Konferenz: Rechtsprechung im Dialog der Gerichte
Zum dritten Themenblock stellten Andrej Lang, LL.M. (NYU, Universität
Halle-Wittenberg) und Sara Hungler (ELTE Universität Budapest) ihre Forschun-
gen dar.
Herr Lang knüpft an die Aufgabenverteilung zwischen EuGH und den nati-
onalen Gerichten und den daraus resultierenden Widerspruch an. Dieser Konflikt
könnte laut Herrn Lang durch ein gemeineuropäisches Verfassungsrecht gelöst
werden. Grundvoraussetzung für ein gemeineuropäisches Verfassungsrecht sei
der regelmäßige Austausch der Verfassungsgerichte, demzufolge das Gemeineuro-
päische Verfassungsrecht als Rechtsprechungskompromisse zwischen dem EuGH
und den nationalen Verfassungsgerichten sowie zwischen den einzelnen nationa-
len Gerichten zu verstehen sei.
Frau Hungler erläuterte die Rolle des EuGHs bei der Implementierung der
europäischen Säule sozialer Rechte am Beispiel der geschlechterspezifischen Dis-
kriminierung. Sie führte die Probleme bei der Umsetzung auf die unterschiedli-
chen Kapitalismusmodelle jedes Mitgliedstaates und deren Bewertung durch den
EuGH zurück. Die koordinierende Marktwirtschaft könne die Ziele der Säule auf-
grund bestehender staatlicher Kontrollmechanismen wesentlich besser umsetzen
als die liberale Marktwirtschaft. Der EuGH bevorzuge in seiner Rechtsprechung
bei der Kollision von Grundfreiheiten jedoch das liberale Modell und hindere
dadurch eine effektivere Integration. Wenn im Kollisionsfall auch die Grundfrei-
heiten eingeschränkt werden könnten, könnte dies wesentlich dazu beitragen, so
Frau Hungler, die koordinierte Marktwirtschaft zu unterstützen und dadurch die
Gleichstellung voranzutreiben.
Die fachlichen Diskussionen in Budapest wurden durch die herausragende Gast-
freundschaft auf ungarischer Seite hervorragend ergänzt und die Konferenz wurde
durch diese Begegnungen zu einem intensiven kulturellen Austausch. Wir können
auf eine erfolgreiche und schöne Tagung zurückblicken, die eine wertvolle Grund-
lage für die Fortsetzung des Diskurses darstellen wird. Die Fortsetzung wird für
das Frühjahr 2019 in Heidelberg geplant.
Lisa Kaldowski und Fruzsina Molndr-Gdbor
355
Zum dritten Themenblock stellten Andrej Lang, LL.M. (NYU, Universität
Halle-Wittenberg) und Sara Hungler (ELTE Universität Budapest) ihre Forschun-
gen dar.
Herr Lang knüpft an die Aufgabenverteilung zwischen EuGH und den nati-
onalen Gerichten und den daraus resultierenden Widerspruch an. Dieser Konflikt
könnte laut Herrn Lang durch ein gemeineuropäisches Verfassungsrecht gelöst
werden. Grundvoraussetzung für ein gemeineuropäisches Verfassungsrecht sei
der regelmäßige Austausch der Verfassungsgerichte, demzufolge das Gemeineuro-
päische Verfassungsrecht als Rechtsprechungskompromisse zwischen dem EuGH
und den nationalen Verfassungsgerichten sowie zwischen den einzelnen nationa-
len Gerichten zu verstehen sei.
Frau Hungler erläuterte die Rolle des EuGHs bei der Implementierung der
europäischen Säule sozialer Rechte am Beispiel der geschlechterspezifischen Dis-
kriminierung. Sie führte die Probleme bei der Umsetzung auf die unterschiedli-
chen Kapitalismusmodelle jedes Mitgliedstaates und deren Bewertung durch den
EuGH zurück. Die koordinierende Marktwirtschaft könne die Ziele der Säule auf-
grund bestehender staatlicher Kontrollmechanismen wesentlich besser umsetzen
als die liberale Marktwirtschaft. Der EuGH bevorzuge in seiner Rechtsprechung
bei der Kollision von Grundfreiheiten jedoch das liberale Modell und hindere
dadurch eine effektivere Integration. Wenn im Kollisionsfall auch die Grundfrei-
heiten eingeschränkt werden könnten, könnte dies wesentlich dazu beitragen, so
Frau Hungler, die koordinierte Marktwirtschaft zu unterstützen und dadurch die
Gleichstellung voranzutreiben.
Die fachlichen Diskussionen in Budapest wurden durch die herausragende Gast-
freundschaft auf ungarischer Seite hervorragend ergänzt und die Konferenz wurde
durch diese Begegnungen zu einem intensiven kulturellen Austausch. Wir können
auf eine erfolgreiche und schöne Tagung zurückblicken, die eine wertvolle Grund-
lage für die Fortsetzung des Diskurses darstellen wird. Die Fortsetzung wird für
das Frühjahr 2019 in Heidelberg geplant.
Lisa Kaldowski und Fruzsina Molndr-Gdbor
355