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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Franz, Gunther [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0022
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staufer wurden die Hohenlohe von diesen vor 1250 mit der Vogtei über das 1037 gestiftete Öhringer
Kollegiatstift St. Peter und Paul mit seinem umfangreichen Besitz belehnt. Während sie im Stamm-
land Verluste an Land und Rechten erfuhren, boten die Hoheitsrechte im Öhringer Raum die
Grundlage für eine erfolgreiche Territorialpolitik. In diesem geschlossenen Gebiet lagen Öhringen,
das im 16. Jahrhundert als „Hauptstadt“ der Grafschaft galt, die nicht in Erbteilungen einbezogen
wurde, und die beiden Residenzschlösser Neuenstein und Waldenburg. Her 1973 gebildete ,,Hohen-
lohe-Kreis“ mit Sitz inKünzelsau umfaßt dieses westliche Gebiet der Grafschaft. Es ist bedeutsam,
daß die territoriale Entwicklung der Grafschaft Hohenlohe schon Mitte des 15. Jahrhunderts im
wesentlichen zum Abschluß gekommen war la.

Die Geschichte von Hohenlohe ist durch eine Fülle von Teilungen bestimmt. Her dadurch
gegebenen Bedrohung für den Besitzstand und die Einheit der Grafschaft wurde durch Hausver-
träge und Erbeinigungen gewehrt, die festlegten, daß kein Graf eigenmächtig einen Teil der Herr-
schaft oder ein Hoheitsrecht veräußern oder verpfänden durfte. Für clie Folgezeit am wichtigsten
wurde die Erbeinigung von 1511 zwischen Albrecht III., der Neuenstein mit Ingelfingen und Lan-
genburg, und Georg I., der Waldenburg mit Pfedelbach und Bartenstein erhielt, geschlossen.
Öhringen blieb als „Hauptstadt“ der Grafschaft mit Stift und Spital weiterhin in gemeinsamer
Verwaltung. 1532 schloß sich auch Wolfgang von Weikersheim (mit Schillingsfürst) an, dessen Ge-
biet nach seinem Tode 1545 zwischen den Vettern Albrecht III. uncl Georg I. geteilt wurde.

Beide Grafen starben im Jahre 1551. Her älteste Sohn Georgs, Ludwig Casimir, war mit
34 Jahren selbständig und regierungsfähig und geriet mit der 2. Gemahlin Graf Georgs von Hohen-
lohe, Helene Truchsessin von Waldburg und ihren unmündigen Kindern Eberhard und Georg II.
wegen der Teilung und Vormundschaft in Streit. Nachdem ein Vergleich von 1552 nicht die Beistim-
mung der Truchsessen von Waldburg fand, erfolgte 1553-1555 die Teilung mit verschiedenen gegen-
seitigen Klagen und Prozessen. Nach dem Tode cles zehnjährigen Grafen Georg II. schlichtete Herzog
Christoph von Württemberg als kaiserlicher Kommissär am 20. 6. 1555 clen Rechtsstreit. Ludwig
Casimir wählte Neuenstein mit Langenburg und Weikersheim, während Graf Eberhard Waldenburg
mit Bartenstein und Schillingsfürst erhielt. Hie Stadt Öhringen mit dem Spital und der Vogtei über
clas Stift blieben gemeinschaftlich. Has ehemalige Kloster Schäftersheim fiel an Neuenstein; 1560
wurde Gnadental clem neuensteinischen uncl Goldbach dem waldenburgischen Teil zugeteilt. Hiese
Hauptlandesteilung ist der Ausgangspunkt für clie bis heute bestehenclen beiden Hauptlinien
Neuenstein uncl Waldenburg.

Graf Luclwig Casimir in Neuenstein konnte 1558 den halben Teil des Amts Schrozberg uncl
1562 clie Herrschaft Kirchberg erwerben, die an clie drei Reichsstädte Schwäbisch Hall, Rothen-
burg o. Tauber und Hinkelsbühl verpfändet bzw. verkauft worden war. Er baute das Neuensteiner
Wasserschloß im Renaissancestil (um 1564 vollendet). Ludwig Casimir war ein überdurchschnitt-
licher Regent, der durch Verordnungen für das geistliche und weltliche Regiment sorgte. In Walden-
burg wurde Graf Eberhard um 1558 aus der Vormundschaft entlassen. Er baute clas Schloß in
Pfedelbach auf alten Grundmauern auf. Eberhard starb an Verbrennungen, die er sich bei einem
Karnevalsunglück 1570 in Waldenburg zuzog.

In seinem Testament von 1564 (Nr. 16) bestimmte Ludwig Casimir, daß die Grafschaft Neuen-
stein erst geteilt werden dürfe, wenn alle Schulden abbezahlt und alle Söhne 25 Jahre alt seien
(1578). Bis clahin sollen clie beiden ältesten Söhne Albrecht und Wolfgang mit cler Witwe Gräfin
Anna von Solms clie Regierung gemeinsam führen. Hie Kanzlei solle in Neuenstein gemeinsam
bleiben.

la Karl Schumm, Zur Territorialgeschichte ITohenlohes, WF 58 (1974), 67-108.

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