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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Franz, Gunther [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0551
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37. Fragen über die Kirchenzeremonien 1587

suche 4 und bei den psalmen und gesängen auch mit
andacht mitstimme 5 und nach der predig dem gebet
und dem segen auch auswarte 6.

4. Ob er am freitag die litanei lialte, singen laß
oder ftirspreche 7.

5. Wie und mit was ordnung er mit den kindern
den catechismum halte, was er den kindern für
einen text, von wort zu wort, fürspreche, mit was
ordnung er ihnen die stuck des catechismi expli-
ciere 8 und wie er das järlich generalkinderexamen
bisher gehalten habe 9.

6. Wan er kinder taufen sollte, nachdem er sich
gebiirhch des kinds halber, ob es iachgetauft etc.,
erkundiget. Wo er den actum verlese und halte. an

4 In Münster kommt Freitags fast niemand zur Pre-
digt. Hollenbach beklagt sich über Unfleiß beim Be-
such der Freitags- und Katechismuspredigten. Des-
wegen können auch alte Leute den bloßen Text der
6 Katechismushauptstücke kaum erzählen.

5 Trotz Ermahnung singen die Besucher in Hollen-
bach und Schäftersheim zu wenig mit.

6 Fast alle beklagen das Ein- und Auslaufen, zum Teil
während, besonders gleich nach der Predigt vor dem
Gtebet, Gesang und Segen. Sooft es geschieht, bere-
den es die Pfarrer von Hollenbach und Schäfters-
heim, ,,bis solche leut darüber gleichsam schamrot
werden“. Assum schlägt vor, daß die Amtleute auf
Befehl der Herrschaft eingreifen.

7 Die deutsche Litanei (siehe KO 1578, Kap. 2) wird
gesungen, oder, wo man Mangel an Knaben hat, vor-
gelesen. Der Pfarrer von Nassau hat die Litanei nach
anderer Form und Melodie vor und teilweise nach
der Predigt gesungen. Ihm soll befohlen werden, daß
er vor der Predigt etwa einen Bußpsalmen (Bußlied)
singe, nach der Predigt aber die Litanei in gewöhn-
licher Form halte.

8 Der Katechismus wird ungleichmäßig gehalten, weil

die Pfarrer die gedruckte KO 1578 nicht genügend
befolgen, diese etwas kurz und unklar redet und

auch weil ,,die fürneemeste pastores, so der berat-

schlagung der kirchenordnung beigewohnet, selbs

in tractatione catechismi bishero ongleiche ordnung

gehalten“. Assum schlägt vor, daß der Pfarrer die 6

Hauptstücke einschließlich Gebeten vorspricht, der
Reihe nach eine Kinderpredigt vorliest, die Kinder
dann nach dem bloßen Text des behandelten Haupt-

stücks fragt, die älteren nach der Auslegung Luthers,
und dann aus der verlesenen Predigt fragt. Mit Ge-
sang, Gebet und Segen soll der Gottesdienst be-
schlossen werden. Etliche Pfarrer pflegen die wich-
tigsten Punkte der Predigt am Samstag den Schü-
lern zum Auswendiglernen zu überschicken. Assum
schlägt stattdessen vor, daß der Schulmeister nach
der Predigt mit den Schülern in die Schule geht und
sie danach befragen. Am nächsten Sonntag soll der

einem oder an zwei orten der kirchen 10. auch was
sonsten von ihm für ceremonien dahei gehalten wer-
den.

7. Wie er die jachtauf halte 11.

8. Was zur gemeinen vesper der actus und ob er,
wan zwen fehtag nacheinander, am forgehenden
fehtag auch vesper halte 12.

9. Wan communicanten zur vesper vorhanden,
was der actus mit psalmen, lection, gebett und dan
auch in der verhör seie. Ob er in der beicht eine oder
mehr personas samptlich fürnemme, ob er solche
personen auch examiniere 13. Was er in der absolu-
tion für ceremonias halte 14. Ob er auch beichtpfen-
nig von dem volk pfiege einzunemmen 15.

Pfarrer zwei Kinder aufstellen, welche ein Stück aus
dem Katechismus Luthers (und nicht mehr) aufsagen,
und sie darüber befragen. Yiele Kinder aus Weikers-
heim, die das Almosen sammeln, können die 10 Ge-
bote, Glaubensartikel und Vaterunser nicht; clas soll
besonders geübt werden. Dann behandele man nach
und nach die Fragstücke vom Nutz und Gebrauch
des Katechismus (Anhang 2 der KO) und erkläre
sie auf das einfachste. Für das Ende des Katechis-
musgottesdienstes schlägt Assum das Gebet aus der
Württ. KO (1559, Bl. 67b) vor.

9 Das Generalkinderexamen soll an jedem Montag
nach Invocavit angefangen und Samstag vor Palma-
rum beendigt werden. Wenn man jeden Wochentag
ein anderes ITauptstück vornimmt, kann man jedes
Stück fünfmal behandeln.

10 Der Pfarrer von Nassau hält die Taufe ganz am
Taufstein; in Münster finden sich Taufstein und
Altar zusammen; die anderen Pfarrer halten den Akt
zur Hälfte am Altar, zur Hälfte am Taufstein.
Assum schlägt vor, daß die ganze ILandlung am
Taufstein verrichtet und ein Dankgebet aus der
Württ. KO (1559, Bl. 57 a) übernommen wird.

11 Alle halten sich an die KO 1578.

12 Nur der Pfarrer von Münster hält keine Vesper; in
Hollenbach wird am 1. Feiertag abends keine Vesper
gehalten. Die Pfarrer sollen aber auch ohne Besu-
cher den „brunnen Gottes worts“ fließen lassen.

13 Einige (besonders Adolzhausen) examinieren Er-
wachsene (,,alte personen“) einzeln, andere aber
Ehepaare gemeinsam, auch 2, 3 oder mehr Jugend-
liche zusammen. Dies hält auch Assum für richtig.

14 Der Pfarrer von Hollenbach übt die Handauflegung,
was als sonst unüblich verboten werden soll.

15 Die Beichtpfennige sollen zur Vermeidung böser
Nachrede nicht mehr genommen werden (Hollen-
bach, Herbsthausen; die Leute sollen sie stattdessen
den Armen geben). Nur von Auswärtigen aus katho-
lischen Gebieten dürfen Beichtpfennige angenom-
men werden, nachdem der Pfarrer protestiert hat,
daß er es auch umsonst tue (Elpersheim, Nassau).

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