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Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2017 — 2018

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C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
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I. Die Preisträger
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3.Walter-Witzenmann-Preis
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Jochen Rauber: „Strukturwandel als Prinzipienwandel. Theoretische, dogmatische und methodische Bausteine eines Prinzipienmodells des Völkerrechts und seiner Dynamik.“
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https://doi.org/10.11588/diglit.55651#0281
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Die Preisträger

„Strukturwandel als Prinzipienwandel. Theoretische, dogmatische und
methodische Bausteine eines Prinzipienmodells des Völkerrechts und
seiner Dynamik."
Schon seit den 1960er Jahren bemüht sich die Völkerrechtswissenschaft, die Ent-
wicklung der Völkerrechtsordnung zu erfassen, indem sie Entwicklungsphasen
unterscheidet und diese mit begrifflichen Paradigmen wie Koexistenz- oder Ko-
operationsvölkerrecht beschreibt. Die noch immer aktuellen Diskussionen über
die Konstitutionalisierung des Völkerrechts als dritte Stufe des völkerrechtlichen
Strukturwandels haben diesem Trend neuen Aufwind verliehen. Zu einem bes-
seren Verständnis dieses Strukturwandels beizutragen, unternimmt die sowohl
rechtstheoretisch als auch -dogmatisch ausgerichtete Dissertation.
Ausgehend von der Erkenntnis, dass eine rein begrifflich-beschreibende Er-
fassung des völkerrechtlichen Strukturwandels die eigentlich juristische Frage
nach Gründen und Rechtfertigung der den Strukturwandel ausmachenden Ver-
änderungen des völkerrechtlichen Regelbestands ausblendet, entwickelt sie ein
Modell, mit dem sich diese Veränderungen zugleich theoretisch erklären und in
normativer Hinsicht an die völkerrechtliche Dogmatik rückbinden lassen. Unter
Anknüpfung an die rechtstheoretische Unterscheidung von Rechtsregeln und
Rechtsprinzipien zeigt sie hierzu, dass sich eine jede völkerrechtliche Regel als
Ergebnis einer Abwägung völkerrechtlicher Grundprinzipien rekonstruieren lässt.
Auf einer rechtstheoretischen Ebene lassen sich die Veränderungen im Regelbe-
stand, an die die Strukturwandelthese anknüpft, so normativ dadurch erklären,
dass neue Grundprinzipien entstehen, die in den bestehenden Regeln noch keinen
Ausdruck gefunden haben.
Um zu zeigen, dass diese theoretische These auch dogmatisch und metho-
disch verfängt, belegen die weiteren Teile der Arbeit, dass zum Prinzipienbestand
des Völkerrechts heute neben der Staatensouveränität auch ein Umwelt-, ein Hu-
manitäts- und ein Rechtsschutzprinzip zählen und dass diese neu entstandenen
Grundprinzipien im Rahmen der gerichtlichen Auslegung und Fortbildung des
Völkerrechts eine Modifikation bestehender Völkerrechtsregeln bedingen können.
An ausgewählten Fallstudien wird dies in einem abschließenden Teil illustriert.

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