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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0023
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Bei Fortdauer der gemeinsamen Regierung wurde am 19. 7. 1574 eine vorläufige „Assignations-
teilung“ durchgeführt. Die Einkünfte der verschiedenen Ämter des Neuensteiner Teils wurden auf
die drei Hofhaltungen aufgeteilt. Graf Albrecht nahm Sitz in Weikersheim, Graf Wolfgang in
Langenburg (mit Ämtern Döttingen und Kirchberg). Nach dem schon am 16. 11. 1575 erfolgten
Tode Graf Albrechts fielen Weikersheim an Wolfgang und Ingelfingen an Gräfin Anna und ihre
beiden jüngsten Söhne Pliilipp und Friedrich in Neuenstein. Philipp schloß sich 1575 mit einer
Reiterschar Prinz Wilhelm von Oranien an und nahm führend am niederländischen Befreiungs-
kampf teil. 1584 wurde er Lieutenant General, 1595 vermählte er sich mit Maria von Oranien.
Durch seine Abwesenheit konnte er kaum in die Regierung der Grafschaft Hohenlohe eingreifen.

1576 wurcle Wolfgang Vormund für Graf Georg Friedrich von Waldenburg. Da die Mitvor-
münder, die Mutter Agatha, Gräfin von Tübingen, und Schenk Heinrich von Limpurg (ab 1572),
wenig hervorragende Regenten waren, bestand praktisch eine Personalunion für die ganze Graf-
schaft unter Graf Wolfgang. Sofort nahm er ab 1576 zusammen mit seinem Rat Zacharias Hyso
(in der Neuensteiner Kanzlei) den Plan einer umfassenden Neuordnung der Grafschaft auf allen
Gebieten in Angriff, der frühabsolutistische Züge zeigt. Nach Graf Ludwig Casimir machte sich
Wolfgang um den Ausbau der Landesherrschaft besonders verdient. Wenn in den folgenden Jahren
(auf kirchlichem Gebiet bis 1582) die Neuensteiner und Waldenburger Herrschaften gemeinsame
Ordnungen erließen und durchführten, hat dies seinen Grund nicht in einer besonderen gemein-
samen Kirchenverfassung oder der Einrichtung des Seniorats. Der älteste Graf hatte lediglich be-
sondere Funktionen als Lehenadministrator (bei dem Empfang der Passivlehen und der Belehnung
der hohenlohischen Vasallen).

1586 wurde die Neuensteiner Herrschaft abschließend zwischen den drei Brüdern geteilt.
Wolfgang erhielt Weikersheim (und die Ämter Schrozberg und Ingelfingen), Philipp Neuenstein
(Gräfin Anna führte die Regentschaft) und Frieclrich Langenburg (mit den Ämtern Kirchberg,
Döttingen uncl Hohebach). Die Neuensteiner Hälfte von Öhringen (Stadt, Stift und Spital) und
Niedernhall blieben gemeinsam, deswegen sollte Niedernhall auch kirchlich unter der Superinten-
denz von Öhringen stehen. Nach Friedrichs Tocl 1590 kamen im folgenden Jahr Langenburg und
Hohebach an Weikersheim, Kirchberg und Döttingen aber an Neuenstein 2. In cliesen Jahren wurde
auch Graf Georg Friedrich von Waldenburg mündig. Daß jetzt vier bzw. drei Regierungen jedem
gemeinsamen Entschluß zustimmen mußten, führte zwangsläufig zu einer stärkeren Auflösung der
politischen uncl kirchlichen Einheit der Grafschaft Hohenlohe. Nach dem Tode Philipps am 6. 3.
1606 war die ganze Neuensteiner Teilgrafschaft in cler Hand Graf Wolfgangs, der 1607 seine welt-
lichen und geistlichen Ordnungen auf die ererbten Ämter übertrug. Die Sicherung der Herrschaft
nach seinem Tode mußte ihm besonders am Herzen liegen. Mit seinen Söhnen Georg Friedrich (II.),
Kraft und Philipp-Ernst errichtete er am 26. 6. 1609 eine ausführliche neue Erbeinigung, die die
Erbeinigung von 1511 ergänzen sollte (Nr. 56 a). Die unmündigen Waldenburger Vettern wurden
1618 vergeblich zur Mitratifikation aufgefordert. Graf Wolfgang verpflichtete sein Söhne am 31. 1.
1610 auf einen Regierungs- und Teilungsvergleich, das sogenannte „Informationslibell“ (Nr. 56b).
Ein halbes Jahr später rnußte schon clie Teilung in die Herrschaften Weikersheim, Neuenstein
und Langenburg clurchgeführt werden (Teilungsrezeß vom 26. 7. 1610). Lange nach dem Tode des
Waldenburger Grafen Georg Friedrich (f 1600) wurde 1611 eine entsprechende Teilung der Walden-
burger Linie beschlossen, die 1615 durchgeführt wurde (Pfedelbach, Waldenburg und Schillings-
fürst). Zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges gab es also 6 selbständige Herrschaften (und die ge-
meinsame Stadt Öhringen). Das Restitutionsedikt vom 6. 3. 1629 wurcle auch auf Hohenlohe ange-

2 Erbteilungslibell PA 48, 2, 5 und PA 48, 4, 1 und 5.

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