Nachgeschichte
halte mit cler Stuhlordnung „Ungleichheit“. Auf die Vorwürfe der Juristen, die die eintretende Ver-
gesetzlichung dokumentieren, reagierte Mögner ungewöhnlich scharf 105.
Im Februar 1589 (Nr. 44) wurde von Graf Wolfgang für Weikersheim eine Gesangsordnung
eingeführt; 1594 folgte ein Befehl wegen des Kirchengesangs und der Länge cler Predigten (Nr. 53),
und 1596 wurden der neuen Schul- und Gesangsordnung (Nr. 55) auch Änderungen der KO 1578
beigefiigt.
Die Kirchenordnung im 17.-19. Jahrhundert
Graf Wolfgang änderte nicht nur Einzelheiten der Kirchenzeremonien, sondern auch die Lehre
durch Einführung einer eigenen Bekenntnisschrift 16 0 3 106. Am 27.12. 1603 erhielt Bernhard Lilien-
fein in Elpersheim vom Hofprediger Assum in Weikersheim die Kirchenordnung verbessert und
korrigiert zurück. In der ganzen Weikersheimer (und Langenburger) Herrschaft scheinen hand-
schriftliche Änclerungen vorgenommen worclen zu sein, die vor allem die Abendmahlslehre im An-
hang betrafen 107.
Am 29. 9.1614teiltendie walclenburgischen Räte mit, daß sie keine Bedenken gegen einen Kon-
vent der Superintendenten beider Linien ,,zu renovir- und verbesserung cler kirchenordnung uncl
gesangbücher“ hätten. Aber erst am 10.12.1617 lud Graf Georg Erieclrich von Weikersheim zu
einem Konvent ein, bei dem clie auf Befehl Graf Wolfgangs durch Assum reviclierte Kirchenordnung
abzulesen und mit cler alten zu vergleichen sei, ob die Bekenntnisschrift „Gründlicher Bericht ...“
angenommen werden soll, welche Gebete der KO weiter einzufügen seien, ob clie Theologen mit clem
Katechismus zufrieden seien, und in welcher Form das Psalmbuch (Gesangbuch) neu zu drucken
sei 108. Aus dem Rezeß cles Theologenkonvents zu Weikersheim am 6. 1. 1618 geht hervor, daß die
Theologen der Neuensteiner Linie bestrebt waren, die unter Graf Wolfgang durchgeführten Ände-
rungen in clen geplanten Neudruck einzubringen. Auf die Konkordienformel sollte nur verwiesen
werclen, das hohenlohische Bekenntnis aber (nach Ratifikation durch Waldenburg) cler neuen KO
einverleibt werden, neue Kollekten, Bestimmungen wegen der Eheordnung, der Pfarrpräsentation,
der Visitation usw. sollten aufgenommen werclen, das 12. Kapitel von der Kirchenclisziplin aber
weiter ausgelassen werden 109.
Hiese neue Kirchenordnung kam nicht zustande. Erst Jahrzehnte nach dem Dreißigjährigen
Krieg wurde über den Neudruck beraten, weil die alten Exemplare in Abgang gekommen waren.
Im Februar 1684 ließ Graf Johann Friedrich von Hohenlohe-Öhringen den Katechismus drucken
und gab bekannt, claß er auch clie Kirchenorclnung neu auflegen wolle. Am 13. 4. 1686 wurde in
Öhringen über den Neudruck beraten, der 1688 erfolgte 110. Fast alle früheren Änderungen waren
105 Das vorzeitige Läuten erfolgte, damit die Gräfin
niclit warten mußte, weil die Scliloßüh.r vorging.
Wegen des Klingelbeutels berief sich Mögner auf
Bräuche in anderen Kirchen wie Öhringen und
Weikersheim. Die Stuhlordnung kam durcheinan-
der, weil die im Katechismus geprüfte Jugend von
der „Borkyrchen“ (der Empore) nach vorne unter
die Aufsicht des Pfarrers geholt wurde.
106 Siehe S. 17.
107 Zettel in Elpersheimer Exemplar der KO 1578.
Gleichlautende Anderungen in den Braunsbacher
und Ruppertshofener Exemplaren. - In dem früher
in Riedbach vorhandenen Exemplar war einge-
schrieben: Kirchen-Ordnung zu Riepach solle führo-
hin mit non necessariis von den pastoribus unver-
sudelt bleiben. Keinem gebühret zu mindern oder
zu mehren aus eignen hirn. M. Paulus Wernher,
superintendens aulae Waldenburgicae 1607 (Wibel
1, 608).
108 Wahrheits- und Rechts-gegründeter Beweis, Derer
In denen Hochfürstl. Hohenlohe-Waldenburgischen
Linie-Antheilen... harten Religions-Bedruckungen
und Proceduren... o.O. 1748, Beilage Nr. 16 und
17.
109 Originalrezeß GA 14, 16. Extrakt a.a. O. Beilage
Nr. 20.
110 Günther, BWKG NF 1, 49 f. Wibel 1, 609 f.; 4 Suppl.
267 f. Dort auch Übersichten über Änderungen ge-
genüber 1578. G.Franz, Buch und Druck in Llohen-
lohe (16. und 17. .Jahrhundert), in: Gutenberg-Jahr-
buch 1974, 166-176, besonders 174-176 (mit Abb.).
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halte mit cler Stuhlordnung „Ungleichheit“. Auf die Vorwürfe der Juristen, die die eintretende Ver-
gesetzlichung dokumentieren, reagierte Mögner ungewöhnlich scharf 105.
Im Februar 1589 (Nr. 44) wurde von Graf Wolfgang für Weikersheim eine Gesangsordnung
eingeführt; 1594 folgte ein Befehl wegen des Kirchengesangs und der Länge cler Predigten (Nr. 53),
und 1596 wurden der neuen Schul- und Gesangsordnung (Nr. 55) auch Änderungen der KO 1578
beigefiigt.
Die Kirchenordnung im 17.-19. Jahrhundert
Graf Wolfgang änderte nicht nur Einzelheiten der Kirchenzeremonien, sondern auch die Lehre
durch Einführung einer eigenen Bekenntnisschrift 16 0 3 106. Am 27.12. 1603 erhielt Bernhard Lilien-
fein in Elpersheim vom Hofprediger Assum in Weikersheim die Kirchenordnung verbessert und
korrigiert zurück. In der ganzen Weikersheimer (und Langenburger) Herrschaft scheinen hand-
schriftliche Änclerungen vorgenommen worclen zu sein, die vor allem die Abendmahlslehre im An-
hang betrafen 107.
Am 29. 9.1614teiltendie walclenburgischen Räte mit, daß sie keine Bedenken gegen einen Kon-
vent der Superintendenten beider Linien ,,zu renovir- und verbesserung cler kirchenordnung uncl
gesangbücher“ hätten. Aber erst am 10.12.1617 lud Graf Georg Erieclrich von Weikersheim zu
einem Konvent ein, bei dem clie auf Befehl Graf Wolfgangs durch Assum reviclierte Kirchenordnung
abzulesen und mit cler alten zu vergleichen sei, ob die Bekenntnisschrift „Gründlicher Bericht ...“
angenommen werden soll, welche Gebete der KO weiter einzufügen seien, ob clie Theologen mit clem
Katechismus zufrieden seien, und in welcher Form das Psalmbuch (Gesangbuch) neu zu drucken
sei 108. Aus dem Rezeß cles Theologenkonvents zu Weikersheim am 6. 1. 1618 geht hervor, daß die
Theologen der Neuensteiner Linie bestrebt waren, die unter Graf Wolfgang durchgeführten Ände-
rungen in clen geplanten Neudruck einzubringen. Auf die Konkordienformel sollte nur verwiesen
werclen, das hohenlohische Bekenntnis aber (nach Ratifikation durch Waldenburg) cler neuen KO
einverleibt werden, neue Kollekten, Bestimmungen wegen der Eheordnung, der Pfarrpräsentation,
der Visitation usw. sollten aufgenommen werclen, das 12. Kapitel von der Kirchenclisziplin aber
weiter ausgelassen werden 109.
Hiese neue Kirchenordnung kam nicht zustande. Erst Jahrzehnte nach dem Dreißigjährigen
Krieg wurde über den Neudruck beraten, weil die alten Exemplare in Abgang gekommen waren.
Im Februar 1684 ließ Graf Johann Friedrich von Hohenlohe-Öhringen den Katechismus drucken
und gab bekannt, claß er auch clie Kirchenorclnung neu auflegen wolle. Am 13. 4. 1686 wurde in
Öhringen über den Neudruck beraten, der 1688 erfolgte 110. Fast alle früheren Änderungen waren
105 Das vorzeitige Läuten erfolgte, damit die Gräfin
niclit warten mußte, weil die Scliloßüh.r vorging.
Wegen des Klingelbeutels berief sich Mögner auf
Bräuche in anderen Kirchen wie Öhringen und
Weikersheim. Die Stuhlordnung kam durcheinan-
der, weil die im Katechismus geprüfte Jugend von
der „Borkyrchen“ (der Empore) nach vorne unter
die Aufsicht des Pfarrers geholt wurde.
106 Siehe S. 17.
107 Zettel in Elpersheimer Exemplar der KO 1578.
Gleichlautende Anderungen in den Braunsbacher
und Ruppertshofener Exemplaren. - In dem früher
in Riedbach vorhandenen Exemplar war einge-
schrieben: Kirchen-Ordnung zu Riepach solle führo-
hin mit non necessariis von den pastoribus unver-
sudelt bleiben. Keinem gebühret zu mindern oder
zu mehren aus eignen hirn. M. Paulus Wernher,
superintendens aulae Waldenburgicae 1607 (Wibel
1, 608).
108 Wahrheits- und Rechts-gegründeter Beweis, Derer
In denen Hochfürstl. Hohenlohe-Waldenburgischen
Linie-Antheilen... harten Religions-Bedruckungen
und Proceduren... o.O. 1748, Beilage Nr. 16 und
17.
109 Originalrezeß GA 14, 16. Extrakt a.a. O. Beilage
Nr. 20.
110 Günther, BWKG NF 1, 49 f. Wibel 1, 609 f.; 4 Suppl.
267 f. Dort auch Übersichten über Änderungen ge-
genüber 1578. G.Franz, Buch und Druck in Llohen-
lohe (16. und 17. .Jahrhundert), in: Gutenberg-Jahr-
buch 1974, 166-176, besonders 174-176 (mit Abb.).
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