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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Franz, Gunther [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0263
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Nachgeschicht-e

6 Stück für die Stadt an 71. Am 15. 12. 1578 erhielt Petrus Pfarrer, Pfarrer zu Ingelfingen Befehl,
den Pfarrer zu Künzelsau, einem Ganerbiat, zu dessen Pfarrei auch hohenlohische Gemeinden ge-
hörten, zur Annahme zu überzeugen. Der Versuch, gegenüber Mainz und Würzburg die Ganerben
Stetten, Berlichingen und Schwäbisch Hall auf die hohenlohische Seite zu bekommen, hatte offen-
sichtlich keinen Erfolg 72. Auch am 15. 12. sollte der Niedernhaller Schultheiß dem Pfarrer des mit
Mainz gemeinsamen Ortes die Annahme befehlen. Ein Exemplar der Kirchenordnung wurde sofort
nach Kaiserslautern an den reformierten Herzog Johann Casimir von Pfalz-Lautern (1576-1583)
geschickt 73.

Am 23. 12. 1580 schrieb Graf Wolfgang an Hyso 74, nachdem jüngst davon geredet worden sei,
daß die Pfarrer und Schuldiener auf clie Kirchenordnung vereidigt werden sollten, solle dies der
Visitationsinstruktion (1581) einverleibt werden. Hyso machte Bedenken geltend 75. Da clie Kirchen-
ordnung noch durch Andreä geändert werclen sollte, sei die Vereichgung verfrüht; man müsse sich
einer allgemeinen Eidesform vergleichen. Es könnte scheinen, als wäre der Heilige Geist in clie
Kirchenordnung gebannt und diirften die Kirchendiener nichts anderes lehren. Graf Wolfgang
stimmte zu, daß inzwischen die Spezialsuperintendenten den Pfarrern und Schulmeistern bei
Androhung gräflicher Strafe und Dienstentlassung auferlegen, sich der KO gemäß zu erzeigen 76.
Die Frage, ,,Ob clie kirchen- und schuldiener uf die kirchenordnung zu beaydigen“ wurde auf dem
Öhringer Konvent (Prot. 1581 Art. 45) beraten und Andreä schlug ein Gelöbnis vor 77. Der Ent-
scheicl cler Herrschaft vom 4./5. 11. 1581, daß auch die politischen Diener vereidigt werden sollten,
wurde wieder gestrichen 78. Die Eidesform von 1588 ist erhalten (Nr. 42a).

Die ersten Katechismusdruclce und die damit verbundenen Streitigkeiten

Nach dem Brauch in der Markgrafschaft Brandenburg, in der neben den Kinderpredigten (als
,,langer Auslegung“) ein Katechismus mit Hauptstücken, Luthers Katechismus uncl den Kargschen
Fragstücken verwendet wurde, findet sich auch in der hohenlohischen KO die Vierstufigkeit und
sollte ein separates Katechismusbüchlein mit den entsprechenden drei Teilen gedruckt werden. Im
Auftrag beider Herrschaften sollte Meder den Sonderdruck in Verbindung mit dem Öhringer Buch-
binder (der nach damaligem Brauch der Buclihäncller war) anfertigen lassen 79. Sein Konzept ließ
Gräfin Agatha von den Waldenburger Kirchendienern prüfen, die feststellen mußten, daß der Ka-
techismusdruck die Verwirrung durch clrei verschiedene Katechismustexte in cler KO nur noch
vergrößern würde. Die Liste wichtiger Textabweichungen siehe S. 274f. 80. Man ließ Mecler nach Wal-

71 Elpersheim: Eintrag in Exeniplar BH 5h 2a. Öhrin-
gen: GA 14, 2.

72 Auch Schreiben Hysos an Graf Wolfgang 12. 1. 1578,
GA 14, 5. Anders Wibel 1, 608. In Künzelsau wurde
die württembergische KO verwendet.

73 Liste von Pfarrern, denen (von der Neuensteiner
Kanzlei) ein gehundenes Buch zugestellt wurde, GA
13, 3. Es sind 39 Exemplare genannt. Neben den
Pfarreien kamen Exemplare an Gräfln Anna, Z.
Hyso, die Kanzlei und nach Kaiserslautern. Zu
Pfalz-Lautern Sehling 14, 71-73.

74 HStA A 63, 57 und Lang LXXI 12, 24.

75 26. 12. 1580. HStA A 63, 57.

76 Schreiben an Hyso, präs. 21. 12. 1580.

77 Gelöhnis als Anhang zur Yermahnung an die neuen
Kirchendiener aus der Sächs. KO 1580. Siehe KO
1582, S. 470.

78 In Prot. 1581 am Rande Bemerkung von ILand des
Sekretärs A.W.Heber.

79 Neuensteiner an Waldenburger Räte 14. 8. 1578,
Wald XV A 36. Gunther Franz, Buch und Druck in
Hohenlohe (16. und 17. Jahrhundert), in: Guten-
berg-Jahrbuch 1974, 166—176, behandelt den Kate-
chismus. Buchbinder waren Hans Jacob und Nic-
laus Planck.

80 Der Katechismusentwui’f von Meder zusammen mit
dem Neuensteiner Pfarrer (Gallus Hartmann) wurde
am 7. 10. 1578 an Graf Wolfgang geschickt. Schrei-
ben von GräfinAgatha 19. 10. 1578 (GA 14, 2). Der
Katechismusentwurf und die Liste der Abweichun-
gen GA 14, 7.

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