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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2017 — 2018

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B. Die Forschungsvorhaben
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II. Tätigkeitsberichte (chronologisch)
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3. Deutsches Rechtswörterbuch
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https://doi.org/10.11588/diglit.55651#0187
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3. Deutsches Rechtswörterbuch

Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Wolfgang Frisch (Vorsitzender), Ro-
nald G. Asch (stellv. Vorsitzender), Willi Jäger und Wolfgang Kaiser; Prof. Dr. Anja
Amend-Traut, Würzburg; Prof. Dr. Albrecht Cordes, Frankfurt (Main); Prof Dr.
Christian Hattenhauer, Heidelberg; Prof. Dr. Gerhard Köbler, Innsbruck; Prof
Dr. Heiner Lück, Halle; Prof. Dr. Arend Mihm, Duisburg; Dr. Veit Probst, Hei-
delberg; Prof. Dr. Oskar Reichmann, Heidelberg/Göttingen; Prof. Dr. Clausdieter
Schott, Zürich; Prof Dr. Ingrid Schröder, Hamburg; Prof. Dr. Dr. h. c. Jan Schrö-
der, Tübingen; Prof Dr. Angelika Storrer, Mannheim
Leiter der Forschungsstelle: Prof Dr. Andreas Deutsch
Mitarbeiter: Dr. Almuth Bedenbender (65 %), Birgit Eickhoff (75 %), Dr. Katha-
rina Falkson (60 %), Stefanie Frieling (in Elternzeit), Christina Kimmel-Schröder
(50 %), Prof Dr. Peter König (75 %), Ingrid Lemberg (75 %), Eva-Maria Lill, Dr.
Stefaniya Ptashnyk (50 %) sowie Anke Böwe (Bibliothek, 50 %)
Im Juli 2017 wurde die Doppellieferung 7/8 (Sp. 961-1280) von DRW-BandXIII
dem Plan gemäß fertiggestellt. Sie enthält 1.063 Wortartikel und reicht von „Spieß“
bis „Stadtkanzlei“. Ergänzend wurden für die Onlineversion des Wörterbuchs über
2.650 sog. „Wortbelegungen“ angefertigt; solche Kurzartikel mit Angabe des nach
Ausweis des DRW-Archivs jeweils ältesten Belegs werden in die Internetfassung
des DRW aufgenommen, wenn zu einem im DRW-Archiv nachgewiesenen Wort
kein Vollartikel angefertigt wurde, weil das Wort nicht vor der festgelegten Zeit-
grenze belegt ist oder keine hinreichend rechtliche Verwendung nachweisbar ist.
Insgesamt wurden Belegnachweise aus 15 Archivkästen verarbeitet, zudem - wie
stets - auch Material aus elektronischen Ressourcen.
Dass in der Doppellieferung über tausend Artikel untergebracht werden konn-
ten, ist nicht zuletzt deshalb sehr erfreulich, weil mehrere besonders umfangrei-
che und daher platzraubende Wortartikel darin aufgenommen werden mussten, so
insbesondere die Artikel zu „sprechen“ (mit 32 Hauptbedeutungspunkten), „Staat“
(mit 19 Hauptbcdcutungspunkten), „Stab“ (mit 51 Haupt- und Unterpunkten)
und „stadt“ (mit 48 Haupt- und Unterpunkten). Immerhin noch zwölf Haupt-
bedeutungspunkte haben die Artikel „Sprache“ und „Spruch“. Vier Homonyme
mussten für „Spieß“ angelegt werden. Hervorzuheben ist ferner das Wort „Spital“,
das zwar selbst nur einen einzigen Bedeutungsansatz erhielt, zu dem aber rund
hundert Komposita und Ableitungen gehören. 125 Artikel enthält die „Staat“-Stre-
cke. Eine der umfangreichsten Kompositareihen des gesamten Wörterbuchs wird
die Artikelstrecke der mit „Stadt-“ beginnenden Wörter abgeben; im abgeschlosse-
nen Doppelheft sind hierzu auf über hundert Spalten bereits 333 Wortartikel abge-

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