in den größe-
ren Artikeln, die die Belege in einer sachlichen Gliederung anfuhren, geben einen
Eindruck von der originalen Sprachgestalt und von den Sachzusammenhängen, in
denen das Stichwort vorkommt.
Neue Artikel wurden im Jahre 2002 vor allem für den dritten Band erstellt. Die
Redaktion des zweiten Bandes steht vor dem Abschluß. Der Band wird 2003
erscheinen. Damit nimmt die Veröffentlichung des deutschen Sachregisters ihren
planmäßigen Gang.
18. Forschungsstelle Evangelische Kirchenordniingen des XVI. Jahrhunderts
Kritische und kommentierte Edition der Evangelischen Kirchenordnungen des 16.
Jahrhunderts, in Fortsetzung des 1902 von Emil Sehling begonnenen großen Edi-
tionsprojekts.
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Dieter Mertens, Gottfried Seebaß, Heribert
Smohnsky und Eike Wolgast (Vorsitzender); Prof. Dr. Irene Dingel, Prof. Dr. Luise
Schorn-Schütte
Forschungsstellenleiter: Prof. Dr. Gottfried Seebaß
Mitarbeiter: Dr. Sabine Arend, Dr. Thomas Bergholz
Die Forschungsstelle „Evangelische Kirchenordnungen“ wurde im Mai entsprechend
den vorangegangenen Beschlüssen der Akademie ins Leben gerufen. Mit diesem Pro-
jekt sollen normative Texte ediert werden, die die frühe Reformationsgeschichte
widerspiegeln. In den Territorien, die sich der evangelischen Lehre zuwandten, war
die kirchliche Neuordnung eine Aufgabe der jeweiligen Obrigkeit. Landesherr oder
städtischer Magistrat hatten für die Umsetzung der neuen Lehre in ihrem Einfluss-
bereich zu sorgen. Zu diesem Zweck erließen sie Ordnungen, die das kirchliche
Leben entsprechend den Grundsätzen der neuen Lehre regelten und die gedruckt
rasch Verbreitung fanden. Durch die enge Verzahnung von Religion und Politik
im 16. Jahrhundert hatten die Kirchenordnungen jedoch nicht nur Bedeutung für
kirchliche Belange, sondern auch weitreichenden Einfluss auf das welthche Rechts-
leben.
Mit der Edition der Evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts
wird an die Editionsarbeit des Erlanger Juristen Emil Sehling angeknüpft. Seme Edi-
tion, die bereits 1902 begonnen und mit Unterbrechungen unter dem Dach ver-
schiedener Organisationen bis 1980 fortgesetzt wurde, umfasst Ordnungen für den
mittel-, nord- und ostdeutschen Raum, Bayern, die Kurpfalz sowie die Grafschaft
 
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