Metadaten

Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Franz, Gunther [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0404
License: Free access  - all rights reserved

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
27. Konsistorialordnung 1579

Hohenlohe nicht durchsetzen. Der württembergische Kirchenrat, der vor allem der Verwaltung
diente, bildete aber auch nicht das Vorbild für das Öhringer Generalkonsistorium - ebensowenig
der mit der Visitation verbunclene Württemberger Synodus, auf den sich Hyso berief. Durch die
örtlichen Verhältnisse bedingt entstand ein eigenständiger Entwurf eines fast ausschließlich mit
Geistlichen besetzten Konvents oder Konsistoriums.

Publizierung und Nachgeschichte

Das in der Literatur genannte Datum cles 24. März 1579 entbehrt cler Aktengrundlage 24. Alle
Handschriften tragen das Datum des 21. Mai, wohl dem Tag der Unterzeichnung durch die Keuen-
steiner Herrschaft, aber keinesfalls der ,,Errichtung“ des Konsistoriums. In der Zwischenzeit redete
man aber schon gelegentlich vom „Konsistorium“ und meinte die vier Öhringer Kirchendiener. Sie
sollten ihre Meinung über die Konkordienformel mitteilen (August 1579) 25; und Johannes Huchbar
in Ruppertshofen sollte wegen flacianischer Ansichten sich bei der „graveschaft Hohenloe general-
consistorium gehn Oringen“ einstellen und sich vor dem ,,generalsuperintendenten und consistoria-
len“ erklären 26. Veit Mögner in Weikersheim hatte im September 1579 durch einen Bericht Hysos
erfahren, daß es ,,mit allerhand ordnungen, zu kyrchenregiment gehörigen, sofern kumen, das man
sie ins werk zu richten so gnedigs fürnemens“ 27. Am 31. Januar 1580 war die Ordnung immer noch
nicht approbiert 28. Ursache für diese Verzögerung werden vor allem die Streitigkeiten des General-
superintendenten Meder mit seinen Kollegen gebildet haben, die durch den clie Lehre berührenden
Katechismusstreit die Hohenloher Kirche erschütterte 29. Angeblich machten sich die Kirchen-
diener ,,fast eines geistlichen uffrurs“ schuldig. Die größten Mißstände zeigten sich bei den ,,Kon-
sistorialen“ selber.

Deswegen wurde Jakob Andreä wahrscheinlich im Juli 1580, als er zur Beilegung des Katechis-
musstreits nach Neuenstein und Langenburg kam, gebeten, auf der Bückreise von Sachsen die er-
schütterte hohenlohische Kirche, vor allem das Konsistorium, neu zu ordnen 30. Als Grundlage sollte
das Ergebnis der Visitation dienen. Bei clen Öhringer Beratungen (31. Juli - 4. August 1581) wurde
gegen Ende auch die Änderung der KonsistorialO. beraten 31. In unserem Exemplar B nabm Hyso
daraufhin Änderungen vor, die als Vorlage für die KonsistorialO. in der KO 1582 Teil C dienten.

Wenn das Generalkonsistorium auch keine Wirksamkeit erlangte, blieben doch Aufgaben für
die Kirchendiener in Öhringen oder an den Höfen, für die man auf die vorhandenen Exemplare der
KonsistorialO. zurückgriff. Daß im Osterstreit ab 1744 die Konsistorialordnung noch eine Rolle
gespielt hat, läßt darauf schließen, daß sie an den im 17. Jahrhundert sich bildenden Spezialkonsi-
storien cler Einzelherrschaften teilweise verwendet wurde. Die in der Literatur behauptete Fort-
dauer des Generalsuperintendentenamtes und des Generalkonsistoriums (auf Grund unserer Ord-
nung) bis in das 18. Jahrhundert oder gar bis 1806 beruht aber auf Irrtümern. Beim Osterstreit ging
es um das 1729 nach Öhringen verlegte Waldenburger Konsistorium für die (1728 geteilte)Pfedel-
bacher Herrschaft 32.

24 Futier, Diss. 127. Das von ihm benutzte Exenrplar
(A) trägt das Datum des 21. Mai. Ulshöfer in BWKG
1964, 108 kombiniert beide Daten. Die Ordnung
sei am 24. 3. erlassen und das Generalkonsistorium
am 21. 5. errichtet worden.

25 Befehl an die Spezialsuperintendenten Neuensteiner
Teils 18. 8. 1579, GA 16, 4.

26 Befehl von Anna und Wolfgang an Huchbar zwi-
schen 25. 9. und 2. 10. 1579, GA 16, 4.

27 Mögner an Hyso 24. 9. 1579, GA 16, 4.

28 Unsere Nr. 28.

29 Franz, Kirchenleitung 107—113; oben S. 246f.

30 Ygl. Andreäs Bedenken über die Kirchenvisitation
(vor dem 22. 8. 1580, PA 93, 3, 17).

31 Protokoll 1581 Art. 42.

32 Franz, Kirchenleitung 143 f. Zum Osterstreit Schoch
a. a. O.

386
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften