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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0660
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54. Schul- und Gresangsordnung samt Yerbesserungen der Kii'chenzerernonien 1596

Datum 1595 von anderer Hand trägt, ist zu beachten, daß clie frühere Ordnung uncl clas Bedenken
noch keine Lobwasserpsalmen enthalten und das 1588 eingeführte tägliche Gebet nur am Rande er-
wähnen. Wahrscheinlich ist das Bedenken schon auf Grund der Fragen an die Pfarrer von 1587 4
erstellt w'orden, um die Einheitlichkeit cler Zeremonien zu erreichen.

Bei der GesangsO. 1589 sind schon Lobwasserpsalmen enthalten gewesen und 1594 wird in
einem Befehl beanstandet, daß zu wenig Lobwasserpsalmen gesungen würden. In der Ordnung
1596 sind 19 Psalmen vorgeschrieben, die sich auch im gedruckten Gesangbuch von 1604 finden.
Die GesangsO. 1589 hat weniger und andere Lobwasserpsalmen vorgesehen 5.

Graf Philipp wollte in seiner Neuensteiner Herrschaft zwischen 1586 und 1594 die Lobwasser-
psalmen einführen, die ,,auss seinem gedruckten psalmenbuch gesungen werden sollen“ 6. Dagegen
machten clie Neuensteiner Geistlichen Gallus Hartmann und Martin Bach verschiedenste Bedenken
geltencl. Luthers Psalmbüchlein, ,,darin die psalmen und geistliche lieder von im und andern gott-
seligen männern gestelt uncl gemacht“, würcle außer Gebrauch kommen, man würde nicht nur von
den benachbarten Kirchen in Württemberg, den Reichsstädten und anderswo getrennt, auch in der
Grafschaft Hohenlohe würcle Ungleichheit entstehen. Die Einführung der Lobwasserpsalmen
würde der Kirchenorclnung von 1578 widersprechen, undclie Gemeindeglieder, clie nicht lesen können
oder Lobwassers Gesangbuch nicht besitzen, könnten nicht mehr wie bisher etliche Lieder zusam-
men mit den Schülern singen.

Im Rezeß des Öhringer Konvents der führenden Theologen der ganzen Grafschaft vom 25. 6.
1595 (s.u.) ist am Ende auch von den Lobwasserpsalmen clie Recle. Über die Schriftgemäßheit
waren sich alle einig; ein Teil der Kirchendiener hatte aber Bedenken gegen die Einführung wegen
der damit verbundenen Änderung cler Kirchenordnung von 1578 uncl dem möglichen Anschein,
daß clie Grafschaft Hohenlohe siclr wie die Ivurpfalz dem Calvinismus zuneigen würde. Der 8. Psalm
wurde wegen calvinischer Christologie abgelehnt 7.

Ambrosius Lobwasser (1515-1585) lernte 1550/51 in Erankreich die auf Calvins Anregung zu-
rückgehenden Genfer Psalmen kennen 8, 150 gereimte Psalmen, die er wortgetreu ins Deutsche über-
setzte. Obwohl Lobwasser Lutheraner war, standen clie Psalmen im Verdacht des Calvinismus.

Teil III. Vergleichung

Diese „Vergleichung“ über clie Zeremonien bildet die Zusammenfassung der Reformbemü-
hungen Graf Wolfgangs in calvinistischem Sinne. Sie begannen nach dem Beginn der selbstän-
digen Regierung in Weikersheim 1587 mit clen Fragen an die Pfarrer über die Ivirchenzeremonien
(Nr. 37) und fanden in einer Reihe von Einzelbefehlen ihren Niederschlag. Um eine einheitliche
Regelung in der Gesamtgrafschaft zu erreichen, forderte Graf Wolfgang am 28. 4. 1594 von den
Öhringer Kirchendienern ein Gutachten über clie Abschaffung einiger ,,papistischer“ Reste 9. Gegen
die Abschaffung der Bilder in cler Öhringer Stiftskirche hatten sie nichts einzuwenden, sie sei aber
Sache aller Grafen. Wegen der Abschaffung der Chorröcke und der Wiederholung der Einsetzungs-

4 Nr. 37. Dort Inhaltsangabe.

5 In Langenburg hatte man auf Befehl des Grafen
„vor der Zeit“ andere Lobwasserpsalmen gebraucht,
die 1596 in der Gesangsordnung nicht vorgesehen
waren und verboten wurden. (Mögner an Weikers-
heimer Rat L. C. Hugwerner 29. 12. 1596, Lang
LXXII, 7.)

6 Schreiben der Kirchendiener an Gräfin Anna, die

Statthalterin für ihren Sohn Philipp, der vor seiner

Abreise in die Niederlanden einen darauf bezüg-

lichen Befehl gegeben hatte. PA 93, 3, 21. Die Jahre
1586 und 1594 umfassen die Zeit von der Landes-
teilung bis zum Tode Gräfin Annas.

7 O höchster Gott, o unser lieber Herre... Der Psalm
wurde nicht auf Christus, sondern auf den Menschen
bezogen.

8 RGG 4, 424f.

9 Schreiben der Kirchendiener zu Öhringen an Graf
Wolfgang vom 3. 5. 1594 (PA 101, 3, 6).

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