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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0430
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29. Visitation 1581

zichtet haben. Bei der Visitation ging man pragmatisch vor. Grundsätzlich wurde die Frage noch
einmal beim anschließenden Öhringer Synodus (31. Juli-4. August) zusammen mit Jakob Andreä
erörtert. Das Protokoll wurde bei der Beratung beider Herrschaften am 4./5. November 1581 bis
auf den Vorschlag eines Religionsgesprächs gebilligt. Da das beabsichtigte Vorgehen gegenüber den
Nachbarn nicht in einer Visitationsordnung publiziert gehörte, sollten clie Superintendenten jeweils
vor einer Visitation besondere Befehle erhalten. In der KO 1582 (§ D 1) findet sich eine entspre-
chende Bestimmung.

Benutzte Ordnungen

Andrecis Bedenken: D. Jacobi Andrea bedenken, wie die kirchenvisitation dißmals in der grafschaft furzu-
nemmen und darnach zu stellen. Verbessertes Konzept, vor 22. 8. 1580. PA 93, 3, 17. Mit Anmerkungen der
Neuensteiner Kanzlei.

VO 1571: Visitationsinstruktion und -patent 1571 (Nr. 18). Es besteht eine indirekte Abhängigkeit über die

KapitelsO 1579 (Nr. 26), besonders bei den Fragstücken.

Herangezogen wurde auch die

Sächs. KO 1580, die Sächsische KO Ilerzog Augusts (siehe S. 433), die unter Andreäs Mitwirkung ent-
standen und wahrscheinlich von ihm übersandt worden war. Am 16. Febr. 1581 bat Generalsuperintendent Me-
der, ,,ihme die instruction der visitation, deßgleichen auch die sechsisch kirchenordnung, solche abzulesen haben,
zustellen zu lassen.“ (HStA A 63, 47.)

Durchführung der Visitation

Es sind - allerdings nur von der Neuensteiner Herrschaft und Öhringen - so viele Protokolle
erhalten, daß hier nur eine kurze zeitliche Übersicht gegeben werden kann.

Superintendenz Neuenstein: 14.-17. Febr. Examen der Pfarrer in Neuenstein, 20.-22. und
27. Febr.-l. März Visitation der Gemeinden, 20.-28. März der Pfarrei Neuenstein. Protokoll PA
93, 3, 17.

Superintendenz Weikersheim: Nach Mitfasten (5. März)-20. März Visitation, am Schluß die
Pfarrei Weikersheim. Protokoll im DekanatsA. Weikersheim.

Superintendenz Ingelfingen: 28. März Examen cler Pfarrer in Ingelfingen. 22. April Übersen-
dung des Protokolls (Lang LXXII 12).

Superintendenz Langenburg: 29. März-18. April. Das Examen cler Pfarrer wurde in den Ge-
meinclen vorgenommen (Ruppertshofen). Anfang April wurde die Pfarrei Langenburg in Abwesen-
heit des Superintendenten vom Kirchberger Vogt Schuler visitiert. Protokoll Lang LXXII 12.

Die Protokolle cler Neuensteiner Herrschaft wurden zusammengefaßt: Summarische relation
cler kirchenvisitationsprotocollen und relationen. PA 93, 3. 17, Auszug Futter, Diss. 97-113.

Durch Jakob Anclreä fand am 17. Juli 1581 das Examen der vier Spezialsuperintendenten und
des Neuensteiner Diakons Michael Rudolph in Neuenstein statt, am 19. und 20. Juli wurde der
Neuensteiner Synodus (Beratung der Visitationsprotokolle) gehalten.

Vom 20.-22. Juli müssen Examen und Synodus in Waldenburg stattgefunden haben. Am 24.
Juli war das „Examen cler kirchen- und schueldiener in der statt Oringenn anno etc. 81 <c (GA 15, 15,
Abschrift LKA B 1, 33), am 25.-26. oder 27. Juli die Visitation der Pfarrei Öhringen. Dabei wurde
verfaßt: Protocollum und relationn gehaltener visitation cler statt Öringen kirchen- und schulldie-
ner (GA 15, 8 und HStA A 63, 57). Eine spätere Zusammenfassung bildet: Summarische relation der
fäll und mengel, so in jungst in der wochen Jacobi zu Oringew gehaltener kirchen- und schuelvisi-
tation furgelaufen... (PA 93, 3, 17, zwei Abschriften GA 15, 10).

Nach einer „Inquisition“ wegen des Lebenswanclels von Meder und anderer Fragen wurde vom
31. Juli-4. August 1581 die Beratung des Öhringer Visitationsprotokolls und der Generalartikel und
Kirchenordnungen vorgenommen.

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